15081/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Österreichs Beitrag zur Entminung in der Ukraine
Im Gegensatz zu Präsident Alexander Van der Bellen (und auch dem Grünen Wehrsprecher David Stögmüller) haben sich Bundeskanzler Karl Nehammer und Verteidigungsministerin Klaudia Tanner mehrmals strikt gegen eine Beteiligung an der Entminung der Ukraine – selbst in nicht mehr vom Krieg betroffenen Regionen – ausgesprochen. Für den Bundeskanzler stellt ein Entminungseinsatz in einem in einen Konflikt verwickelten Land ein Problem mit der österreichischen Neutralität dar.
Verteidigungsministerin Tanner fügte hinzu, es sei in der Ukraine nicht zwischen einer militärischen und einer humanitären Entminung zu unterscheiden. Sie konnte sich aber dennoch vorstellen, dass sich Österreich an einer Entminungsoperation der Europäischen Union finanziell beteiligt. Ein derartiges Vorgehen würde im krassen Gegensatz zum österreichischen Ansatz zu EU-Militärhilfe stehen, wo Österreich klarstellt, dass österreichische Finanzmittel an die Friedensfazilität nicht für militärische, sondern ausschließlich für zivile Hilfe verwendet werden dürfen, und folglich zivile und militärische Verwendung streng trennbar sein müssen.
Außenminister Alexander Schallenberg merkte beim Außenministertreffens am 22. Mai an, dass man sehr wohl militärische und zivile Entminung trennen könne, und Österreich sich ohnehin bereits an der Entminung in der Ukraine im Rahmen der OSZE beteilige. Damit widerspricht der Außenminister seiner Kollegin im Verteidigungsministerium hinsichtlich der Trennbarkeit von militärischer und humanitärer Entminung, und dem Bundeskanzler hinsichtlich der neutralitätsrechtlichen Implikationen einer österreichischen Teilnahme.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wie viele?
ii. Wenn ja, von wann bis wann?
iii. Wenn ja, aus welchen Ministerien und in welchen Funktionen?
iv. Wenn ja, aus welchen Budgets wurden diese Personen bezahlt?
i. In welchen Jahren wurden Beiträge geleistet?
ii. Aus welchen Budgets stammen diese Mittel?
i. In welchen Jahren wurden diese Sachleistungen zur Verfügung gestellt?
ii. Aus welchen Beständen bzw. Budgets stammen diese Sachleistungen?