Eingelangt am 26.05.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage Asylbetreuungseinrichtungen des
Bundes: Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs
Die
Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG regelt die Zuständigkeit
zwischen dem Bund und den Ländern hinsichtlich der Grundversorgung von
hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Demnach leistet der Bund im
Wesentlichen die Grundversorgung für Asylwerber:innen in der ersten Phase
des Asylverfahrens, dem sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden
die Asylwerber:innen grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen
untergebracht und versorgt. Die Kosten der Grundversorgung werden zwischen Bund
und Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Je nach
Bevölkerungszahl haben die jeweiligen Bundesländer eine bestimmte
festgelegte Quote an Asylwerber:innen zu versorgen.
Grundprinzip
der Aufgabenverteilung ist, dass Asylwerbende nur kurzfristig in der
Betreuung des Bundes verbleiben und möglichst zeitnah und
gleichmäßig auf die Länder verteilt werden. Jedoch verbleiben
zahlreiche Asylwerber:innen, die bereits zum Asylverfahren zugelassen sind,
viel länger in der Bundesbetreuung: Seit Jahren funktioniert der
Verteilungsschlüssel nicht und Wien ist oftmals das einzige Bundesland,
welches seine Quoten erfüllt. Das ist kostenintensiv, ineffizient und
unwirtschaftlich: Während die Länder ihre Quoten nicht erfüllen,
werden auf Bundesebene z.T. neue Kapazitäten geschafft. Darüber
hinaus sind Bundesbetreuungseinrichtungen öfter überfüllt - die
Versorgung der Asylsuchenden ist dementsprechend mangelhaft.
Von
September bis Februar 2021 überprüfte der Rechnungshof die
Asylbetreuungseinrichtungen des Bundes im Bundesministerium für
Inneres. Prüfungsziel war es, die Entwicklung und Kosten der
Bundesbetreuung darzustellen sowie die Objektauswahl für die
Betreuungseinrichtungen, die Vertragsgestaltung, die Betreuung und den
Personaleinsatz des Bundesministeriums für Inneres zu beurteilen. Die
Kritik des Rechnungshofs richtet sich vor allem auf die fehlende Versorgung und
die vom Bund zu langfristig geschlossenen Verträge für Quartiere. So
waren elf der Betreuungseinrichtungen Ende 2020 bei aufrechtem
Vertragsverhältnis, also trotz laufender Zahlungen, stillgelegt, drei davon
wurden als Depot genutzt. Dem Bund entstanden bis Ende 2020 Kosten von
über elf Millionen für still gelegte
Betreuungseinrichtungen. Der Rechnungshof merkt auch an, dass einzelne
Mietverträge bis zu 15 Jahre gebunden sind. Lange Kündigungsfristen
schränkten die Möglichkeiten, auf geänderte Rahmenbedingungen
flexibel zu reagieren zusätzlich ein. Ein spezielles Problemfeld
stellen Containeranlagen dar, die während der höheren Anzahl an
Asylwerber:innen im Laufe der Jahre 2015 und 2016 errichtet wurden. Denn als
diese fertig waren, bestand nicht mehr der Bedarf, den man erwartet hatte. Das
Innenministerium verwendete weniger als 30 Prozent der für die
Unterbringung von Asylwerber:innen beschafften 3.063 Container für den
vorgesehenen Zweck - laut Rechnungshof wären Einsparungen von rund 15
Millionen möglich gewesen. Allgemein wird von den Prüfer:innen
kritisch festgehalten, dass das BMI keinen Prozess für Krisensituationen
mit einem raschen Anstieg der Antragszahlen festgelegt hat. So sei auch
strategisch vom Ministerium keine Vorsorge getroffen worden, und das, obwohl
das Ministerium über Daten zu Asyl, Fremdenwesen und Grundversorgung
verfügt hat. Auch seien Zuständigkeiten nicht klar geregelt gewesen,
unterschiedliche Organisationseinheiten des Ressorts seien für die Suche
und Eignungsprüfung von Objekten eingesetzt gewesen. Abschließend
richtet der Rechnungshof 18 Empfehlungen an das Innenministerium.1
In
der Beantwortung zur NEOS-Anfrage 12445/J stellte sich heraus, dass lediglich
5/18 Empfehlungen des Rechnungshofs vollinhaltlich umgesetzt wurden, insbesondere jene, die durch die Einrichtung der BBU
erledigt wurden (Nr. 14 bis Nr. 18, z.B. systematische Kostenerfassung,
Mietverträge ohne Zwischenschaltung Dritter, flexiblere Personalstruktur,
Anpassung der Covid-19 Maßnahmen). Weiters wurde der Bericht des
Rechnungshofes betreffend der Asylbetreuungseinrichtungen des Bundes im
Rechnungshofsausschuss am 15. März 2023 behandelt. Aus Sicht des Rechnungshofes ist es – im Hinblick
auf die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegten Aufgaben des Bundes
– unverzichtbar, dass das Innenministerium angemessene Vorsorge für
die Bewältigung von gegebenenfalls wieder steigenden Asylantragszahlen
trifft. Ein ganzheitliches, von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen getragenes
und auf die jeweiligen Zielgruppen und die Aufenthaltsdauer abgestimmtes
Konzept zur Bereithaltung von Vorsorgekapazitäten für die Betreuung
von Asylwerbenden durch den Bund sollte erstellt werden, regte
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker an. Bezüglich der Grundversorgung
wurde bemängelt, dass in Österreich keine Stelle einen Überblick
über die tatsächlichen Gesamtkosten der Grundversorgung hätte.2
Jedoch sind noch immer nicht alle
Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt. Es sei an dieser Stelle auch
anzumerken, dass allein im Jahr 2022 aufgrund der dysfunktionalen
Grundversorgung rund 50 Millionen Mehrkosten für die Steuerzahler:innen
entstanden sind - diese Steuergeldverschwendung sollte in Zukunft vermieden
werden.
- https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2022-2_Asylbetreuungseinrichungen.pdf
- https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0285
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- RH Empfehlung Nr. 1: "Es
wäre ein ganzheitliches, von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen getragenes
und auf die jeweiligen Zielgruppen und die Aufenthaltsdauer abgestimmtes
Konzept zur Bereithaltung von Vorsorgekapazitäten für die
Betreuung von Asylwerbenden durch den Bund zu erstellen." Wurde
diese Empfehlung vollinhaltlich umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung
durch welche konkreten Maßnahmen geplant?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde umgesetzt?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde nicht umgesetzt und aus welchen Gründen
jeweils?
- RH Empfehlung Nr. 2: "Für den Fall eines
krisenhaften Anstiegs der Zahl der Asylwerbenden wäre eine
Vorgehensweise zum raschen Aufbau kurzfristiger
Unterbringungskapazitäten durch den Bund – zusätzlich zu
den dauerhaft bereitstehenden – zu entwickeln. Dabei sollten z.B.
auch Containerlösungen einbezogen werden." Wurde diese
Empfehlung vollinhaltlich umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung
durch welche konkreten Maßnahmen geplant?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde umgesetzt?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde nicht umgesetzt und aus welchen Gründen
jeweils?
- RH Empfehlung Nr. 3: "Zur Bewältigung
größerer Migrationsbewegungen wäre gemeinsam mit den
Ländern ein übergreifendes Konzept für eine effektive und
wirtschaftliche Vorgehensweise bei der Unterbringung und Betreuung von
Asylwerbenden zu entwickeln." Wurde diese Empfehlung vollinhaltlich
umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung
durch welche konkreten Maßnahmen geplant?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde umgesetzt?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde nicht umgesetzt und aus welchen Gründen
jeweils?
- RH Empfehlung Nr. 4: "Für ein erneutes Ansteigen
der Asylantragszahlen wäre eine geeignete Strategie zu entwickeln;
für ein effizientes Krisenmanagement sowie zur Beschaffung von Unterbringungskapazitäten
wären ein einheitlicher Prozess mit Zielsetzungen sowie
organisatorische Maßnahmen zu definieren." Wurde diese
Empfehlung vollinhaltlich umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung
durch welche konkreten Maßnahmen geplant?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde umgesetzt?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde nicht umgesetzt und aus welchen Gründen
jeweils?
- RH Empfehlung Nr. 5: "Die Entscheidungsprozesse bei
der Objektsuche und –auswahl von Liegenschaften und Gebäuden
für bestimmte Zwecke – wie für die Betreuung von
Asylwerbenden – einschließlich der im Zuge der
Eignungsprüfung vorgenommenen Bewertungen wären
vollständig, nachvollziehbar und transparent zu dokumentieren."
Wurde diese Empfehlung vollinhaltlich umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung
durch welche konkreten Maßnahmen geplant?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde umgesetzt?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde nicht umgesetzt und aus welchen Gründen
jeweils?
- RH Empfehlung Nr. 6: "Das Bundesministerium für
Landesverteidigung wäre verstärkt in die Planung und Konzeption
von Vorsorgekapazitäten für die Betreuung von Asylwerbenden
einzubinden, um im Krisenfall rasch potenzielle
Unterbringungsmöglichkeiten aus dem militärischen Bereich zur
Verfügung zu haben." Wurde diese Empfehlung vollinhaltlich
umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung
durch welche konkreten Maßnahmen geplant?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde umgesetzt?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde nicht umgesetzt und aus welchen Gründen
jeweils?
- RH Empfehlung Nr. 7: "Im Rahmen der standardisierten
und grundlegenden Eignungsprüfung von Liegenschaften und
Gebäuden für bestimmte Zwecke – wie für die Betreuung
von Asylwerbenden – wären die relevanten rechtlichen
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen." Wurde diese Empfehlung
vollinhaltlich umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung
durch welche konkreten Maßnahmen geplant?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde umgesetzt?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde nicht umgesetzt und aus welchen Gründen
jeweils?
- RH Empfehlung Nr. 8: "Im Rahmen von
Vertragsverhandlungen und –abschlüssen wären die
Entscheidungswege nachvollziehbar und transparent zu dokumentieren
sowie sicherzustellen, dass auch für Dritte ersichtlich ist, wer den
Vertrag im Namen des Bundesministeriums für Inneres unterzeichnete."
Wurde diese Empfehlung vollinhaltlich umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung
durch welche konkreten Maßnahmen geplant?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde umgesetzt?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde nicht umgesetzt und aus welchen Gründen
jeweils?
- RH Empfehlung Nr. 9: "Es wären
standardmäßig in Mietverträgen den Bund wirtschaftlich
bestmöglich absichernde Klauseln vorzusehen sowie die
Entscheidungsgrundlagen und –gründe nachvollziehbar zu
dokumentieren." Wurde diese Empfehlung vollinhaltlich umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung
durch welche konkreten Maßnahmen geplant?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde umgesetzt?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde nicht umgesetzt und aus welchen Gründen
jeweils?
- RH Empfehlung Nr. 10: "Die Mietverträge zu den
Betreuungseinrichtungen des Bundes für Asylwerbende wären zu
evaluieren sowie nach Möglichkeit nachzuverhandeln und anzupassen, um
nachteilige Folgen aus den Verträgen zu minimieren." Wurde diese
Empfehlung vollinhaltlich umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung
durch welche konkreten Maßnahmen geplant?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde umgesetzt?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde nicht umgesetzt und aus welchen Gründen
jeweils?
- RH Empfehlung Nr. 11: "Anhand der Daten zu
bestehenden Betreuungseinrichtungen des Bundes für Asylwerbende
wären – unter Beachtung jener der Asylbetreuungseinrichtungen
der Länder – Richtwerte für die Objekt–Kosten pro
Kapazität festzulegen und bei künftigen Objektbeschaffungen zu
berücksichtigen." Wurde diese Empfehlung vollinhaltlich
umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung
durch welche konkreten Maßnahmen geplant?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde umgesetzt?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde nicht umgesetzt und aus welchen Gründen
jeweils?
- RH Empfehlung Nr. 12: "Mobile Kapazitäten
– und insbesondere die bereits angekauften und zur Zeit der
Gebarungsüberprüfung in verschiedenen Bereichen verwendeten
Container – wären in ein umfassendes Konzept zur Vorsorge für
den Fall eines starken Anstiegs der Asylantragszahlen zu
integrieren." Wurde diese Empfehlung vollinhaltlich umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung
durch welche konkreten Maßnahmen geplant?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde umgesetzt?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde nicht umgesetzt und aus welchen Gründen
jeweils?
- RH Empfehlung Nr. 13: "Es wäre sicherzustellen,
dass dem Bundesministerium für Inneres im Bedarfsfall ausreichend
geeignete Flächen für die rasche Errichtung von Containeranlagen
zur Unterbringung von Asylwerbenden zur Verfügung stehen." Wurde
diese Empfehlung vollinhaltlich umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist eine Umsetzung der Empfehlung
durch welche konkreten Maßnahmen geplant?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde umgesetzt?
- Sollte die Empfehlung nur z.T. umgesetzt worden sein:
Welche(r) Teil(e) wurde nicht umgesetzt und aus welchen Gründen
jeweils?
- Aufgrund der Kritik von
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker: Gibt es mittlerweile eine
Stelle in Österreich, die einen Überblick über die
tatsächlichen Gesamtkosten der Grundversorgung hat?
- Wenn ja, seit wann?
- Wenn ja, welche Zahlen stehen
hinsichtlich der tatsächlichen Gesamtkosten der Grundversorgung zur
Verfügung?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, bis wann ist die Einrichtung einer solchen
Stelle geplant?