15045/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.05.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Ausbildung für Gebärdensprach-Dolmetscher

 

 

Am 23.9.2022 hat Ihr Ministerium über APA/OTS folgende Meldung veröffentlicht:[1]

 

Sozialministerium will Ausbildung für Gebärdensprach-Dolmetscher:innen ausbauen

Tag der Gebärdensprache: Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderungen im Fokus

 

In Österreich ist fast eine halbe Million Menschen aufgrund einer Hörbehinderung in der Kommunikation mit anderen beeinträchtigt. Rund 7.000 Menschen sind hochgradig schwerhörig oder gehörlos. Das Sozialministerium will in den kommenden Jahren die Ausbildungsangebote für Gebärdensprach-Dolmetscher:innen ausbauen. Zudem soll in allen Bundesländern eine zentrale Anlaufstelle zur Vermittlung von Gebärdensprach-Dolmetscher:innen geschaffen werden. Diese Ziele bekräftigte Sozialminister Johannes Rauch anlässlich des Tages der Gebärdensprache, heute Freitag: “In den vergangenen Jahren sind einige Schritte gelungen, um für Menschen mit Hörbehinderung die Teilhabe an der Gesellschaft zu verbessern. Diesen Weg müssen wir weitergehen.“

 

Gehörlose Menschen kommunizieren häufig mittels Gebärdensprache, die in Österreich in der Bundesverfassung als eigenständige Sprache anerkannt ist. Für das Sozialministerium sind die Förderung der Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderungen sowie Barrierefreiheit in der Kommunikation große Anliegen.

 

Im Zuge des Kommunikationsschwerpunktes zum Thema COVID-19 gibt es ein breites, barrierefreies Angebot an Informationen für Menschen mit Hörbehinderungen. Dazu gehören Gebärdensprachvideos und Videos mit Untertiteln auf der Webseite des Ministeriums, Gebärdensprachdolmetscher:innen bei öffentlichen Veranstaltungen und ein Relay-Service für die Infohotline, das durch das Ressort gefördert wird.

 

Im Nationalen Aktionsplan (NAP) Behinderung 2022-2030 wird in den kommenden Jahren vor allem der Ausbau der Ausbildungsangebote für Gebärdensprachdolmetscher:innen und der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle zur Vermittlung von Dolmetschleistungen in Gebärdensprache in allen Bundesländern forciert. Im Bereich der Förderung wird ein Fokus auf Innovation gelegt. Seit 2021 können neben der Gebärdensprachdolmetschung auch die Schriftdolmetschung, weitere Assistenzangebote und der Einsatz diverser neuer Technologien gefördert werden.

 

SEXbaff: Weltweit erste Aufklärungsplattform in Gebärdensprache

 

Als innovativ gilt auch vom equalizent Kompetenzzentrum Wien entwickelte weltweit erste Sexualaufklärungsplattform für gehörlose Jugendliche „SEXbaff!“. Die Entwicklung wurde vom Sozialministerium gefördert. Beim World Summit Award Austria 2021 wurde „SEXbaff!“ zum besten österreichischen Projekt in der Kategorie „Learning & Education“ gekürt und für den internationalen Preis nominiert.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche konkreten Ausbildungsangebote für Gebärdensprach-Dolmetscher sehen Sie vor?

2.    Ab wann sollen diese in welchem Ausmaß für wie viele Auszubildende angeboten werden?

3.    Wann und wo entstehen in den Bundesländern die zentralen Anlaufstellen zur Vermittlung von Gebärdensprach-Dolmetscher?

4.    Wie viele Menschen mit Hörbehinderungen profitieren davon?

5.    Welche Kosten entstehen für die Ausbildungen, Anlaufstellen, Vermittlungen und sonstigen Tätigkeiten und Maßnahmen in diesem Zusammenhang?

6.    Was ist konkret unter „Barrierefreiheit in der Kommunikation“ zu verstehen und wie soll diese gefördert werden?

7.    Was ist konkret unter „Kommunikationsschwerpunkt zum Thema COVID-19“ zu verstehen und wie soll in diesem Zusammenhang was genau gefördert werden?

8.    Werden in diesem Zusammenhang Benachteiligungen, Einschränkungen und Diskriminierungen von Betroffenen behandelt, denen zeitweise unter der Verordnung der Maskenpflicht das Lippenlesen verwehrt wurde und die somit aus dem Alltag ausgeschlossen waren?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, was verstehen Sie dann darunter?

9.    Inwiefern wollen Sie Benachteiligungen, Einschränkungen und Diskriminierungen in diesem Kommunikationsschwerpunkt thematisieren und eine Bewusstseinsbildung fördern?

10. Inwiefern wollen Sie durch dieses Programm dafür Sorge tragen, dass eine Sensibilisierung für die Rechte von Menschen mit Hörbehinderungen erzielt wird, sodass das Recht auf Kommunikation (Lippenlesen) über der Maskenpflicht zu stehen hat?

11. Welche konkreten Ziele verfolgt „SEXbaff“ und wie sollen diese erreicht werden?

12. Welche Mittel (Personal, Ressourcen etc.) werden für dieses Programm zur Verfügung gestellt?

13. Wie viele Menschen werden durch dieses Programm profitieren?

14. Welche anderen Programme des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung werden zeitgleich umgesetzt?

15. Welche anderen, zur gleichen Zeit vorgesehenen Programme des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung können nicht (planmäßig) umgesetzt werden?

a.    Warum können diese nicht umgesetzt werden?

b.    Wann werden diese nachgeholt?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220923_OTS0096/sozialministerium-will-ausbildung-fuer-gebaerdensprach-dolmetscherinnen-ausbauen