15069/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.05.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Folgeanfrage zu 12582/AB betreffend Sperre von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe 2020 bis 2022
Es häufen sich die Meldungen, dass das Arbeitsmarktservice (AMS) im Zusammenhang mit Nichttestungen und Nichtimpfungen von Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern in den Jahren 2020 bis 2022 Arbeitslosenversicherten gemäß den §§ 9, 10, 11 und 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz den Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe abgelehnt, eingestellt oder gesperrt hat. Die Anzahl der Ablehnungen, Sperren und der Einstellung des Arbeitslosengeldes und der diesbezüglichen Gründe in den §§ 9, 10, 11 und 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz geht aus der Anfragebeantwortung 12582/AB zu Sperre von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe 2020 bis 2022 bis einschließlich Oktober 2022 hervor.[1]
In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 der Antrag auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe abgelehnt, weil sie sich keinem Covid-19-Test unterzogen haben bzw. diesen beim AMS oder der vermittelten Arbeitsstelle nicht vorweisen konnten?
2. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 der Antrag auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe abgelehnt, weil sie sich keiner Covid-19-Impfung unterzogen haben bzw. diese beim AMS oder der vermittelten Arbeitsstelle nicht vorweisen konnten?
3. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils seit dem 1.1. 2023 der Antrag auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe abgelehnt, weil sie sich keinem Covid-19-Test unterzogen haben bzw. diesen beim AMS oder der vermittelten Arbeitsstelle nicht vorweisen konnten?
4. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils seit dem 1.1. 2023 der Antrag auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe abgelehnt, weil sie sich keiner Covid-19-Impfung unterzogen haben bzw. diese beim AMS oder der vermittelten Arbeitsstelle nicht vorweisen konnten?
5. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 der Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe eingestellt, weil sie sich keinem Covid-19-Test unterzogen haben bzw. diesen beim AMS oder der vermittelten Arbeitsstelle nicht vorweisen konnten?
6. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 der Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe eingestellt, weil sie sich keiner Covid-19-Impfung unterzogen haben bzw. diese beim AMS oder der vermittelten Arbeitsstelle nicht vorweisen konnten?
7. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils seit dem 1.1. 2023 der Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe eingestellt, weil sie sich keinem Covid-19-Test unterzogen haben bzw. diesen beim AMS oder der vermittelten Arbeitsstelle nicht vorweisen konnten?
8. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils seit dem 1.1. 2023 der Antrag auf Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe eingestellt, weil sie sich keiner Covid-19-Impfung unterzogen haben bzw. diese beim AMS oder der vermittelten Arbeitsstelle nicht vorweisen konnten?
9. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 der Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe eingestellt, weil sie sich keinem Covid-19-Test unterzogen haben bzw. diesen beim AMS oder der vermittelten Arbeitsstelle nicht vorweisen konnten und deshalb an keiner AMS-Schulung teilnehmen konnten?
10. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 der Bezug des Arbeitslosengelds bzw. der Notstandshilfe eingestellt, weil sie sich keiner Covid-19-Impfung unterzogen haben bzw. diese beim AMS oder der vermittelten Arbeitsstelle nicht vorweisen konnten und deshalb an keiner AMS-Schulung teilnehmen konnten?
11. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils seit dem 1.1. 2023 der Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe eingestellt, weil sie sich keinem Covid-19-Test unterzogen haben bzw. diesen beim AMS oder der vermittelten Arbeitsstelle nicht vorweisen konnten und deshalb an keiner AMS-Schulung teilnehmen konnten?
12. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils seit dem 1.1. 2023 der Bezug des Arbeitslosengelds bzw. der Notstandshilfe eingestellt, weil sie sich keiner Covid-19-Impfung unterzogen haben bzw. diese beim AMS oder der vermittelten Arbeitsstelle nicht vorweisen konnten und deshalb an keiner AMS-Schulung teilnehmen konnten?
13. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 der Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe gesperrt, weil sie sich keinem Covid-19-Test unterzogen haben und in weiterer Folge ihr Dienstverhältnis auflösen mussten?
14. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 der Bezug des Arbeitslosengelds bzw. der Notstandshilfe eingestellt, weil sie sich keiner Covid-19-Impfung unterzogen haben und in weiterer Folge ihr Dienstverhältnis auflösen mussten?
15. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils seit dem 1.1. 2023 der Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe eingestellt, weil sie sich keinem Covid-19-Test unterzogen haben und in weiterer Folge ihr Dienstverhältnis auflösen mussten?
16. Bei wie vielen Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehern wurde jeweils seit dem 1.1. 2023 der Bezug des Arbeitslosengelds bzw. der Notstandshilfe eingestellt, weil sie sich keiner Covid-19-Impfung unterzogen haben und in weiterer Folge ihr Dienstverhältnis auflösen mussten?