15120/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend negative Folgen der Auslagerung der Pathologie an der Medizinischen Universität Innsbruck
Die geltenden Gesetzte definieren Universitätskliniken als Ort der Spitzenmedizin, die über alle Sonderfächer vertreten sein muss. Durch die Auslagerung der Universitären Pathologie an der Medizinischen Universität Innsbruck wurde die Universitäre Pathologie auf den studentischen Unterricht reduziert und eine FachärztInnenausbildung verunmöglicht. Dies geschah im Wissen, dass es sich um ein Mangelfach handelt und eine weitere Verknappung nicht verantwortbar ist. Ebenso ist zu befürchten, dass durch diese Ausgliederung massive Mehrkosten verursacht wurden und werden.
Noch vor der Auslagerung wurde die Infrastruktur der Universitären Pathologie unter hohem finanziellen Aufwand auf den neuesten Stand der Technik gebracht und mit entsprechenden Laboren ausgestattet. Befundungen und Diagnostik sowie die Absicherung von Diagnosen wurden auf neue Labore der TILAK und private Labore ausgelagert. Die Problematik von Obduktionen blieb bestehen. Der Landesrechnungshof beanstandende die Befassung anderer pathologischer Einrichtungen in Österreich, aber auch im Ausland, die mit eklatanten Kosten einhergingen.
Das beauftragte Unternehmen, die INNPATH GmbH, hat sich als pathologisches Versorgungsunternehmen etabliert und beschäftigt über 50 Mitarbeiter, während die Universitätspathologie im Stadium vor der Universitären Ausgliederung über 35 bis maximal 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügte.
Im Ranking der Publikationen und Forschungstätigkeiten liegt die Innsbrucker Pathologie derzeit unter sämtlichen medizinischen Universitäten in Österreich an letzter Stelle, dies führt natürlich auch zu einer mangelnden Attraktivität für Forschende.
Aus den genannten Gründen erscheint die Ausgliederung der Universitären Pathologie vor allem im Hinblick auf die Universitäre Ausbildung im Mangelfach Pathologie als auch durch die entstandenen Mehrkosten als problemgeneigt.
Aus diesem Grund richten die Unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachfolgende
Anfrage:
1. In welcher Höhe wurden durch die Universitätsklinik Innsbruck Aufträge an externe pathologische Institute und Pathologen vergeben, geordnet nach Budgetjahr und Auftragnehmer?
2. Kam es bei diesen externen Befundungen zu Qualitätsmangel, geordnet nach Budgetjahr?
3. Wie hat sich die Auslagerung der Universitären Pathologie in der Leistungsvereinbarung der Medizinischen Universität Innsbruck wiedergespiegelt?
4. Wird das Fehlen einer Universitären Pathologie an der Universität Innsbruck in der derzeit geltenden Leistungsvereinbarung berücksichtigt?
5. In welcher Form wurde der Universitätsrat an der Medizinischen Universität Innsbruck mit der Auslagerung der Pathologie befasst und welche Entscheidungen wurden durch den Universitätsrat getroffen bzw. wurden durch den Universitätsrat entsprechende Empfehlungen abgegeben?
6. Wurde dem Universitätsrat über die finanziellen Auswirkungen der Auslagerung berichtet und wurde der Universitätsrat über die Folgen der Auslagerung für die FachärztInnenausbildung an der Medizinischen Universität informiert?
7. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um weiterhin eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Sonderfach Pathologie an der Universität Innsbruck zu gewährleisten und wie werden sie dementsprechend auf das Land Tirol beziehungsweise landeseigene Unternehmen einwirken?
8. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Innsbrucker Pathologie auch für Stellensuchende WissenschaftlerInnen wieder attraktiv zu gestalten und so qualitative hochwertige Stellenausschreibungen zu ermöglichen?