15158/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.05.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend VKI: BAWAG zahlt Sollzinsen für pandemiebedingte Kreditstundungen zurück

 

 

Der Verein für Konsumenteninformation hat folgende Medienbericht am 15. Mai 2023 veröffentlicht:[1]

 

VKI: BAWAG zahlt Sollzinsen für pandemiebedingte Kreditstundungen zurück

Anmeldung zur VKI-Sammelaktion noch bis 31. Mai 2023 möglich

 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Zusammenhang mit der gesetzlich angeordneten Kreditstundung (Kreditmoratorium) einen Vergleich mit der BAWAG P.S.K zur Rückzahlung von Sollzinsen für pandemiebedingte Kreditstundungen geschlossen. Kreditnehmer:innen, die im Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. Jänner 2021 eine Kreditstundung bei der BAWAG oder der easybank in Anspruch genommen haben, können sich für die Refundierung beim VKI melden. Die kostenlose Anmeldung zur Sammelaktionist noch bis zum 31.05.2023 unter www.verbraucherrecht.at/bawag23 möglich.

 

Der VKI hatte ein Gerichtsverfahren gegen die „BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft“ (BAWAG) geführt, um abzuklären, ob Banken während des Stundungszeitraumes Sollzinsen verrechnen dürfen. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Sinne der betroffenen Konsument:innen entschieden hatte, bestätigte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Zulässigkeit des Gesetzes. In weiterer Folge konnte der VKI nach konstruktiven Gesprächen mit der BAWAG im Jänner 2023 eine außergerichtliche Lösung für die betroffenen Kund:innen der BAWAG sowie der easybank erzielen.

 

Die BAWAG wird Kund:innen, welche pandemiebedingte Einkommensverluste erlitten haben, die zu Unrecht verrechneten Sollzinsen bei Kreditverträgen für den Stundungszeitraum 01.04.2020 bis 31.01.2021 zurückerstatten. Anfang Februar 2023 wurden entsprechende Informationen der BAWAG und easybank an alle betroffenen Konsument:innen versandt, die eine pandemiebedingte Kreditstundung in Anspruch genommen haben.

 

Für die Rückerstattung mittels Gutschrift ist eine kostenlose Anmeldung unter www.verbraucherrecht.at/bawag23 erforderlich. Eine Teilnahme an der VKI-Aktion ist noch bis 31.05.2023 möglich. Teilnehmen können auch betroffene Konsument:innen, die ihren Kredit bereits zurückbezahlt haben.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele BAWAG- und easybank-Kunden haben sich laut Informationsstand des BMSGPK bei der außergerichtlichen Regelung, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegenüber diesen Bankinstituten durchgesetzt hat, betreffend die zu Unrecht verrechneten Sollzinsen bei Kreditverträgen für den Stundungszeitraum 01.04.2020 bis 31.01.2021 angemeldet?

2.    Welche Gesamtsumme mussten bzw. müssen BAWAG und easybank laut Informationsstand des BMSGPK an die betroffenen Kunden zurückzahlen?

3.    Gegen welche anderen Bank- und Kreditinstitute laufen derzeit nach dem Informationsstand des BMSGPK über den VKI Verfahren im Zusammenhang mit zu Unrecht verrechneten Sollzinsen bei Kreditverträgen für den Stundungszeitraum 01.04.2020 bis 31.01.2021?           

4.    Werden diese Verfahren des VKI durch das BMSGPK unterstützt?

a.    Wenn ja, in welcher Art und Weise?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230515_OTS0014/vki-bawag-zahlt-sollzinsen-fuer-pandemiebedingte-kreditstundungen-zurueck