15138/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.05.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Auskünfte zu den gegenständlichen Erläuterungen zum §10a WGG

 

Im Sommer 2022 verabschiedete der Nationalrat eine Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, mit der unter anderem Spekulation beim gemeinnützigen Wohnbau unterbunden werden sollte. Statt den Verkauf von gemeinnützigen Wohnungen zu erschweren wurde aber - laut Rechtsansicht einiger Expert:innen wie Alois Feichtinger und Verfassungsrichter Michael Holoubek - ein Schlupfloch geschaffen, das den Paketverkauf von geförderten Wohnungen erleichtert. Im konkreten Falle sind die Erläuterungen zu §10a WGG missverständlich formuliert, wodurch nicht klar ist, ob der Verkauf von bis zu drei Wohnungen an Personen ohne Selbstnutzung jeweils ohne Zustimmung der jeweiligen Landesregierung als Aufsichtsbehörde möglich ist. Auch die Zuordnung zum Geschäftskreis (Hauptgeschäft, Nebengeschäft oder nicht privilegierter Geschäftskreis) geht aus den Erläuterungen nicht klar hervor. 

Beim Land Steiermark sind deswegen Medienberichten zufolge bereits neun rechtliche Anfragen von gemeinnützigen Trägern zur neuen Regelung eingegangen. Das Land suchte laut Berichten beim zuständigen Ministerium, beim Revisionsverband der Gemeinnützigen und bei der zuständigen Finanzbehörde um Klarstellung an.1 Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft ist für das WGG legistisch zuständig. Das Ministerium hat aber  gem. § 33 Abs. 2 WGG keine Parteistellung in aufsichtsbehördlichen Verfahren. Die Erteilung von Rechtsauskünften, insbesondere in konkreten Verfahren bzw. Einzelfällen, von Seiten des Ministeriums sind im WGG nicht vorgesehen.

1https://www.kleinezeitung.at/steiermark/6268602/Wohnungen_Steiermark-muss-Tabu-fuer-Anleger-von-Grund-auf-pruefen

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Erteilte das BMAW bzw. die zuständige Abteilung des BMAW in konkreten Einzelfällen schriftliche oder mündliche Auskünfte zur Anwendung und Anwendbarkeit der gegenständlichen Erläuterungen zum § 10a WGG in der Fassung WGG Novelle 2022?
    1. Wenn ja, wie viele Auskünfte wurden erteilt?
    2. Was war der Inhalt der Auskünfte?
  1. Wenn das BMAW keine Auskünfte zu oben genanntem Thema erteilt hat: Erhielt das BMAW Ansuchen um Auskunft zur Anwendung und Anwendbarkeit der gegenständlichen Erläuterungen zum § 10a WGG in der Fassung WGG Novelle 2022? 
    1. Wenn ja, wieso wurde keine Auskunft erteilt?
  1. Sind dem BMAW Fälle von sogenannten Paketverkäufen von gemeinnützigen Objekten bekannt?
    1. Wenn ja, wie viele solcher Fälle sind bekannt?
    2. Wie viele Objekte wurden jeweils gleichzeitig veräußert?
  1. Ist eine Überarbeitung von §10a WGG und insbesondere den Erläuterungen geplant, um die missverständlichen Textteile zu konkretisieren und Klarheit zu schaffen, was Paketverkäufe anbelangt?
    1. Wenn ja, welche Änderungen sind konkret geplant?
    2. Wann sollen diese Änderungen dem Nationalrat vorgelegt werden?