15203/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Sabotage des Projekts S18 durch die Ministerin
Die Schnellstraße S18 soll im höherrangigen Straßennetz die österreichische A14 mit der Schweizer A13 verbinden. Die Schweizer Seite hat die Voraussetzungen dafür längst fertiggestellt. Die Österreicher trödeln seit über 40 Jahren vor sich hin.
Auf plumpe Weise hat Bundesministerin Gewessler im Jänner 2023 eine mögliche neue Trassenführung für die Schnellstraße S18 medial ins Spiel gebracht (Variante Lustenau Süd). Obwohl die von der Ministerin neu erfundene Trasse über Schweizer Territorium führt, erfuhren die Schweizer Nachbarn vom Verkehrsminister abwärts über die Regierungsrätin des Kantons bin hin zu den Gemeindepräsidenten davon aus den Medien. Keine vernünftige Person würde so mit partnerschaftlichen Nachbarn umgehen und ihnen einen Vorschlag über die Medien vor den Latz knallen. Eine rationale Vorbereitung unterstellend, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass eine Sabotage des Straßenprojekts S18 das Ziel der Ministerin war.
Die Empörung über die Vorgangsweise von Ministerin Gewessler war bei den Verantwortlichen auf der Schweizer Seite gewaltig, wie in der AF 14116/J genauer ausgeführt ist. (1)
Im Rahmen des Treffens der deutschsprachigen Umweltminister am 11. und 12. Mai 2023 in Luxemburg ist Ministerin Gewessler mit ihrem Schweizer Amtskollegen, Bundesrat Albert Rösti, zusammengetroffen, der ebenso wie Ministerin Gewessler für die Verkehrsagenden in seinem Land verantwortlich zeichnet. Bundesrat Rösti hat der österreichischen Parlamentarierdelegation im Rahmen eines Austauschs am 16.05.2023 mitgeteilt, dass bei seiner Begegnung mit Ministerin Gewessler das Thema S18 zur Sprache gekommen sei. Genauere Auskünfte zu diesem Gespräch zwischen den beiden Ministern konnte er aus Gründen des Anstands natürlich nicht geben. Wenigstens eine Seite kennt Anstandsregeln.
Gegenüber der österreichischen Parlamentarierdelegation (2) erklärte Bundesrat Albert Rösti die Position der Schweiz, inhaltlich zusammengefasst, klar so: Es gebe starken Druck des Kantons St. Gallen auf die Bundesregierung der Schweiz. Für eine geänderte Variante hätte der Schweizer Bundesrat "null Rückhalt" in der betroffenen Region. Die Schweiz werde also an der geplanten Variante (CP) festhalten. Kommen müsse deshalb die geplante Linienführung (CP-Variante), weil dafür der Grenzanschluss auf Schweizer Seite bereits geplant sei. Bei einer Variante Lustenau Süd müsste Österreich die gesamte Zollanlage der Schweiz auf österreichischem Territorium bereitstellen, weil dafür auf der Schweizer Seite der Platz fehle. Der Direktor des Schweizer Bundesamts für Strassen, Jörg Röthlisberger, ergänzte in diesem Gespräch, dass eine Variante südlich von Lustenau die betroffenen Gemeinden jedenfalls deutlich weniger entlasten würde als die CP-Variante. Das ist auch logisch, weil es um die Verbindung von Bregenz nach Zürich geht und jede südlichere Variante einen zusätzlichen Umweg bedeutet.

Die Schweizer Position ist sachlich bestens nachvollziehbar, baut sich doch auf den bestehenden Vereinbarungen auf. Weil sich die Schweizer auf das Wort der Österreicher verlassen hatten, besteht seit Jahrzehnten der Autobahnanschluss auf Schweizer Seite, in den die S18 einmünden sollte (Knoten St. Margrethen).

(1) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14116
(2) Der Delegation gehörten von Seiten der Mehrheitsfraktionen die Abgeordneten Sieber/V, Schwarz/G und Schmidhofer/V, von Seiten der Opposition Einwallner/S, Spalt/F und Loacker/N an.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende