15106/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.05.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Externe Behandlung bei Therapien und Krankenhausaufenthalt von Häftlingen
Strafgefangene sind in der Regel – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – nicht sozialversichert. Eine Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene besteht, sobald diese ihrer Arbeitspflicht nachkommen.
Unabhängig von der Arbeitsleistung wird die ärztliche Betreuung der Insassen (welche direkt vom Bundesministerium für Justiz – und nicht vom Sozialversicherungsträger – finanziert wird) durch Ärzte bzw. eigene Krankenabteilungen in den Justizanstalten gesichert. Bei Bedarf werden Fachärzte beigezogen oder wird auf Krankenanstalten zugegriffen.
In den vergangenen Jahren hat sich der Anteil an Insassen mit psychischen Erkrankungen merklich erhöht, somit kommt den Fachärzten für Psychiatrie und dem psychiatrischen Dienst besondere Bedeutung zu.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch waren in den Jahren 2021 und 2022 die Kosten für Therapien bzw. pädagogische Maßnahmen durch externe Betreuer? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Jahren)
2. Welche finanziellen Mittel wurden 2021 und 2022 für externe Betreuung der Häftlinge aufgewendet?
3. Welche Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022 für externe Versorgung von Häftlingen bei praktischen Ärzten angefallen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Monaten und Justizanstalten)
4. Welche Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022 für die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher in psychiatrischen Krankenanstalten angefallen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Monaten und Justizanstalten)
5. Gibt es, außer mit dem Landesklinikum Mauer, noch andere Verträge mit psychiatrischen Krankenanstalten?
a. Wenn ja, mit welchen?
b. Wenn ja, wie lange ist die Laufzeit dieser Verträge?
c. Wenn ja, wie viele Betten gibt es österreichweit in diesen Krankenanstalten?
6. Wie hoch sind bundesweit die täglichen Pflegegebühren in den psychiatrischen Krankenanstalten?