15086/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.05.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Missstände beim Verein Auslandsdienst

 

Gedenkdienst im Ausland ist für viele junge Leute ein erklärtes Ziel. Prägende Erfahrungen, eine Tätigkeit mit Sinn und die positive Wirkung, die ein absolvierter Auslandsgedenkdienst auf potentielle Arbeitgeber haben kann, sind nur einige der Gründe, sich beim Verein Auslandsdienst um einen Platz zu bewerben. Für einige der Bewerber:innen endete der Traum vom Gedenkdienst im Ausland anders als erwartet - dafür verantwortlich: Andreas Maislinger, Leiter des Vereins. 

Über Jahre hinweg drohte er Jugendlichen mit Suizid, schüchterte sie mit seiner Macht über ihre Auslandsplätze ein und ging bei Kritik und Widerworten so weit, mit Klage zu drohen. Warnzeichen gab es genug, schließlich hat Maislinger bereits seinen ersten Verein, den Gedenkdienst, bereits wenige Jahre nach dessen Gründung wieder verlassen. Damalige Mitarbeiter:innen werfen ihm emotionale Erpressung und autoritäre Tendenzen vor. Mehrere Personen leiden bis heute unter den psychischen Folgen ihrer Arbeit im Verein.

Die aktuellen Vorwürfe sind auch bereits länger bekannt, so kursierten auf Social Media in den letzten Jahren bereits Erfahrungsberichte zu Drohungen bei Verein Auslandsdienst und unterzeichneten 130 Personen einen Brief an den Vorstand. Auch beim Sozialministerium, das den Verein mit 1,2 Million Euro fördert, wusste man von den Vorwürfen. Außer einer Aufforderung an Maislinger, die Vorwürfe zu klären, ist damals nichts passiert - die Drohungen setzten sich unvermindert fort. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Seit wann weiß Ihr Ministerium von den öffentlich gewordenen Missständen beim Verein Auslandsdienst? Bitte um konkrete Aufschlüsselung der Beschwerden, die beim Ministerium eingegangen sind
    1. Welche anderen Missstände beim Verein Auslandsdienst sind dem Ministerium bekannt?
    2. Wird es möglich sein, Missstände anonym zu melden? 
  1. Welche Handlungen hat Ihr Ministerium gesetzt, um den Vorwürfen nachzugehen und die Missstände zu unterbinden?
    1. Ist Ihr Ministerium in Kontakt mit dem Justizministerium betreffend der Strafbarkeit der bekanntgewordenen Handlungen durch den Leiter von Verein Auslandsdienst?
    2. Sind die zuständigen Dienststellen ihrer Anzeigepflicht gemäß § 78 StPO nachgekommen?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht? 

                                        ii.    Wenn nein, was sind die Konsequenzen, die aus dieser Pflichtverletzung resultieren?

  1. Welche Handlungen hat ihr Ministerium gesetzt, um sicherzustellen, dass den betroffenen Jugendlichen angemessene Unterstützung und Hilfe zukommt, um die Folgen des Verhaltens von Andreas Maislinger zu bewältigen? 
  2. Bitte um Auflistung der Fördergelder, die Ihr Ministerium in den letzten 10 Jahre an Verein Auslandsdienst ausgezahlt hat.
  3. Wurden dem Verein Auslandsdienst durch das Ministerium in den letzten 10 Jahren zusätzliche Mittel gemäß § 27a Abs.4 Z2 FreiwG gewährt?
    1. wenn ja, in welcher Höhe und für welche konkreten Aufwendungen?
    2. wie wird sichergestellt, dass die zusätzlichen Mittel für Aufwendungen für Informationsarbeit und für Bewusstseins- und Aufklärungsarbeit zur Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus gewährt werden? 
  1. Ist es geplant, die Förderrichtlinien anzupassen, um Missstände bei Empfängervereinen effektiver begegnen zu können?
    1. wenn ja, wann? 
    2. wenn nein, warum nicht? 
  1. Welche anderen Initiativen sind geplant, um Missständen bei Fördernehmern zu begegnen?
    1. Welche Änderungen im Freiwilligengesetz sind geplant?
  1. Laut Medienartikeln ist die Etablierung einer Vertrauensperson geplant. Wie soll diese Stelle aussehen?
    1. Wo wird sie angesiedelt sein?
    2. Welche konkreten Aufgaben werden der Vertrauensperson zugewiesen?
    3. Wie erfolgt die Besetzung?
    4. Wie wird das Sozialministerium sicherstellen, dass die Vertrauensperson unabhängig und unparteiisch ist? 
  1. Welche statutarischen Mindestanforderungen muss ein Verein aufweisen um förderwürdig zu sein?