15104/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.05.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend EAG-Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen

 

 

Mit Schaffung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (kurz: EAG) wurden die Voraussetzungen für und die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen normiert. Unter anderem werden in Anwendung dieses Bundesgesetzes finanzielle Erleichterungen in Form von EAG-Investitionszuschüssen bzw. Förderungen für Photovoltaikanlagen gewährt, um Neuerrichtungen und Erweiterungen solcher Anlagen zu ermöglichen. Insgesamt stehen für das Jahr 2023 (aufgestockte) 600 Millionen Euro an Fördergeld für Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Ob eine Förderung erfolgt und bejahendenfalls, wie hoch die Förderung für den individuellen Antragsteller ausfällt, wird allerdings im Zuge von sog. Fördercalls und letztendlich mittels Prioritätsprinzip ermittelt, wodurch die Förderungszuteilung gewissermaßen einem Glücksspiel gleichkommt.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Anträge sind beim ersten Fördercall (23.3. bis 6.4.2023) eingegangen?

2.    Wie viele Personen waren im System insgesamt eingeloggt?

3.    Wie viele aller Anträge wurden nach Ticketziehung weiter vervollständigt und sind letztendlich zu bearbeiten?

4.    Ist das System einmal/mehrmals abgestürzt?

a.    Wenn ja, gibt es dazu Aufzeichnungen?

b.    Wenn ja, aufgrund welcher Fehler kam es zu Systemabstürzen?

5.    Wurden sonstige Probleme bei der Antragstellung sowie bei der Antragsbearbeitung festgestellt bzw. gemeldet?

a.    Wenn ja, konnten diese in der Zwischenzeit behoben werden?

6.    Wie viele Anträge wurden von natürlichen Personen bzw. Privatpersonen und wie viele Anträge von juristischen Personen bzw. Unternehmen eingebracht?

7.    Wurde bei den Anträgen überprüft, ob bereits andere Förderungen, in welcher Form auch immer, für die Errichtung der Anlagen bestanden?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen erhielt der Antragsteller bereits eine Förderung?

8.    Im Falle einer bestehenden Förderung, in welchem Umfang wurde eine weitere Förderung gewährt?

9.    Kam es zu einer Kontingentsausschöpfung beim ersten Fördercall?

10. Wie viele Anträge von Privatpersonen mussten nach Kontingentsausschöpfung abgelehnt bzw. an andere Fördertöpfe weitergeleitet werden?

11. Planen Sie eine zeitliche Ausweitung der Fördercalls über den Zeitraum von zwei Wochen hinaus?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Wie viele Anträge werden für die kommenden Fördercalls jeweils erwartet?

13. Kann das erwartete Antragsaufkommen mit dem vorgesehenen Förderungsausmaß zukünftig garantiert gedeckt werden?