15073/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Grundlagen für die telemedizinische Versorgung
Im Winter 2021/2022 wurde - noch unter dem Eindruck der Pandemie und der Kontaktbeschränkungen sowie dem sich verschärfenden Mangel an Kassen-Kinderärzt:innen - über innovativere Angebotsmöglichkeiten diskutiert, spezifisch in der Steiermark über Telemedizin an der Kinderambulanz Stolzalpe. Seitens der Gesundheitslandesrätin wurde damals darauf hingewiesen, dass es keine gesetzlichen Regelungen gäbe, um ein derartiges Angebot auf einer gesicherten Grundlage anzubieten (1).
Ganz offensichtlich war damals für viele neu, dass es für derartige Anwendungen der Telemedizin keinen rechtlichen Rahmen gibt. Immerhin wurde eben diese mangelnde "Gesetzeskonformität" als Neuigkeit durch das Land kommuniziert (2), knapp zwei Monate später wurde auch durch das BMSGPK erläutert, dass diese Tatsache bis dato unbekannt war (3).
Grundsätzlich kann nunmehr diskutiert werden, ob oder wie medizinische Betreuung im niedergelassenen Bereich oder über Ambulanzen durchgeführt wird und durchgeführt werden sollte - für einzelne Patient:innen rückt diese Frage aber in den Hintergrund. Denn auch in Positionspapieren und Fachartikeln wird regelmäßig über Telemedizin und zukünftige Potenziale gesprochen und auch parlamentarische Anfragen decken Anwendungsbereiche von Schwangerschaftsabbrüchen (4) bis zum Strafvollzug (5) ab.
Lösungen gibt es aber trotz allem nicht. Wurde Anfang 2022 noch aufgelistet, welche rechtlichen Unklarheiten bestehen und welche Interessen es an Telemedizin gibt, blieben Anfragebeantwortungen von Jänner (6) und März (7) 2022 inhaltlich quasi ident. Tatsächliche Weiterentwicklungen gibt es aber nur in den Verträgen für niedergelassene Ärzt:innen und - wie argumentiert wurde - durch die Weiterentwicklung des e-Rezepts (8). Obwohl es eine eingeschränkte Abrechnungsmöglichkeit für telemedizinische Leistungen in Krankenhäusern gibt und nunmehr scheinbar auch Pilotprojekte im Rettungswesen geplant sind, scheint es für eine potenzielle Nutzung von Telemedizin in der Kinderambulanz der Stolzalpe scheinbar noch immer keine Möglichkeit zu geben (9). Das Büro der steirischen Landesgesundheitsrätin verweist nach wie vor auf die nötige gesetzliche Verankerung durch den Bund. Welche konkreten Änderungen nötig sind und sich in den immer wieder angekündigten Änderungen des Gesundheitstelematikgesetzes spiegeln sollen, ist allerdings unklar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende