15137/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien
betreffend Valorisierung der Volksgruppenförderung
In Österreich leben sechs anerkannte, autochthone Volksgruppen: die kroatische Volksgruppe, die slowenische Volksgruppe, die ungarische Volksgruppe, die tschechische Volksgruppe, die slowakische Volksgruppe, und die Volksgruppe der Roma. Diese Volksgruppen sind seit Jahrhunderten in Österreich verwurzelt, identifizieren sich mit der Republik Österreich und sind ein essenzieller Bestandteil unseres Landes. In der Bundesverfassung finden sich Volksgruppen in Art. 8 Abs. 2 wie folgt wieder: „Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern." (1)
Aus unterschiedlichen Gesprächen mit Vertreter:innen der Volksgruppen und auch durch die Dialogplattform der österreichischen Volksgruppen im Parlament ging klar hervor, dass man sich über die Erhöhung der Volksgruppenförderung im Jahr 2021 jedenfalls erleichtert zeigt, die aktuellen wirtschaftliche Situation, die hohe Infaltion und massiven Preisanstiege und die steigenden Mitarbeiter:innenkosten die Volksgruppen jedoch vor große Herausforderungen stellen. So kommt es in nahezu allen Bereichen zu erhöhten Kosten, die den Betrieb und die Aufrechterhaltung der vielfältigen Angebote, Projekte und Veranstaltungen gefährden. Um den steigenden Kosten entgegnen zu können, wäre eine Valorisierung der Volksgruppenförderung für die österreichischen Volksgruppen ein wichtiges Instrument, um die laufenden Kosten besser decken, und die so wichtigen Angebote zur Sicherung und zum Fortbestand der Volksgruppen auch weiterhin in voller Qualität anbieten zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende