15114/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.05.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Förderungsbedingungen für „Raus aus Öl und Gas“

 

 

Die Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 soll den Umstieg von fossil betriebenen Heizungen auf nachhaltige Heizungssysteme ermöglichen. Gefördert wird damit unter anderem der Umstieg auf eine Wärmepumpe, jedoch nur, wenn diese gewisse Bedingungen erfüllt.

 

So darf die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems maximal 40°C betragen. Bei vielen Bürgern stößt diese Grenze auf Unverständnis, da diverse Studien belegen, dass sich Wärmepumpen auch bei höheren Vorlauftemperaturen effizient und wirtschaftlich betreiben lassen.

 

Eine Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg aus dem Jahr 2021 kam zum Ergebnis, dass eine maximale Vorlauftemperatur von 55°C bei Wärmepumpen eine sinnvolle Bedingung für Förderaktionen dieser Art darstellt.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Nach welchen Kriterien wurden die Förderungsbedingungen der „Raus aus Öl und Gas“-Förderungsaktion bestimmt?

2.    Warum wurde als Förderungsbedingung für Wärmepumpen eine maximale Vorlauftemperatur von 40°C festgelegt?

a.    Was spricht dagegen, die maximale Vorlauftemperatur auf 55°C zu erhöhen?

3.    Ergeben sich durch diese restriktiven Förderungsbedingungen aus ökologischer Sicht unerwünschte Förderlücken?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/pdf/IFEU_BWP_Kurzprojekt_final.pdf