15200/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.05.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Influenzaimpfstoff-Beschaffung 2023/2024
Die Wintersaison 2022/2023 hat das Gesundheitssystem auch in Folge der COVID-19-Pandemie wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Nachdem in vorhergehenden Jahren Lockdowns noch zum Winter gehörten und diverseste Pandemiemaßnahmen auch das reguläre Infektionsgeschehen beeinflussten, wurden weniger Medikamente benötigt. Durch die Rückkehr zum Alltag und unglückliches Timing zwischen RSV-, Influenza- und COVID-19-Infektionen wurden über den Winter 2022/2023 allerdings vermehrt Virusinfektionen festgestellt (1). Gerade das zeigt aber, dass Vorbereitung und Prävention bei Virusinfektionen eine wichtige Rolle spielt.
Speziell bei der saisonalen Influenza könnte mit Impfungen leicht angesetzt werden, um die Zahl der Infektionen zu reduzieren - im Vergleich zu vorigen Jahren ist die Durchimpfungsrate aber sogar zurück gegangen (2). Problematisch ist dabei, dass es sich nicht nur um einen Rückgang der verabreichten Impfungen handelt, sondern dass auch die Anzahl der Impfungen, die durch die öffentliche Hand zur Verfügung gestellt werden, zurückgegangen ist. Wie aus früheren Anfragebeantwortungen ersichtlich ist, handelt es sich aber offenbar um keine geplante Beschaffung, die jährlich auf der Basis der Vorjahre erfolgt, sondern seitens des BMSGPK wurde nur vage geantwortet, wie der Bedarf berechnet wird (3). Die vorhergehenden Jahre haben zwar gezeigt, dass die Influenzasaison durch die COVID-Maßnahmen milder verlief, wie das Influenzamonitoring zeigt, nahm die Anzahl der Infektionen in der Saison 2022/2023 jedoch massiv zu (4).
Um solche Erkrankungswellen zu vermeiden, wurde bereits 2020 von erhöhten Bewusstseinsmaßnahmen gesprochen, um die Durchimpfungsrate zu erhöhen. In Bezug auf Influenza wurden in diesem Sinne aber keiner erwähnenswerten Tätigkeiten gesetzt. Große Änderungen gibt es dafür im Jahr 2023, in dem die Influenzaimpfung erstmals gegen den Selbstkostenbeitrag der Rezeptgebühr und damit sehr viel billiger als früher erhalten werden kann (5). In weiterer Folge wäre es also höchst relevant, bei der Beschaffung auf bisherige Abnahmezahlen, den potenziellen Bedarf und die Impfbereitschaft zu achten. Der Rechnungshof hat zwar wenig Kritik an bisherigen, regulären Beschaffungen von Impfstoffen geäußert, was Monitoring und Bewusstseinsschaffung angeht, kann anhand des Berichts zur Gesundheitsprävention aber Verbesserungsbedarf gesehen werden (6).
Einerseits muss es ein Ziel sein, ausreichend Impfstoffe zu besorgen, um weder Impfwillige aufgrund eines Mangels zu verscheuchen, andererseits müssen Überschüsse verhindert werden, damit nicht enorme Mengen an Impfungen aufgrund eines Beschaffungsüberschusses vernichtet oder gespendet werden müssen. Weiters benötigt es begleitend auch Pläne, wie verfügbare Impfungen tatsächlich die Bevölkerung erreichen können - beispielsweise über Betriebsimpfungen, Impfungen in Gesundheitsämtern oder wie groß die Rolle des niedergelassenen Bereichs sein können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende