15150/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.05.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend AMS-Aufstocker bei Arbeitslosengeld und Notstandhilfe Jänner bis April 2023 Bundesland Steiermark

 

 

Folgende Information gibt das AMS auf seiner Info-Seite: [1]

 

Sozialhilfe (Mindestsicherung)

 

Wenn Sie nicht genug Geld haben, damit Sie und Ihre Familie davon leben können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Mindestsicherung).

 

·         Wo erhalten Sie Sozialhilfe (Mindestsicherung)?

·         Welche Aufgabe hat das AMS?

·         Wo erfahren Sie mehr über die Sozialhilfe (Mindestsicherung)?

 

Wo erhalten Sie Sozialhilfe (Mindestsicherung)?

Bitte wenden Sie sich an Ihr Magistrat bzw. Ihre Bezirkshauptmannschaft.

 

Welche Aufgabe hat das AMS?

In vielen Fällen müssen Sie sich bei uns arbeitsuchend melden, damit Sie die Sozialhilfe (Mindestsicherung) erhalten.

Wir helfen Ihnen, damit Sie bald wieder eine dauerhafte Arbeit finden:

·         Wir unterstützen Sie bei der Arbeitsuche

·         Wir ermöglichen Ihnen eventuell eine Weiterbildung.

·         Wir fördern Ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben.  

 

Wo erfahren Sie mehr über die Sozialhilfe (Mindestsicherung)?

Die Sozialhilfe (Mindestsicherung) ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Informationen erhalten Sie:

·         Entweder auf der Website des Sozialministeriums.

·         Oder bei Ihrem Magistrat bzw. Ihrer Bezirkshauptmannschaft.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.       Wie viele Arbeitslose bzw. Notstandhilfebezieher haben im Zeitraum Jänner bis April 2023 (aufgeschlüsselt nach Monaten) im Bundesland Steiermark als „Aufstocker“ Zusatzleistungen aus dem Titel der Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe insgesamt bezogen?

 

2.       Wie verteilen sich diese „Aufstocker“ im Bundesland Steiermark im Zeitraum Jänner bis April 2023 (aufgeschlüsselt nach Monaten) auf die einzelnen Bezirke nach der Postleitzahl der Meldeadresse?

3.       Wie verteilen sich diese „Aufstocker“ im Bundesland Steiermark im Zeitraum Jänner bis April 2023 (aufgeschlüsselt nach Monaten) jeweils auf österreichische Staatsbürger, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige, Personen mit Asylstatus und subsidiär Schutzberechtigten?



[1] https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/mindestsicherung