15088/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.05.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Hitler-Rede, Heil-Hitler- und Sieg-Heil-Rufe in einem ÖBB-Zug

 

Am Sonntag, den 14.05.2023 wurde Medienberichten zufolge[1] im ÖBB-RailJet 661, der um 14.41 Uhr in Bregenz startete, mit Ankunft um 21.46 Uhr am Wiener Hauptbahnhof, kurz vor Wien-Meidling eine Hitler-Rede mit „Heil Hitler“- und mehreren „Sieg Heil“-Rufen abgespielt. Laut ÖBB konnten zwei Personen ausgeforscht und angezeigt werden. Insgesamt dürften Lautsprecher in ÖBB-Zügen schon mehrmals gekapert worden sein, allerdings, so betont ein ÖBB-Sprecher, von Fahrgästen und nicht von Zugpersonal. Die Täter:innen dürften die Sprechstellen mit einem Schlüssel geöffnet haben und dann mit dem minutenlagen Abspielen diverser Inhalte begonnen haben. Das Verbreiten von nationalsozialistischen Inhalten ist allerdings nach Verbotsgesetz strafbar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1.      Seit wann ist in Ihrem Zuständigkeitsbereich bekannt, dass in einem Zug der ÖBB eine Hitler-Rede, Heil-Hitler- und Sieg-Heil-Rufe über die Zuglautsprecher abgespielt wurden?

a.      Ist das LVT bzw. DSN involviert?

                                                              i.      Wenn ja, seit wann?

2.      Ist in Ihrem Ressort bekannt, wann genau es zu diesem Vorfall gekommen ist?

3.      Liegen Ihrem Ressort Ton-/Videoaufzeichnungen des Vorfalls vor?

4.      Konnten die Täter:innen bereits ausgemacht werden? (Bitte ggf. um Nennung von Alter und Geschlecht)

a.      Wenn ja, sind die Täter:innen dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen?

b.      Wenn ja, sind die Täter:innen bereits durch rechtsextrem motivierte Straftaten polizeilich aufgefallen?

c.       Wenn ja, sind die Täter:innen bereits durch Verstöße gegen andere Rechtsnormen polizeilich aufgefallen?

d.      Wenn nein, sind die Ermittlungen hierzu eingestellt und wenn ja, warum?

e.      Ist etwas über die Hintergründe der Tat bekannt?

5.      Ermitteln die Behörden wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz?

a.      Wenn nein, warum nicht?

b.      Wenn nein, wegen dem Verdacht des Verstoßes gegen welche Rechtsnorm laufen hier Ermittlungen?



[1] https://wien.orf.at/stories/3207342, abgerufen am 15.05.2023