15203/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.06.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Sabotage des Projekts S18 durch die Ministerin

 

Die Schnellstraße S18 soll im höherrangigen Straßennetz die österreichische A14 mit der Schweizer A13 verbinden. Die Schweizer Seite hat die Voraussetzungen dafür längst fertiggestellt. Die Österreicher trödeln seit über 40 Jahren vor sich hin.

Auf plumpe Weise hat Bundesministerin Gewessler im Jänner 2023 eine mögliche neue Trassenführung für die Schnellstraße S18 medial ins Spiel gebracht (Variante Lustenau Süd). Obwohl die von der Ministerin neu erfundene Trasse über Schweizer Territorium führt, erfuhren die Schweizer Nachbarn vom Verkehrsminister abwärts über die Regierungsrätin des Kantons bin hin zu den Gemeindepräsidenten davon aus den Medien. Keine vernünftige Person würde so mit partnerschaftlichen Nachbarn umgehen und ihnen einen Vorschlag über die Medien vor den Latz knallen. Eine rationale Vorbereitung unterstellend, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass eine Sabotage des Straßenprojekts S18 das Ziel der Ministerin war.

Die Empörung über die Vorgangsweise von Ministerin Gewessler war bei den Verantwortlichen auf der Schweizer Seite gewaltig, wie in der AF 14116/J genauer ausgeführt ist. (1)

Im Rahmen des Treffens der deutschsprachigen Umweltminister am 11. und 12. Mai 2023 in Luxemburg ist Ministerin Gewessler mit ihrem Schweizer Amtskollegen, Bundesrat Albert Rösti, zusammengetroffen, der ebenso wie Ministerin Gewessler für die Verkehrsagenden in seinem Land verantwortlich zeichnet. Bundesrat Rösti hat der österreichischen Parlamentarierdelegation im Rahmen eines Austauschs am 16.05.2023 mitgeteilt, dass bei seiner Begegnung mit Ministerin Gewessler das Thema S18 zur Sprache gekommen sei. Genauere Auskünfte zu diesem Gespräch zwischen den beiden Ministern konnte er aus Gründen des Anstands natürlich nicht geben. Wenigstens eine Seite kennt Anstandsregeln.

Gegenüber der österreichischen Parlamentarierdelegation (2) erklärte Bundesrat Albert Rösti die Position der Schweiz, inhaltlich zusammengefasst, klar so: Es gebe starken Druck des Kantons St. Gallen auf die Bundesregierung der Schweiz. Für eine geänderte Variante hätte der Schweizer Bundesrat "null Rückhalt" in der betroffenen Region. Die Schweiz werde also an der geplanten Variante (CP) festhalten. Kommen müsse deshalb die geplante Linienführung (CP-Variante), weil dafür der Grenzanschluss auf Schweizer Seite bereits geplant sei. Bei einer Variante Lustenau Süd müsste Österreich die gesamte Zollanlage der Schweiz auf österreichischem Territorium bereitstellen, weil dafür auf der Schweizer Seite der Platz fehle. Der Direktor des Schweizer Bundesamts für Strassen, Jörg Röthlisberger, ergänzte in diesem Gespräch, dass eine Variante südlich von Lustenau die betroffenen Gemeinden jedenfalls deutlich weniger entlasten würde als die CP-Variante. Das ist auch logisch, weil es um die Verbindung von Bregenz nach Zürich geht und jede südlichere Variante einen zusätzlichen Umweg bedeutet.

Die Schweizer Position ist sachlich bestens nachvollziehbar, baut sich doch auf den bestehenden Vereinbarungen auf. Weil sich die Schweizer auf das Wort der Österreicher verlassen hatten, besteht seit Jahrzehnten der Autobahnanschluss auf Schweizer Seite, in den die S18 einmünden sollte (Knoten St. Margrethen). 

(1) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14116 

(2) Der Delegation gehörten von Seiten der Mehrheitsfraktionen die Abgeordneten Sieber/V, Schwarz/G und Schmidhofer/V, von Seiten der Opposition Einwallner/S, Spalt/F und Loacker/N an. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Haben Sie sich bei Ihrem Schweizer Amtskollegen für Ihre unprofessionelle und unkollegiale Vorgangsweise entschuldigt, eine Straßenführung über Schweizer Boden ohne vorherige Rücksprache in den Medien zu präsentieren?
  2. Welche Rückmeldung hat Ihnen Bundesrat Albert Rösti zu Ihrer Vorgangsweise gegeben, eine Straßenvariante über Schweizer Territorium ohne vorige Besprechung über die Medien zu präsentieren?
  3. Welche Rückmeldung hat Ihnen Bundesrat Albert Rösti inhaltlich zur Variante Lustenau Süd gegeben?
    1. Hat Bundesrat Rösti Zustimmung signalisiert?
    2. Hat Bundesrat Rösti auf die Frage der Errichtung eines Schweizer Zollamts auf österreichischem Territorium hingewiesen?
  1. Hat in der Zwischenzeit Regierungsrätin Susanne Hartmann (Kanton St. Gallen) Zustimmung zu Ihrer Variante Lustenau Süd signalisiert?
  2. Hat in der Zwischenzeit Gemeindepräsident Roland Wälter (Diepoldsau) Zustimmung zu Ihrer Variante Lustenau Süd, die über sein Gemeindegebiet ginge, signalisiert?
  3. Hat in der Zwischenzeit Gemeindepräsident Reto Friedauer (St. Margrethen) Zustimmung zu Ihrer Variante Lustenau Süd signalisiert?
  4. Sieht Ihre "Planung" der Variante Lustenau Süd vor, dass die Zollanlage der Schweiz auf österreichischem Territorium errichtet wird?
  5. Wo würden Sie genau die Zollanlage für die Schweizerische Eidgenossenschaft errichten? (Bitte um Planunterlagen oder Skizzen, so weit vorhanden)
  6. Mit welchen Kosten rechnen Sie für die Errichtung einer Zollanlage für die Schweizerische Eidgenossenschaft?
  7. Welche weiteren Schritte zur Umsetzung von "Lustenau Süd" haben Sie seit Ihrem Kommunikationsdesaster im Jänner 2023 gesetzt?
  8. Entspricht es den Tatsachen, dass Sie die Zustimmung der Schweiz bzw. des Kantons St. Gallen brauchen, wenn Sie die Variante Lustenau Süd umsetzen wollen?
  9. Wie wollen Sie eine Variante Lustenau Süd realisieren, wenn Sie auf Schweizer Seite dafür keine Zustimmung haben?
  10. Bestehen vertragliche Vereinbarungen mit der Schweiz hinsichtlich einer Anbindung der S18 an der Anschlussstelle in St. Margrethen?
    1. Wenn ja, welche?
  1. Wird das BMK mangels Zustandekommen einer höherrangigen Verbindung an die Anschlussstelle St. Margrethen (CH) eine niederranzige Verbindung finanzieren?
  2. Welche der in Diskussion befindlichen Varianten kommen für eine Realisierung in Frage, ohne dass mit der Schweiz und/oder dem Kanton St. Gallen eine neue oder abgeänderte vertragliche Vereinbarung getroffen werden muss?
  3. Welche Daten haben Sie zu den gesundheitlichen Folgen der Verzögerungspolitik auf die Lustenauer Bevölkerung, durch deren Wohngebiet der Verkehr mangels S18 und mangels einer leistungsstarken Bahnverbindung zwangsläufig rollt?
  4. Wie erklären Sie der Bevölkerung von Lustenau Ihre Sabotage der Umsetzung einer S18-Verbindung?
  5. Welche Schritte folgen als nächstes für die Umsetzung der CP-Variante?