15195/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.05.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Arbeitssituation bei der österreichischen Polizei

 

Immer wieder wird betont, dass Sicherheit ein menschliches Grundbedürfnis ist. In diesem Zusammenhang ist eine funktionierende und regional gut vernetzte Polizei, die umfassend für Ordnung und Sicherheit sorgt, ein wichtiger Grundpfeiler.

 

Die Herausforderungen für die Exekutive sind in den vergangenen Jahren in einigen Bereichen deutlich gewachsen. Damit sind auch vermehrte Belastungen für die Polizistinnen und Polizisten einhergegangen, vor allem auch deshalb, weil sich die personelle Situation der Polizei in den vergangenen Jahren immer mehr zugespitzt hat.

 

Aufgrund der hohen Zahl an anstehenden Pensionierungen muss mittlerweile davon ausgegangen werden, dass freiwerdende Planstellen nicht mehr zur Gänze nachbesetzt werden können. Zusätzlich verlassen oftmals auch jüngere Polizistinnen und Polizisten die Bundespolizei. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Die Stressfaktoren im Dienst und die niedrigen Gehälter werden am häufigsten genannt. Die fehlende Planbarkeit in Kombination mit einer hohen Stundenbelastung wird ebenfalls als negativ empfunden (monatlich 50 Mehrdienststunden, oft sogar darüber hinaus sind die Regel).

 

Am 12.4.2023 wurde im Landtag von Vorarlberg einstimmig – also auch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und Grünen – ein Antrag beschlossen, in dem 13 Punkte für einen attraktiveren Polizeidienst gefordert werden. Es geht um konkrete Maßnahmen mit denen die Situation der Polizistinnen und Polizisten aktiv verbessert werden soll, ein Vorhaben, das österreichweit notwendig ist. 

 

Folgende Punkte hat der Vorarlberger Landtag mit diesem Antrag konkret beschlossen:

 

Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht,

 

a.      sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass

1)      bei Bundespolizistinnen und -polizisten, die in Vorarlberg ihren Dienst versehen, ein entsprechender Ausgleich des Kaufkraftdefizits als Teil der Besoldung geschaffen wird,

2)      ein Grundgehalt für den Exekutivbereich sichergestellt wird, das dem Stellenwert und der Gefahrenlage des Polizeiberufes entspricht und gleichzeitig mehr Rücksicht auf die privaten und familiären Interessen der Bediensteten nimmt, bessere Planbarkeit für die Mitarbeitenden sicherstellt und verpflichtende Mehrdienstleistungen reduziert (Wegfall von diversen Zulagen zu einem „All-In-Gehalt“),

3)      eine Flexibilisierung des Beschäftigungsausmaßes vorangetrieben wird (Bsp. Altersteilzeit für ältere Mitarbeitende im Polizeidienst, Anpassung der Teilzeitregelung für mitarbeitende Mütter im Polizeidienst)

4)      im Dienstplansystem der Bundespolizei künftig mehr Rücksicht auf die privaten und familiären Bedürfnisse der Bediensteten genommen wird,

5)      Modelle zur Karriereplanung und Übernahme von Führungsverantwortung weiter vorangetrieben werden und Attraktivitätssteigerungen für Mitarbeitende (z.B. „Jobrad“) auf alle Dienststellen ausgerollt werden,

6)      zukunftsgerichtete Verwaltungsvereinfachungen in unterschiedlichen Bereichen des Polizeibereiches (vereinfachte Anzeigeerstattung, Erleichterung der Administration durch verbesserte bedienerfreundliche Nutzung der Digitalisierung, Verfügbarkeit für bestimmte Themenbereiche mit Amtsstunden- und Sprechstundenregelungen etc.) forciert werden und damit eine spürbare Reduktion von bürokratischen Vorgaben erzielt wird,

7)      das Bewerbungsprozedere einfacher und bedienerfreundlicher gestaltet wird,

8)      geprüft wird, ob die Aufnahme in den Polizeidienst mit einer Befreiung vom Wehrdienst verknüpft werden kann,

9)      eine bessere Ausstattung der Dienststellen mit (mobilen) PC-Arbeitsplätzen, ein Ausbau der Leitungskapazitäten und die Installation von WLAN sichergestellt wird,

10)  die Wertigkeit der LPD Vorarlberg an die der anderen Bundesländer angeglichen wird,

 

 

b.      die Punkte aus der Sicherheitsvereinbarung (Antrag Zl 22.01.243 vom 16.12.2021) zwischen Bund und Land mit Nachdruck einzufordern bzw. umzusetzen sowie im eigenen Wirkungsbereich folgende Maßnahmen zu setzen:

 

1)      im Zuge eines Modellprojektes zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Bundespolizistinnen und -polizisten bei der Zuweisung gemeinnütziger Wohnungen stärker zu berücksichtigen;

2)      ein Modell anzubieten, das für Bundespolizistinnen und -polizisten die Nutzung des Vorarlberger Verkehrsverbundes (VVV) weiter attraktiviert;

3)      in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der Kinderbetreuung mit Gemeinden und privaten Betreibern voranzutreiben;

 

Darüber hinaus befürwortet der Vorarlberger Landtag Adaptierungen betreffend die Organisation des Sicherheitsdienstes insbesondere in den Ballungsräumen, die – unter Erhalt der derzeit bestehenden Dienststellen – konkrete Erleichterungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im operativen Polizeidienst bringen (dienststellenübergreifende Synergien nutzen, etc.). Erklärtes Ziel ist dabei die Ordnung und Sicherheit in Vorarlberg umfassend gewährleisten zu können.

Zudem betont der Vorarlberger Landtag die Bedeutung eines starken funktionstüchtigen Rechtsstaates sowie einer erfolgreichen Polizeiarbeit, welche für den Erhalt und die Sicherung des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft unabdingbar sind. Die Unterstützung der für den Staat handelnden Personen – erforderlichenfalls auch zur Umsetzung des Gewaltmonopols bei der Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt – muss sowohl von der Politik als auch von den zuständigen staatlichen Organisationsbereichen sichergestellt werden.“

 

Schon zu Zeiten von Corona haben wir als Sozialdemokratische Partei sowohl im Nationalrat, als auch im Bundesrat einen Antrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Polizei eingebracht. Dieser Antrag unter dem Titel Dringend notwendige Wertschätzung für unsere Polizei (2285/A(E)) wurde im Nationalratsausschuss für innere Angelegenheiten vertragt und das obwohl es dringend notwendig gewesen wäre, den Kolleg*innen bei der Polizei Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen zuteilwerden zu lassen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

 

Anfrage

 

1)      Ist eine Umsetzung des in Vorarlberg einstimmig eingebrachten Antrags durch Ihr Ministerium geplant?

a.       Falls ja: Welche Punkte werden Sie umsetzen und warum, welche nicht und warum?

b.      Falls nein: Wieso nicht?

2)      Als zuständiger Bundesminister stünde es Ihnen frei, Initiativen im Parlament aufzugreifen und in einer Regierungsvorlage dem Nationalrat und dem Bundesrat zuzuleiten. Gerade mit Blick auf die Arbeitsbedingungen bei der Polizei während Corona und den damit einhergehenden Protesten, könnte man zu der Einsicht gelangen, dass es als zuständiger Minister in Ihrem Interesse sein würde, die Kolleg:innen bei der Polizei besserzustellen und entsprechend abzusichern. Wieso haben Sie das bislang nicht getan?

3)      Wurde an die Polizei ein Corona-Bonus ausgezahlt?

a.       Falls ja: Wann, an wie viele Polizist:innen und wie hoch war der Betrag?

b.      Falls nein: Wieso nicht?

4)      Haben Sie Initiativen gesetzt, um im Bereich der Definitivstellung von Polizist:innen Verbesserungen zu schaffen, die bei Dienstunfällen Nachteile für die betroffenen Kolleg:innen zu verhindern?

a.       Falls nein: Haben Sie in der Gesetzgebungsperiode vor, dahingehend tätig zu werden und wenn ja, bis wann ist mit einer Vorlage dazu zu rechnen?

                                                              i.      Falls nein: Warum werden Sie dahingehend nicht tätig?

5)      Haben Sie vor, den Ausfall von pauschalierten Nebengebühren ab vier Wochen der Abwesenheit vom Dienst zu beenden und so Schieflagen zu begradigen?

a.       Falls ja: Bis wann ist damit zu rechnen, dass diese Umsetzung erfolgt?

b.      Falls nein: Wieso nicht?

6)      Welche konkreten Maßnahmen haben Sie getroffen, um die Polizeidienst attraktiver zu gestalten, seitdem Sie im Amt sind?

7)      Welche konkreten Maßnahmen haben Ihre Vorgänger*innen gesetzt, um den Polizeidienst zu attraktivieren, seitdem die ÖVP den Bundeskanzler stellt?

8)      Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in der aktuellen Gesetzgebungsperiode noch treffen, um den Polizeidienst attraktiver zu gestalten und wie ist der Zeitrahmen für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen?