15083/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.05.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Fremdenführer: veraltete Hürden als Geldmacherei der Kammern?

 

Veraltete Regelungen in der österreichischen Gewerbeordnung bleiben nur bestehen, um bestehende Anbieter vor Wettbewerb zu schützen und Mehreinnahmen für die Wirtschaftskammern zu generieren.

Österreich hat bekanntlich einen veralteten und unnötig restriktiven Ansatz, wenn es um Berufszugänge geht. Während Sicherheit und Qualitätserhalt bei Berufen wie Elektriker oder Optiker selbstverständlich notwendig sind, bleiben gewisse Berufe hochreguliert, obwohl dies überhaupt nicht mehr in die Zeit passt und es zahlreiche alternative, digitale Angebote gibt. 

 

Hohe Hürden machen auch viel Ausbildungskurse nötig 

Fremdenführer zählen laut § 94 Z 21 GewO zu den reglementierten Gewerben und unterliegen strengen Auflagen. Laut § 108 GewO bedarf es einer Gewerbeberechtigung, zur "Führung von Personen, um ihnen:

  1. die historischen Reichtümer und das künstlerische und kulturelle Erbe Österreichs
  2. die gesellschaftliche, soziale und politische Situation im nationalen und internationalen Zusammenhalt,
  3. sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen

zu zeigen und zu erklären."

 

Die dazugehörige Fremdenführer-Verordnung hält fest, dass verpflichtend Lehrgänge mit einer Mindestzahl von 200 Lehrstunden in Fächern wie Geschichte, Kulturgeschichte, Fremdenverkehrslehre, Rechtskunde, usw. abgelegt werden müssen. Zusätzlich zum theoretischen Unterricht sind Exkursionen im Gesamtausmaß von 50 Lehrstunden durchzuführen. Praktischerweise wird in der Anlage gleich als erstes angeführt, wo diese abgelegt werden können - am Wirtschaftsförderungsinstitut der Kammern. Und weil das alles noch nicht formal genug ist, hält die Fremdenführer-Befähigungsprüfungsordnung des Fachverbandes der Freizeitbetriebe fest, dass die Prüfung in drei Modulen zu erfolgen hat - ganz nach dem WKO-Motto: MEHR PRÜFUNGEN, MEHR GELD FÜR DIE KAMMERN! 

 

Besonders großzügig ist die Kammer bekanntlich nur zu sich selbst, wie hohe Gebühren zeigen: Für die Prüfung müssen rund 600 Euro gezahlt werden, wobei auffällt, dass trotz der hohen Gebühren sogar gesondert Kosten für die Raummiete verrechnet werden. Die verpflichtenden Kurse kosten von 4.500 Euro in Wien bis 5.000 Euro in Tirol. Wer also Fremdenführer sein will, muss zunächst mal mindestens 6.100 Euro an die Kammern zahlen.

 

Internationale Konkurrenz zeigt veränderte Nachfrage und Anpassungsbedarf

Seit vielen Jahren hat sich durch die Sharing Economy das Angebot an unterschiedlichen Führungen weltweit massiv erhöht. Anbieter wie "Withlocals" oder "Rent a Local Friend" ermöglichen es jedem, die eigenen Fähigkeiten als Reiseführer auszutesten. In kleinen wie großen Führungen werden also bereits heute Besucher die Attraktionen des Landes gezeigt - ganz ohne Gewerbeschein. Der Erfolg dieser Modelle, die oft auch sehr spezielle Führungen beinhalten, zeigt deutlich auf, dass das aktuelle Korsett der Gewerbeordnung komplett aus der Zeit gefallen ist und dringend einer Modernisierung bedarf. Wer es nicht kann, wird auf dem Markt nämlich nicht überleben - mit oder ohne Prüfung durch die Wirtschaftskammer.

 

 

Quellen

Gewerbeordnung-1994: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517

Fremdenführer-Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002438

Fremdenführer-Befähigungsprüfungsordnung: https://www.wko.at/site/Austria_Guides/Fremdenfuehrer-Verordnung.pdf

WKO- Befähigungsprüfung: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/gebuehren-meister-befaehigungs-pruefungen.pdf

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Einnahmen der Wirtschaftskammern:
    1. Wie hoch waren die Einnahmen der Wirtschaftskammern von 2015 bis 2022 aus WIFO-Kursen zur Vorbereitung auf die Befähigungsprüfungen für das Fremdenführergewerbe?   Bitte getrennt nach Jahren, Modulen und Bundesland angeben. 
    2. Wie hoch waren die Einnahmen der Wirtschaftskammern von 2015 bis 2022 aus Befähigungsprüfungen für das Fremdenführergewerbe? Bitte getrennt nach Jahren, Modulen und Bundesland angeben.  
    3. Wie hoch waren die Einnahmen der Wirtschaftskammern von 2015 bis 2022 aus Nachprüfungen für Befähigungsprüfungen für das Fremdenführergewerbe? Bitte getrennt nach Jahren, Modulen und Bundesland angeben.    

 

  1. Fremdenführergewerbe:
    1. Wie viele Termine für Befähigungsprüfungen für das Fremdenführergewerbe hat die Wirtschaftskammer von 2015 bis 2022 angeboten? Bitte getrennt nach Jahren und Bundesland angeben.   
    2. Wie viele Befähigungsprüfungen für das Fremdenführergewerbe wurden von 2015 bis 2022 abgelegt? Bitte getrennt nach Jahren, Modulen und Bundesland angeben.  

                                          i.    Wie viele wurden in den Jahren 2015-2022 positiv abgelegt? Bitte getrennt nach Jahren, Modulen und Bundesland angeben. 

                                        ii.    Wie viele wurden in den Jahren 2015-2022 negativ abgelegt? Bitte getrennt nach Jahren, Modulen und Bundesland angeben.

                                       iii.    Wie hoch ist die Durchfallquote? 

  1. Gewerbescheine für das Fremdenführergewerbe:
    1. Wie viele Gewerbescheine für das Fremdenführergewerbe waren in den Jahren 2015-2022 jeweils gültig? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland.
    2. Wie viele Gewerbescheine für das Fremdenführergewerbe wurden in den Jahren 2015-2022 neu ausgestellt? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland.
  1. Modernisierungsschritte:
    1. Wird vonseiten des BMAW an einer Modernisierung der Voraussetzungen für das Fremdenführergewerbe gearbeitet? 

                                          i.    Wenn ja: Inwiefern ist das geplant und welche Schritte sind bereits erfolgt?

    1. Wird vonseiten der Wirtschaftskammern an einer Modernisierung der Voraussetzungen für das Fremdenführergewerbe gearbeitet?

                                          i.    Wenn ja: Inwiefern ist das geplant und welche Schritte sind bereits erfolgt?"