15181/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.05.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend  Grüne Fake News zum Einheitswert bzw. zur Millionärssteuer

 

Auf der Social-Media-Plattform „TikTok“ verbreitet Grünen-Klubobfrau Sigi Maurer, auffindbar unter dem Hashtag #sigidecktauf folgendes:
„Ich verrat´ Euch ein Geheimnis. Dass Millionenerben inÖsterreich keine Steuern zahlen müssen – dafür is *schnipp* die Sozialdemokratie verantwortlich. 2007 hätte das Gesetz überarbeitet werden müssen. Die SPÖ hat das nicht gemacht. Sie hat die Frist verstreichen lassen und damit wurden die Millionärssteuern abgeschafft. Jetzt wo die SPÖ in Opposition is, schreit sie laut nach Millionärssteuern, die sie selbst
abgeschafft haben.“
Wikipedia weiß dazu Der österreichische Verfassungsgerichtshof
hat mit seinen Entscheidungen vom 7. März 2007[2] die erbschaftssteuerlichen Regelungen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes und vom 15. Juni 2007 auch die schenkungssteuerlichen Regelungen für verfassungswidrig erklärt und mit Wirkung ab dem 1. August 2008 aufgehoben, weil die Bewertungsvorschriften für Grundstücke gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hatten … In der politischen Auseinandersetzung wurde bzw. wird vereinzelt noch sowohl von der SPÖ als auch von den Grünen kritisiert, dass mit der Abschaffung bzw. dem Auslaufen lassen der Erbschafts- und Schenkungssteuer – abgesehen von der Grundsteuer und der Kapitalertragsteuer – in Österreich eine Besteuerung von Vermögen praktisch nicht stattfindet und hierdurch andere Einkünfte wie Arbeitseinkommen benachteiligt würden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

1.       Haben sich Abgeordnete Sigrid Maurer oder Vizekanzler Werner Kogler in Sachen Millionärs- und/oder Erbschaftssteuer an sie gewandt und sind diesbezügliche Neuregelungen geplant?

2.       Haben VertreterInnen bzw. Regierungsmitglieder Änderungswünsche bezüglich der Festsetzung der steuerrechtlichen Einheitswerte unterbreitet?