15187/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.05.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Dublin In und Out
Laut Eurodac-Datenbank, so berichtete die „Wiener Zeitung“ am 19.5.2023, wurden im Vorjahr 9.605 Asylwerber in Bulgarien registriert, die später in Österreich ankamen und einen Asylantrag stellten. Dahinter liegen demnach Griechenland mit 7.896 erfassen Personen sowie Rumänien und Deutschland, die beide rund 1.500 Personen ins System eingetragen haben. In Summe seien von den 112.272 Asylantragen, die in Österreich 2022 gestellt wurden, nur 24.717 Personen in Eurodac bereits erfasst gewesen. Das heißt, dass 78 Prozent erstmals in Österreich registriert wurden.[1]
Laut der „Detail-Statistik – Kennzahlen BFA“ für das Jahr 2022 wurden allerdings nur 14.954 Konsultationen für sogenannte Dublin-Out-Verfahren eingeleitet, von denen 10.347 zugestimmt wurde. Das sind Verfahren, bei denen durch Österreich die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaats zur Durchführung des Asylverfahren geprüft wird. Umgekehrt wurden 24.453 eingeleitete Konsultationen bei sogenannten Dublin-In-Verfahren eingeleitet, wovon in 13.949 Fällen zugestimmt wurde. Sprich, Verfahren, bei denen die Zuständigkeit Österreichs zur Durchführung des inhaltlichen Asylverfahrens geprüft wird.[2]
Ein Blick in die „Detail-Statistik – Kennzahlen BFA“ für das 1. Quartal 2023 zeigt, dass es im genannten Zeitraum bereits 6.184 eingeleitete sogenannte Dublin-In-Konsultationen gab. Zugestimmt wurde in 4.297 Fällen. Die meisten eingeleiteten Konsultationen nach Mitgliedsstaat kamen aus Deutschland, Frankreich, Italien, Schweiz, Niederlande und Belgien. Die häufigsten betroffenen Nationalitäten waren Afghanen, Türken, Inder und Syrer.
Bei den Dublin-Out-Fällen wiederum waren es 2.912 eingeleitete Konsultationen, von denen 2.368 zugestimmt wurde. Nach Mitgliedsstaaten gegliedert waren die häufigsten Fälle mit Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Italien und Deutschland. Die häufigsten betroffenen Nationalitäten waren Afghanen, Marokkaner und Syrer.[3]
Wenn man die knapp 4.300 Dublin-In-Fälle des ersten Quartals 2023 hochrechnet auf das restliche Jahr, so wären alleine das schon über 17.000 Asylverfahren. Angesichts der relativ hohen Quote an Asylwerbern, die sich dem Asylverfahren in Österreich entziehen, weil sie das Land wieder verlassen, dürfte dieser Trend an Dublin-In-Fällen zumindest konstant hoch bleiben. Jedenfalls wäre alleine dieser hochgerechnete Wert an Dublin In-Fällen bei weitem höher, als die gesamten Asylanträge jeweils in den Jahren 2018 und 2019.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Warum wurden, obwohl 2022 über 24.700 Asylwerber laut Eurodac-Datenbank zuvor bereits in einem anderen Mitgliedsstaat registriert wurden, nur knapp 15.000 Konsultationen für ein Dublin Out-Verfahren eingeleitet?
2. Bei wie vielen der im Jahr 2022 zugestimmten Dublin-Out-Verfahren wurden, gegliedert nach Mitgliedsstaaten, die betroffenen Asylwerber auch tatsächlich in das jeweilige Registrierungsland bis 1.6.2023 rücküberstellt?
3. Bei wie vielen der im Jahr 2022 zugestimmten Dublin-Out-Verfahren wurden, gegliedert nach Mitgliedsstaaten, die betroffenen Asylwerber tatsächlich nicht in das jeweilige Registrierungsland bis 1.6.2023 rücküberstellt?
4. Welche Gründe wurden für die Nichtrücküberstellungen jeweils angeführt?
5. Bei wie vielen der der im Jahr 2022 zugestimmten Dublin-In-Verfahren wurden, gegliedert nach Mitgliedsstaaten, die betroffenen Asylwerber tatsächlich bis 1.6.2023 nach Österreich überstellt?
6. Bei wie vielen der im Jahr 2022 zugestimmten Dublin-In-Verfahren wurden, gegliedert nach Mitgliedsstaaten, die betroffenen Asylwerber tatsächlich bis 1.6.2023 nicht nach Österreich überstellt?
7. Welche Gründe wurden für die Nichtüberstellung nach Österreich jeweils angeführt?
8. Wie viele der Asylwerber, die bis 1.6.2023 einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, waren gegliedert nach erfassenden Mitgliedsstaaten bereits in der Eurodac-Datenbank erfasst?
9. Wie viele Konsultationen für Dublin-Out-Verfahren wurden 2023 bis 1.6.2023 eingeleitet?
10. Wie vielen dieser Dublin-Out-Verfahren wurde, gegliedert nach Mitgliedsstaaten und Nationalitäten, zugestimmt?
11. Bei wie vielen dieser zugestimmten Dublin-Out-Verfahren wurden, gegliedert nach Mitgliedsstaaten, die betroffenen Asylwerber auch tatsächlich in das jeweilige Registrierungsland rücküberstellt?
12. Bei wie vielen dieser zugestimmten Dublin-Out-Verfahren wurden, gegliedert nach Mitgliedsstaaten, die betroffenen Asylwerber tatsächlich nicht in das jeweilige Registrierungsland rücküberstellt?
13. Welche Gründe wurden für die Nichtrücküberstellungen jeweils angeführt?
14. Wie viele Konsultationen für Dublin-In-Verfahren wurden bisher im Jahr 2023 bis 1.6.2023 eingeleitet?
15. Wie vielen dieser Dublin-In-Verfahren wurde, gegliedert nach Mitgliedsstaaten und Nationalitäten, zugestimmt?
16. Bei wie vielen dieser zugestimmten Dublin-In-Verfahren wurden, gegliedert nach Mitgliedsstaaten, die betroffenen Asylwerber tatsächlich nach Österreich überstellt?
17. Bei wie vielen dieser zugestimmten Dublin-In-Verfahren wurden, gegliedert nach Mitgliedsstaaten, die betroffenen Asylwerber tatsächlich nicht nach Österreich überstellt?
18. Welche Gründe wurden für die Nichtüberstellung nach Österreich jeweils angeführt?
19. Wie viele Konsultationen für Dublin-Out-Verfahren sind in den Jahren 2020/2021/2022 insgesamt verfristet?
20. Bei wie vielen Konsultationen für Dublin-In-Verfahren bestand eine Eintragung im Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystem (EKIS) in Bezug auf strafbare Handlungen, aufgegliedert auf die Jahre 2020, 2021 und 2022?
21. Wie vielen Konsultationen wurde trotzdem zugestimmt?
22. Mit welchen Registrierungsländern werden keine Konsultationsverfahren durchgeführt?
23. Welche Gründe gibt es dafür?
24. Wie viele Mitarbeiter – aufgeschlüsselt nach Vollbeschäftigungsäquivalenten und tatsächlicher Personalstärke und Dienststelle – arbeiten mit 1.6.2023 im BFA?
25. Wie viele Mitarbeiter –aufgeschlüsselt nach Vollbeschäftigungsäquivalenten und tatsächlicher Personalstärke und Dienststelle – bearbeiten mit 1.6.2023 Dublin-Out Verfahren?
26. Wie ist es mit einer angeblich wirksamen Asylbremse in Einklang zu bringen, dass Österreich aller Voraussicht nach im Jahr 2023 wesentlich mehr Dublin-In-Fälle haben wird, als es im Jahr 2022 der Fall war?
27. Wie ist es mit einer angeblich wirkenden Asylbremse in Einklang zu bringen, dass Österreich vergangenes Jahr offenbar bei rund 10.000 bereits in anderen Ländern registrierten Asylwerbern keine Konsultation für ein Dublin-Out-Verfahren einleitete?