15084/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien
betreffend Wann wird der Bericht zu Frauenmorden veröffentlicht?
Österreich gilt noch immer europaweit als Vorbild in Sachen Gewaltschutz. Gleichzeitig ist Österreich das einzige Land innerhalb der EU, in dem es mehr weibliche als männliche Mordopfer gibt. Jedem Femizid folgen Forderungen von Gewaltschutzeinrichtungen und Opposition. Die zentralen Forderungen lauten: mehr Prävention, Maßnahmen gegen "tiefgehende patriarchale Strukturen" und eine klare Definition. Die von der Regierung beauftragte Studie zu Frauenmorden soll die vielschichtigen Faktoren der Gewalt wissenschaftlich untersuchen und in einem Bericht zusammenführen (1).
Im Gleichbehandlungsausschuss im Februar diesen Jahres, wurden, unter Vorwand der zu erwartenden Veröffentlichung des Berichts, Forderungen nach einer klaren Definition für Femizide, vertagt (2). Diese sind für die daran anknüpfende Datenerhebung in der Kriminalstatistik jedoch unerlässlich. Auch Bundesministerin Raab stimmt zu, dass zwingend notwendig sei, sich wissenschaftlich die unterschiedliche Faktoren, "die im Ende zur Spitze des Eisbergs von Gewalt an Frauen führen, nämlich zu den Frauenmorden" anzusehen (3). Der Bericht zu Frauenmorden ist also nicht nur essentiell sondern auch längst überfällig. Die aus Steuergeldern finanzierte Studie zu Frauenmorden steht also nicht nur der Öffentlichkeit zu, sondern auch allen Akteur:innen, die tagtäglich im Gewaltschutz arbeiten und sich auf die zeitgerechte Veröffentlichung verlassen.
(1) https://kurier.at/politik/inland/live-bundesregierung-zum-gewaltschutzgipfel-2022/402249720
(2) https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0139#XXVII_A-GL_00001
(3) https://www.youtube.com/watch?v=YfiZYzuhQZs
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende