15183/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Genossinnen
und Genossen
an den Minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Jagdunfallversicherung
Bezüglich der Versicherung beim Jagen erklärt die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS): „Der Jagdunfallversicherung der SVS unterliegen alle Personen, die allein oder gemeinsam mit anderen eine Gemeinde- oder Eigenjagd gepachtet haben, wobei der Versicherungsschutz auch allfällig im Jagdbetrieb mithelfende Angehörige einschließt."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Welcher Betrag wurde jeweils in den Jahren 1990-2022 im Bereich vorbeugende Maßnahmen (Unfallverhütung) ausgegeben?
2. Welcher Betrag wurde jeweils in den Jahren 1990-2022 im Bereich wiederherstellende Maßnahmen {Unfallheilbehandlung, Rehabilitation) ausgegeben?
3. Welcher Betrag wurde jeweils in den Jahren 1990-2022 im Bereich finanziell ausgleichende Maßnahmen, wie z.B. Rentenleistungen und Versehrtengeld ausgegeben?
4. Wieviele Menschen nehmen bzw. nahmen den Versicherungsschutz in den Jahren 1990-2022 in Anspruch?
5. Wie verteilen sich diese Personen nach Geschlecht?
6. Ist angedacht, ein Versicherungsangebot für die „Förster des Wassers", die Vereinsangler anzubieten?
6a. Falls ja, wann?
6b. Falls nein, warum nicht?
7. Wieviel wurde durch die Bereitstellung des Versicherungsschutzes in den Jahren 1990-2022 lukriert?
8. Wieviele Leistungsansuchen wurden in den Jahren 1990-2022 im Bereich Jagdunfallversicherung gestellt?