15066/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.05.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Genderzwang im Fördervertrag zwischen BMSGPK und VKI

 

 

In einer E-Mail schrieb das Magazin „Konsument“ 27.03.2023 an einen Leser:

 

Wir verstehen Ihre Reaktion, können Ihnen zum Thema Gendern allerdings nur die offizielle Stellungnahme des VKI zukommen lassen, die auf einen Beschluss der Geschäftsführung zurückgeht:

 

„Als Medium, das sich an eine sehr breite Leserschaft richtet, sehen wir es als unseren Auftrag und unsere soziale Verantwortung, auf relevante gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren. Das bezieht sich auf die Themenauswahl, aber auch auf die Art und Weise, wie wir mit unseren Leser:innen kommunizieren. Gerade in der Sprache schlagen sich gesellschaftliche Veränderungen deutlich nieder, und das ist nicht erst ein Phänomen unserer Zeit. Innerhalb unserer Zielgruppe, also den österreichischen Konsument:innen, sollen sich möglichst alle Personengruppen angesprochen fühlen. Dies ist durch eine gendergerechte Sprache gewährleistet.

 

Nicht allein die KONSUMENT-Redaktion, sondern der Verein für Konsumenteninformation (VKI) als Institution hat daher beschlossen, ab dem Jahr 2023 in sämtlichen Publikationen (Print und Online) sowie in der gesamten schriftlichen Kommunikation gendergerechte Formulierungen zu verwenden.

 

Darüber hinaus ist die Vorgabe zur Verwendung einer gendergerechten Sprache Bestandteil unseres Fördervertrags mit dem Sozialministerium. Diese Vorgabe wird nun im gesamten VKI umgesetzt.“

 

Wir haben also diesen Weg eingeschlagen und werden bis auf Weiteres daran festhalten. Wir hoffen dennoch, Sie weiterhin als Leser behalten zu können.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche genauen Forderungen bezüglich einer gendergerechten Sprache beinhaltet der Fördervertrag mit dem VKI?

2.    Ist die Verwendung „gendergerechter“ Sprache tatsächlich Bestandteil dieses Fördervertrags?

3.    Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn der Fördervertrag nicht umgesetzt bzw. nur teilweise umgesetzt wird?

4.    Was passiert bei Nichteinhaltung der Vorgaben des Fördervertrages?

5.    Für welchen Zeitraum werden Förderverträge unterzeichnet?

6.    Welche Forderungen außer jener der Verwendung „gendergerechter“ Sprache finden sich noch in dem Fördervertrag?

7.    Wie viele Förderverträge mit dem BMSGPK sind momentan in Österreich gültig?

8.    Welche Unternehmen/Vereine/Institutionen haben aktuell einen Fördervertrag mit dem BMSGPK?

9.    Welche Unternehmen/Vereine/Institutionen hatten Förderverträge mit dem BMSGPK in den Jahren 2020 bis 2023?