15143/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.05.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Verwehrung des Behindertenpasses trotz neuer ärztlicher Befunde

 

 

Immer wird Personen die Ausstellung eines Behindertenpasses verwehrt, obwohl bei den Patienten neuere Befunde vorliegen, die eindeutig eine Beeinträchtigung bezeugen. Die notwendige Einschränkung in Höhe von 50 Prozent, welche die Grundlage für die Ausstellung sind, wird nur sehr restriktiv bei der Feststellung des Grades der Behinderung gewährt. Von dieser Ausstellung abhängig sind weitere soziale Begünstigungen, wie etwa auch die Gewährung eines vergünstigten Klimatickets für die öffentlichen Verkehrsmittel.

 

Viele Bürger beklagen den Umstand, dass nur geringe Einstufungen ihrer Beeinträchtigung vorgenommen werden. Die Behindertenanwaltschaft sowie die Volksanwaltschaft haben allerdings eine zu geringe Kompetenz, um Nachbesserungen zu erwirken. Somit sind abertausende Menschen mit Behinderungen in Österreich vermutlich von zu niedriger Einstufung betroffen, was im individuellen Fall beträchtliche finanzielle Einschränkung in einer ohnehin prekären Lage bedeutet.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Anträge auf einen Behindertenausweis gab es in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 sowie 2023 bis dato?

2.    Wie vielen dieser Anträge wurde jeweils in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 sowie 2023 bis dato stattgegeben?

3.    Wie vielen dieser Anträge wurde jeweils in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 sowie 2023 bis dato mit welchen Begründungen nicht stattgegeben?

4.    Bei welchen Erkrankungen bzw. Verletzungen wird automatisch eine Beeinträchtigung von 50 % angenommen?

5.    Bei welchen Lungenerkrankungen wird automatisch eine Beeinträchtigung von 50 % angenommen?

6.    Wird bei einer Erkrankung von Morbus Baastrup eine Beeinträchtigung von 50 % angenommen?

7.    Bei welchen Erkrankungen des Bewegungsapparates wird eine Beeinträchtigung von 50 % angenommen?

8.    Gab es in den Jahren von 2019 bis heute eine unterschiedliche Beurteilung bzw. gab es unterschiedliche Indikatoren von diversen Erkrankungen und Verletzungen, die zu entsprechend anderen Graden der Behinderung geführt haben?

9.    Ist es aus den Ihnen vorliegenden Daten und jenen der Sozialversicherung ablesbar, dass die Einstufung der Grade der Behinderung seit 2019 strenger bzw. restriktiver gehandhabt wird?

a.    Wenn ja, warum ist das so?

b.    Wenn nein, gibt es dazu andere Anhaltspunkte?

10. Ist Ihnen der Umstand bewusst, dass viele Menschen mit Behinderungen sich die korrekte Einstufung des Grades der Behinderung bei Gericht erstreiten müssen?

a.    Wenn ja, welche Stellungnahme geben Sie zu diesem Missstand ab?

b.    Wenn ja, wie wollen Sie diesem Missstand begegnen?

11. Viele Menschen haben aus ökosozialen Gründen wenig Möglichkeit, falsche Einstufungen gerichtlich zu bestreiten und müssen sich daher mit einer zu niedrigen Einstufung abfinden. Finden Sie das gerecht?

12. Wollen Sie diesen Missstand abstellen?

a.    Wenn ja, wie?

13. Sind Sie mit dem Ablauf der Feststellung des Grades der Behinderung generell zufrieden?

14. Sind die Feststellungen transparent und nachvollziehbar?

15. Orten Sie Verbesserungspotenzial?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

16. Welche Lösungen bieten Sie Menschen an, die von einer falschen Feststellung des Grades der Behinderung betroffen sein könnten bzw. sind?