15209/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.06.2023
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Anfrage
des Abgeordneten Walter Rauch
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Mülltrennung in Betrieben
Um einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und den schonenden Umgang mit Ressourcen zu leisten, ist die Trennung von Abfällen im Sinne der Nachhaltigkeit und der Kreislaufwirtschaft von besonderer Relevanz. Dabei sind gerade Unternehmen von bedeutendem Interesse, da hier große Mengen diverser Abfälle anfallen. Eine einheitliche Regelung, wie Betriebe diese trennen sollten, gibt es allerdings bis dato nicht. Mangels einheitlicher Vorgaben fällt folglich auch das Abfallmanagement in österreichischen Betrieben je nach Region unterschiedlich aus und liegt letztlich im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Unternehmers. Besonders bei der Sammlung von Verpackungsabfällen und Biomüll gibt es regionale Unterschiede. Auch im Rahmen des europäischen „Green Deal“ wird als Ziel eine umfassende Kreislaufwirtschaft angestrebt, deren Umsetzung die Einbindung aller Unternehmen und dementsprechend die Schaffung rechtlicher Vorgaben verlangt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Welche Leitfäden stehen Unternehmen in Österreich für die Trennung und Entsorgung des anfallenden Mülls zur Verfügung?
2. Stellt Ihr Ministerium solche Leitfäden zur Verfügung?
a. Wenn ja, welche sind das?
3. Stellen die Bundesländer solche Leitfäden zur Verfügung?
a. Wenn ja, welche sind das?
4. Inwiefern weichen diese Leitfäden voneinander ab?
5. Nehmen diese Leitfäden Bezug auf Branche, Bundesland und Betriebsgröße?
6. Sind diese Leitfäden an europarechtliche Richtlinien angelehnt?
7. Gibt es in diesem Zusammenhang auch (besondere) rechtliche Pflichten zur Mülltrennung in Betrieben?
8. Unterscheiden sich diese Leitfäden nach Bundesland?
a. Wenn ja, inwiefern?
9. Welche Pflichten zur Mülltrennung bestehen für Betriebe aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage, aufgeschlüsselt nach Branche, Bundesland und Betriebsgröße?
10. Sind diese an europarechtliche Richtlinien angelehnt?
a. Wenn ja, an welche?
11. Welche Abfallarten werden von Ihrem Ministerium erfasst?
12. Welche Abfälle welcher Art wurden in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2019, 2021, 2022 und 2023 bis dato erfasst?
13. Bestehen hier signifikante Unterschiede in Hinblick auf die Abfallstoffe, Branche, Bundesland und Betriebsgröße?
a. Wenn ja, wie erklären Sie sich diese?
14. Sehen Sie hier die Notwendigkeit, bundesweite Regelungen zu schaffen, um Verbesserungen in der betrieblichen Mülltrennung zu erzielen?
a. Wenn ja, welche?