15087/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ehrenstaatsbürgerschaft für Polizeiretter der Terrornacht am 2.11.2020 wegen Gefährlichkeit verweigert?
Gemäß §10 Abs. 6 StbG können Staatsbürgerschaften im besonderen Interesse der Republik vergeben werden. Es handelt sich dabei um eine im Staatsbürgerschaftsrecht verankerte Bestimmung, welche für jene Personen, die sich im besonderen Maß um die Republik Österreich verdient gemacht haben und machen werden, einen erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft ermöglicht. Über das Interesse des Einzelnen an der Verleihung der Staatsbürgerschaft hinausgehend, dient diese Bestimmung daher auch dem Interesse der Republik.1
Osama Abu El Hosna flüchtete 2011 aus dem Gaza-Streifen nach Österreich und wurde der österreichischen Bevölkerung breit bekannt, als er in der Terrornacht vom 2.11.2020 einem verletzten Polizisten half und diesen aus der Gefahrenzone bringen konnte. Seit seiner Ankunft in Österreich im Jahr 2013 konnte er den Schulabschluss und zwei Ausbildungen als Elektrotechniker und bei McDonald´s machen.2
Als gebürtiger Palästinenser ist er jedoch staatenlos. Im September 2020 beantragte er die österreichische Staatsbürgerschaft. Doch die für Einwanderung und Staatsbürgerschaft zuständige Wiener Magistratsabteilung 35 (MA 35) teilte ihm am 21. Dezember 2022 mit, seine Einbürgerung sei „derzeit nicht möglich“. Ein schriftlicher Widerspruch seiner Anwältin vom 31. Jänner 2023 blieb erfolglos. Am 16. Februar wies die MA 35 seinen Antrag erneut ab.
Hintergrund der ersten Ablehnung ist ein mit 14. Dezember 2022 datierter Bericht des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) an die MA 35. Darin wurde festgehalten, dass er „nach wie vor im Umfeld der terroristischen Gruppierung Hamas in Erscheinung“ treten würde und eine Verleihung der Staatsbürgerschaft daher „eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Republik Österreich“ darstelle. Der Verdacht ließ sich allerdings nicht bestätigen: Im Zuge der "Operation Luxor" im November 2020, ist Osama Abu El Hosna von der Staatsanwaltschaft Graz verdächtigt worden, Spendengelder zur Hamas weitergeleitet zu haben. Das Landesgericht für Strafsachen Graz stellte das Verfahren ein. Seine Anwältin sah den LVT-Bericht als willkürlich an und forderte in ihrer Stellungnahme gegenüber der MA 35 vom 31. Jänner 2023, das LVT möge seine Ermittlungsergebnisse konkretisieren. Die MA 35 stellte daraufhin eine weitere Anfrage an das LVT Wien. Der zweite Bericht des Wiener Verfassungsschutzes vom 3. Februar 2023 enthielt im Wesentlichen dieselbe Aussage: Es bestehe weiterhin der Verdacht, „dass der Staatsbürgerschaftswerber – wenn auch im Augenblick nicht strafrechtlich relevant – ein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung“ habe. Nach Meinung der Anwältin legt das LVT - nach wie vor - keine neuen Tatsachen, entgegen der bisherigen Behauptung, über eigene Ermittlungsergebnisse, vor und zudem findet sie, würden gerichtliche Entscheidungen seitens der Behörden ignoriert werden.3
Für die Sitzung des Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten am 16.03.2023 wollte ich die Angelegenheit behandelt wissen und habe deswegen Fragen dazu im Vorhinein übermittelt, auf die es aber in der Sitzung keine inhaltlichen Antworten gab. Die Fragen lauteten:
"1) Welche konkreten Erkenntnisse aufgrund welcher Information durch wen (über den Bericht des LVT Wien hinaus) liegen vor, die der Einbürgerung von Osama Abu El Hosna gem. §10 Abs. 6 StbG entgegenstehen?
2) Gab es in der Causa von Osama Abu El Hosna (mündliche oder schriftliche) Weisungen an die MA 35 und/oder das LVT Wien seitens des BMI? Von wem, wann, mit welchem Inhalt?"
1https://www.bmi.gv.at/406/verleihung.aspx
2https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-11/osama-abu-el-hosna-gefluechteter-wien-terroranschlag-rettung-polizist-oesterreich-staatsbuergerschaft/komplettansicht
3https://www.profil.at/oesterreich/held-der-terrornacht-darf-weiterhin-nicht-oesterreicher-werden/402345624
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wann durch wen?