15163/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.05.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Verbot von TikTok auf Diensthandys von Mitarbeiter*innen

 

Das Verbot der privaten Nutzung und Installation von TikTok auf Dienstgeräten von Mitarbeiter*innen des Bundes hat für Aufsehen gesorgt. In den USA und Kanada wurde Angehörigen des Öffentlichen Diensts die Nutzung von TikTok auf ihren Diensthandys bereits verboten, jetzt zieht die EU nach. So dürfen Mitarbeiter*innen der EU-Kommission die App auf Dienstgeräten nicht mehr nutzen. Gleichzeitig ist jedoch die Hälfte der österreichischen Regierung weiterhin auf der vor allem bei Jugendlichen beliebten Plattform vertreten.[1]

 

Konkret heißt es in dem dazugehörigen Minister*innenratsvortrag:Viele Social Media Anwendungen sammeln im Hintergrund Daten, mit denen es möglich ist, u.a. Bewegungsprofile, Interessensprofile oder die Vernetzungen von Personen zu erstellen. TikTok ist als Unternehmen darüber hinaus verpflichtet, mit eigenen Nachrichtendiensten zusammenzuarbeiten. Daher stehen dieser App größere Sicherheitsbedenken entgegen.“ Des Weiteren ist die Rede von „technischem Zugriff von ausländischen Behörden auf Dienstgeräte“ sowie „Ausnutzung von Schwachstellen“; von datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Bedenken und von „Beeinflussung des freien Meinungsbildungsprozesses von öffentlich Bediensteten, etwa durch Manipulation der Suchergebnisse.“

 

Exzessives Datensammeln, das die Erstellung von Bewegung- und Interessensprofilen ermöglicht, ist ein Problem bei vielen Online-Anwendungen. Auch datenschutzrechtliche Bedenken wurden in der Vergangenheit bei vielen Apps und Plattformen geäußert. Dennoch wurden bisher Anwendungen wie Facebook, Instagram, Google oder auch gesundheitsbezogene Tracker nicht von Diensthandys verbannt. Offenbar geht die Bundesregierung daher von einer nochmals erhöhten Gefahr bei Tiktok aus. Leider beinhaltet jedoch der Ministerratsvortrag keine Quellen oder Hinweise, die die Gefahren, die von TikTok ausgehen, konkret erläutern. Eine umfassende Information dazu wäre jedoch auch zur Aufklärung der Bevölkerung wichtig. Nur durch umfassende Information kann das Ziel des Minister*innenratsvortrags erreicht werden: „Die Medienkonsumenten müssen noch stärker sensibilisiert werden, welchen Gefahren mit der Nutzung von sozialen Medien verbunden sein können und wie ein möglichst verantwortungsvoller Umgang sichergestellt werden kann.“ (Minister*innenratsvortrag)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.       Auf Grund welcher Datengrundlage wurde das TikTok-Verbot erlassen?

 

2.       Welche Berichte zu dem Unternehmen liegen Ihnen vor, die die oben genannten Vorwürfe belegen?

 

3.       Wer in Ihrem Ressort war konkret mit der Einschätzung des Risikos von TikTok betraut?

 

a.       Werden von dieser Stelle standardmäßig Apps auf Sicherheitsrisiken überprüft?

 

b.       Wenn ja, welche Prüfungen fanden mit welchen Ergebnissen bereits statt?

 

c.       Wurde von der Stelle eine Stellungnahme zum Verbot von TikTok erarbeitet?

 

d.       Wenn ja, was war der Inhalt der Stellungnahme? (Bitte auch um Übermittlung dieses Papers)

 

e.       Wenn nein, warum nicht?

 

4.       Wer wurde in die Entscheidung für das Verbot miteinbezogen?

 

a.       Gab es Gespräche mit Expert*innen?

 

b.       Wenn ja, mit welchen?

 

c.       Wenn nein, warum nicht?

 

5.       Gab es Gespräche von Seiten des Ministeriums mit TikTok bevor es zum Verbot kam?

 

a.       Wenn Sie Gespräche geführt haben, was waren deren Inhalte?

 

6.       Haben Sie mit/bei TikTok jemals über Transparenz, Regulierungen, Offenlegung von Algorithmen gesprochen bzw dies eingefordert?

 

a.       Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

b.       Wenn nein, wieso nicht?

 

7.       Im Ministerratsvortrag findet sich die Information, dass TikTok als Unternehmen verpflichtet sei, „mit eigenen Nachrichtendiensten zusammenzuarbeiten“. Welche Nachrichtendienste sind hier konkret gemeint?

 

a.       Welche Quellen belegen diese Aussage?

 

b.       Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit konkret?


 

8.       Im Minister*innenratsvortrag ist die Rede vom „technischem Zugriff von ausländischen Behörden auf Dienstgeräte durch die Nutzung von Funktionen der App des Videodienstes TikTok.“ Welche Behörden erhalten nach Ihren Informationen Zugriff auf Dienstgeräte durch die Verwendung von TikTok?

 

a.       Welche Quellen oder zumindest Hinweise belegen diese Aussage?

 

9.       Des Weiteren ist die Rede von „datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Bedenken durch Sammlung einer Vielzahl von Informationen und Sensordaten. Wodurch unterscheidet sich hier TikTok beispielsweise von Instagram oder Facebook oder anderen Anwendungen?

 

a.       Welche konkreten Informationen zu datenschutzrechtlichen und sicherheits­technischen Bedenken liegen Ihnen zu Tiktok vor?

 

10.   Ein weiterer Vorwurf lautet auf „Beeinflussung des freien Meinungsbildungsprozesses von öffentlich Bediensteten, etwa durch Manipulation der Suchergebnisse“. Welche genauen Informationen liegen Ihnen hierzu vor?

 

a.       Wie werden die Suchergebnisse mit welchem Ziel manipuliert?

 

b.       Befürchten Sie spezifische, auf Mitarbeiter*innen im Öffentlichen Dienst in Österreich zugeschnittene Manipulationen?

 

c.       Wenn ja, welche und mit welchem Ziel?

 

11.   Befürchtet werden durch die Verwendung von TikTok Nachteile für die Republik und wesentliche Risiken für die Sicherheit und die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung dar. Welche Nachteile und Risiken sind das konkret?

 

12.   Im Minister*innenratsvortrag heißt es: „Für die dienstlich notwendige Nutzung der Plattform (z.B. zur Erfüllung von Informationsaufträgen oder Ermittlungstätigkeiten) sollen rasch sichere Alternativen (durch bspw. Dienstgeräte ohne Zugriff auf die hauseigene IKT-Infrastruktur und zur ausschließlichen Nutzung für diese Plattform) geschaffen werden. Wie sehen diese Alternativen aus?

 

a.       Wie werden beispielsweise Medienmitarbeiter*innen, die für die Betreuung der TikTok-Kanäle von Regierungsmitgliedern verantwortlich sind, zukünftig ihren Aufgaben nachkommen?

 

b.       Besteht nicht generell die Gefahr, dass Mitarbieter*innen durch das Verbot verstärkt auf ihre Privathandys ausweichen, was wieder eigene Sicherheitsbedenken zu Folge hat?

 

13.   Sie begründen das TikTok-Verbot auf den Diensthandys öffentlicher Bediensteter damit, dass TikTok eine chinesische Plattform ist. Welche Informationen über den Sitz des Unternehmens und seine Eigentümer liegen Ihnen vor?


 

14.   Gibt es Vorhaben, weitere Plattformen, wie etwa Instagram oder WhatsApp, auf Diensthandys öffentlicher Bediensteter zu verbieten?

 

a.       Wenn ja, welche Anbieter soll das Verbot konkret treffen?

 

b.       Wann sollen etwaige Pläne zu weiteren Verboten präsentiert werden?

 

c.       Wenn ja, auf welcher Datengrundlage und nach Rücksprache mit welchen Expert*innen werden Sie diese Verbote erlassen?

 



[1] https://www.derstandard.at/story/2000144312960/tick-tock-tiktok-politische-schockstarre-in-oesterreich-vor-dem-moeglichen