15139/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.05.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien

betreffend Digitalisierung und Vereinfachung der Förderabwicklung bei Volksgruppenförderung

 

In Österreich leben sechs anerkannte, autochthone Volksgruppen: die kroatische Volksgruppe, die slowenische Volksgruppe, die ungarische Volksgruppe, die tschechische Volksgruppe, die slowakische Volksgruppe, und die Volksgruppe der Roma. Diese Volksgruppen sind seit Jahrhunderten in Österreich verwurzelt, identifizieren sich mit der Republik Österreich und sind ein essenzieller Bestandteil unseres Landes. In der Bundesverfassung finden sich Volksgruppen in Art. 8 Abs. 2 wie folgt wieder: „Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern." (1)

Entsprechend dem Volksgruppengesetz fördert der Bund Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihrer Traditionen sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen. Weiters werden interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen, gefördert. Abgewickelt wird die Volksgruppenförderung in der Abteilung für Volksgruppenangelegenheiten. Der Antrag auf Volksgruppenförderung funktioniert entweder über ein Onlineformular oder über ein elektronisch ausgefülltes Antragsformular möglich. Hier sollte man meinen, dass die Digitalisierung der Prozesse so weit ausgearbeitet ist, dass ein effizienter und einfacher Ablauf gewährleistet wird. Dies würde den Arbeitsaufwand nicht nur auf Seiten der Vertreter:innen der Volksgruppen minimieren, sondern auch in jenen in der zuständigen Abteilung für Volksgruppenangelegenheiten Aus Gesprächen mit vielen Vertreter:innen der Volksgruppen geht jedoch hervor, dass die Antragstellung und die Abrechnung der Anträge und Projekte mit einem sehr großen Arbeitsaufwand einhergeht. Die finanziellen und personellen Ressourcen der Volksgruppen sind oft eingeschränkt, was die Er- und Bearbeitung von Förderungen zu einer großen Herausforderung macht. Ziel sollte es sein, die Bürokratie und die zeitlichen Ressourcen auf allen Seiten so gering wie möglich zu halten, um eine effiziente Abwicklung zu ermöglichen und die zeitlichen und personellen Ressourcen direkt in die Projekte stecken zu können.

 

  1. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gibt es aktuell Gespräche zu einer Verbesserung der Abwicklung der Volksgruppenförderung?
    1. Falls ja: Welche möglichen Maßnahmen werden besprochen und welche Stellen sind bei diesen Gesprächen involviert?
    2. Falls nein: Warum gibt es keine Gespräche diesbezüglich?
  1. Wie viele Personen (Anzahl und Arbeitsstunden) sind in der Abteilung für Volksgruppenangelegenheiten für die Abwicklung und Bearbeitung der Volksgruppenförderung zuständig?
  2. Gibt es eine Evaluierung zum Ablauf der Prozesse, um mögliche Verbesserungspotenziale zu erkennen?
    1. Falls ja: Was sind die bisherigen Ergebnisse dieser Evaluierung?
    2. Falls nein: Warum werden diese Prozesse nicht evaluiert?