15111/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.05.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Übermäßige Vergabe von Kaltverpflegung anstelle warmer Verköstigung im ÖBH
Die Militärwirtschaftsvorschrift Verpflegung (MWV-V) ist das militärische Reglement für tagtägliche Verpflegung von Soldaten in den Reihen des Bundesheeres. Neben den Vorgaben, wie hoch die Tagsätze für Soldaten im Normdienst, bei Übungen oder Einsätzen sind, ist darin auch zu lesen, dass einem Soldaten grundsätzlich mindestens eine warme Mahlzeit am Tag zugestanden werden muss.
Unter den Soldaten wird zwischen verpflichtenden und nicht verpflichtenden Kostteilnehmern unterschieden. Verpflichtende Kostteilnehmer sind zumeist Präsenzdiener (Grundwehrdiener und übende Milizsoldaten).
Aus den Reihen des Bundesheeres erfährt man hinsichtlich Qualität der Verpflegung von einem augenscheinlichen Ost-West-Gefälle. Ein Umstand, der vermuten lässt, dass in einzelnen Garnisonen Soldaten schlechter verpflegt werden sollen als in anderen. Zuletzt gab es auch Hinweise, dass in Einzelfällen gar nur ein quantitatives Minimum gemäß MWV-V erfüllt, dafür überdurchschnittlich viel Kaltverpflegung bzw. Marschkost anstatt warmer Mahlzeiten für die Verpflegung der Soldaten ausgegeben wurde.
In diesem Zusammenhang richtet der Abgeordnete an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Gibt es eine Vorschrift für einen Höchstsatz an Kaltverpflegung bzw. Marschkost in einem bestimmten Zeitraum, um eine gesunde und ausgewogene Ernährung der Soldaten sicherzustellen?
2. Wie hoch ist die Verabreichung von Kaltverpflegung bzw. Marschkost im Jahresvergleich seit dem Jahr 2019 bis heute (Angabe von Kalenderjahr und angeforderter Anzahl an Kaltverpflegung bzw. Marschkost)?
3. Werden mit der Vergabe von Kaltverpflegung bzw. Marschkost anstelle eines warmen Abendessens Personalkosten eingespart?
4. Werden mit der Vergabe von Kaltverpflegung bzw. Marschkost anstelle eines warmen Abendessens personelle Lücken im Bereich des Küchenpersonals kompensiert?
5. Werden mit der Vergabe von Kaltverpflegung bzw. Marschkost anstelle eines warmen Abendessens Lebensmittelkosten eingespart?
6. Gibt es einen Richtwert hinsichtlich der Mindestmenge an Kilokalorien, die eine Kaltverpflegung bzw. Marschkost beinhalten muss?
a. Wenn nein, wie können Sie sicherstellen, dass den Soldaten ausreichend Kilokalorien für die Diensterfüllung zukommen?
7. Wie hoch ist der Auslastungsgrad der militärischen Zentralküchen (Angabe in Prozent und der jeweiligen Zentralküche)?
8. Wie hoch ist der Personalmangel in den militärischen Zentralküchen (Angabe der Fehlstellen und der jeweiligen Zentralküche)?
9. Wie hoch ist der Auslastungsgrad in den Küchen der einzelnen Verbände/Kasernen, die noch keine Zentralküchen besitzen (Angabe in Prozent und des jeweiligen Verbandes/Kaserne)?
10. Wie hoch ist der Personalmangel in den Küchen der einzelnen Verbände/Kasernen, die noch keine Zentralküchen besitzen (Angabe der Fehlstellen und des jeweiligen Verbandes/Kaserne)?
11. Wie hoch ist der personelle Versorgungsanteil übender Einheiten bzw. Verbände, wenn diese an ortsfremden militärischen Küchen angeschlossen werden?
12. Kann der vorgeschriebene personelle Versorgungsanteil auch temporäre Personallücken ortsfremder Küchen decken?