15040/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.05.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Schmiedlechner

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Honigersatzprodukte

 

 

Was Honig ist und was nicht, ist genau gesetzlich (Lebensmittelrecht bzw. Honigverordnung) festgelegt. Ziel dieser Vorschriften war, für die Konsumenten eindeutig erkennbar zu machen, ob es sich um echten Honig handelt oder ob ein Produkt ein Ersatzprodukt bzw. eine vegane Alternative zu Honig ist. In der Vergangenheit gab es in den Regalen zum Beispiel „Reishonig“ oder „Löwenzahnhonig“, welche keine Produkte von Bienen waren. Heute dürfen diese Produkte nicht mehr als Honig bezeichnet werden, dies wird in der Honigverordnung festgeschrieben. Als diese Verordnung neu erschienen ist, berichtete die „Kleine Zeitung“, dass diese nicht nur die Regeln für den Honig festlegt, sondern auch für die Ersatzprodukte:[1]

 

Umgekehrt soll mit einer neuen Ages-Verordnung künftig auch gesetzlich geregelt sein, dass Produzenten von veganen Produkten das Wort "Honig" auf ihren Etiketten nicht mehr als Sachbezeichnung verwenden dürfen. Auch phonetisch ähnliche Namensbezeichnungen wie "Ohnig" oder "H.Oney" werden beanstandet.

 

Aktuell berichtete der ORF über den veganen „Honig“ im Test:[2]

 

Veganer „Honig“ im Test: Teurer Sirup mit vielen Zusätzen

 

Die deutsche Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat vegane Ersatzprodukte für Honig überprüft. Dabei zeigte sich, dass die Alternativen zu Honig teurer sind als das Original und oft nur Sirup mit Zusätzen enthalten. Kritik gibt es an der Aufmachung der Produkte, weil sie mit echtem Honig verwechselt werden könnten.

 

‚Sieht aus wie Honig, ist aber keiner‘, so oder so ähnlich werben die Hersteller für ihre Ersatzprodukte. Wer vegan lebt oder aus anderen Gründen auf echten Bienenhonig verzichten möchte, findet einige Alternativen. Die Verbraucherzentrale NRW nahm acht dieser Produkte unter die Lupe und bewertete Zusammensetzung, Kennzeichnung und Preis.

 

Zweimal nur Wasser mit Zusatzstoffen

 

„Maßgebliche Ersatzzutat war bei der Hälfte der Honigalternativen Sirup aus Tapioka oder Reis; bei zwei Produkten war es tatsächlich nur mit Zusatzstoffen versetztes Wasser“, so Katharina Holthausen von der Verbraucherzentrale NRW. Die zwei Bioprodukte im Test bestanden hauptsächlich aus Rohrzucker mit kleineren Mengen an Saft und Pflanzenextrakt.

 

Zum Vergleich: Honig besteht aus verschiedenen Zuckerarten, vor allem aus Fructose und Glukose und darf maximal 20 Prozent Wasser und keine anderen Stoffe als Honig enthalten.

 

Süßungsmittel, Farbstoffe, Aromen

 

In den meisten Produkten steckt eine Fülle an Zusatzstoffen und Aromen: neben Süßungs- und Verdickungsmitteln auch Farbstoffe, Säuerungsmittel, Konservierungsstoffe und Stabilisatoren.

Fünf der acht Honigalternativen enthalten Süßungsmittel und somit weniger Zucker als Honig. Das wird auf den Produkten auch entsprechend oft mit nährwertbezogenen Angaben wie „zuckerarm“ oder „zuckerfrei“ beworben.

 

Wortspielerein mit „Wonig", Ohnig", Hvoney“

 

Das Ziel bei der Herstellung solcher Ersatzprodukte ist, dass eine Ähnlichkeit bei Geschmack und Textur mit dem tierischen Lebensmittel – in diesem Fall Honig – erreicht wird. Nur dürfen sie nicht als Honig bezeichnet werden. Dieser Begriff ist geschützt.

 

„Wir fanden auf den Frontseiten fast aller Produkte Fantasienamen wie ‚Ohnig‘, ‚Honix‘, ’Wonig", ‚Hvoney‘, ‚Koney‘ oder ‚Zeronig‘ oder ähnliches“, so Holthausen. Da diese teils nur minimal von der geschützten Bezeichnung Honig abweichen, könnten sie Verbraucherinnen und Verbraucher verwirren. Diese Wortspielerein werden teilweise durch Zusätze wie „Honigalternative“, „Honiggeschmack“ oder „Schmeckt wie Honig, ist kein Honig“ ergänzt. „Dennoch erachten wir diese Fantasienamen als täuschend.“

 

Verwechslungsgefahr mit echtem Honig

 

Fragwürdig sei auch, dass auf der Hälfte der Produkte auf der Vorderseite ein Löffel abgebildet ist, von dem Honig herunterläuft. Zwei Produkte werben mit Blüten, was den Eindruck vermitteln könnte, es handele sich um ein Produkt aus Blüten. Ein Alternativprodukt gibt zusätzlich auf dem Deckel „bee friendly“ – übersetzt „bienenfreundlich“ an. All das könne zu Verwechslungen mit echtem Honig führen.

 

Bei den meisten Produkten sei außerdem nicht auf den ersten Blick zu erkennen, auf welcher Ersatzzutat die vegane Alternative beruht. Das sollte eigentlich gut lesbar und deutlich sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung stehen.

 

Alternativprodukte teurer als Honig

 

Alternativen für Honig sind teuer. Im Schnitt kostet der vegane Ersatz rund 20 Euro pro Kilogramm. Ein Kilogramm Honig ist mit durchschnittlich 14 Euro deutlich günstiger.

 

Berücksichtige man noch die Arbeit von Honigbienen und Imkerinnen, sei der Preis für den veganen Honigersatz kaum zu rechtfertigen, zumal die Produkte in der Regel auch keine kostspieligen Zutaten enthalten. „Ein bisschen Tonkabohne oder Löwenzahnextrakt – das kann unserer Einschätzung nach kein Argument dafür sein, solch einen stolzen Preis zu verlangen“, so Holthausen.

 

Kein gesundheitlicher Vorteil

 

Einen gesundheitlichen Vorteil haben die Ersatzprodukte nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht. Sie lieferten keinen relevanten Beitrag zu Versorgung mit essentiellen Nährstoffen. Dasselbe gelte jedoch auch für Honig und Haushaltszucker. Wer beim Zucker sparen will, könne zu den zuckerreduzierten Alternativen greifen – aber eben nur ab und zu.

 

„Ich würde nicht empfehlen, komplett auf Honigersatzprodukte umzustellen, da sie im Verhältnis zu Honig und anderen veganen Sirupen viel teurer sind, ohne besonders hochwertige Zutaten zu haben“, so Holthausen. Weiters solle man sich nicht von Fantasiebezeichnungen verunsichern lassen. Ein Blick auf die Zutatenliste auf der Rückseite der Verpackung könne Klarheit darüber verschaffen, um welche Art Produkt es sich tatsächlich handelt.

 

Offensichtlich verwenden einige Produzenten phonetische Bezeichnungen für Ihre Produkte, welche auf Honig schließen lassen. Dies müsste beanstandet werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie oft wurden in den letzten fünf Jahren die Bezeichnungen für Honig-Ersatzprodukte beanstandet?

a.    Wie oft ist es seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung passiert?

b.    Um welche Vergehen handelte es sich dabei?

2.    Wie viele Honig-Ersatzprodukte werden in Österreich verkauft?

3.    Wie viel Kilo Honig-Ersatzprodukte werden in Österreich jährlich konsumiert? (Bitte um eine Auflistung für die letzten fünf Jahre.)

4.    Kann es bei den Bezeichnungen für Honigersatzprodukte (z.B. Ohnig, Hvoney oder Wonig) zur Verwechslung mit dem normalen Honig kommen?

a.    Falls ja, welche Maßnahmen werden gesetzt, damit diese Verwechslung in der Zukunft nicht mehr passieren kann?

 

 

 



[1] Neue Verordnung: Aus für "Bienenhonig": Imker wehren sich gegen vegane Konkurrenz | Kleine Zeitung

[2] https://help.orf.at/stories/3217592/