15211/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.06.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Pandemievertrag
Das Dokument ist jetzt 32 Seiten lang und ist hier nachzulesen. Mit Ausnahme dessen was über Zensur enthalten ist, scheint es sich eher um eine Ablenkung von den IGV zu handeln, wie James Roguski vermutet, der die Entwicklung penibel verfolgt. Der Null-Entwurf des internationalen Pandemie-Vertrags gibt der nicht gewählten globalen Gesundheitsorganisation neue Befugnisse zur “Bekämpfung” von allem, was sie als “falsch, irreführend, Fehlinformation oder Desinformation” ansieht, geben wird.
Die WHO treibt den Vertrag seit Dezember 2021 voran, und die Verfasser des Vertragsentwurfs beabsichtigen, der Weltgesundheitsversammlung (WHA), dem Entscheidungsgremium der WHO, im Mai 2024 einen Abschlussbericht vorzulegen.
Wenn der Vertrag angenommen wird, ist er völkerrechtlich verbindlich, und die 194 Mitgliedstaaten der WHO (die 98 % aller Länder der Welt repräsentieren) wären verpflichtet, die Forderungen des Vertrags zur Bekämpfung von Fehlinformationen zu erfüllen.
Der Null-Entwurf ähnelt früheren Versionen des Vertrags, und die Bestimmungen zur Fehlinformation sind in Artikel 17 (“Stärkung der Pandemie- und Gesundheitskompetenz”) beschrieben.
In diesem Abschnitt des Vertrags werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, “gegen falsche, irreführende, Fehlinformationen oder Desinformationen vorzugehen, auch durch Förderung der internationalen Zusammenarbeit”.
Der von der WHO geprägte Begriff “Infodemie” bezieht sich auf “zu viele Informationen, einschließlich falscher oder irreführender Informationen in digitalen und physischen Umgebungen während eines Krankheitsausbruchs”. Insbesondere werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, diese so genannten Infodemien “über wirksame Kanäle, einschließlich sozialer Medien” zu verwalten.
Der Geltungsbereich des Vertrages geht auch über die WHO-Mitglieder hinaus. In Artikel 16 (“Whole-of-government and whole-of-society approaches at the national level”) werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, mit nichtstaatlichen Akteuren und dem Privatsektor zusammenzuarbeiten, um eine “gesamtgesellschaftliche Reaktion bei der Entscheidungsfindung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung sowie wirksame Feedback-Mechanismen” zu gewährleisten.
Wie die Zensur funktioniert haben wir dank der von Elon Musk veröffentlichten Twitter Files gesehen. Die Entscheidungen trafen „eingebette“ Spooks von CI, NSA und FBI, einem wesentlichen Teil des tiefen Staats der USA.
In den vergangen drei Jahren hat die Zensur missliebiger wissenschaftlicher Erkenntnisse schon lange nicht mehr gesehene Ausmaße erreicht. Die Bekämpfung von Fehl- oder Desinformation sollte aber ohnehin bei der WHO begonnen werden. Was an Informationen zu Corona Maßnahmen, Tests, Masken, Medikamente, Prophylaxe und nahezu alle anderen Corona Bereiche von der WHO kam, war zum überwiegenden Teil schlicht falsch. Die WHO war während der Covid-Pandemie einer der berüchtigtsten Produzenten von irreführenden Informationen. Wie zum Beispiel die Behauptung dass die Impfungen Herdenimmunität erreichen könnten. Jeder weiß mittlerweile, dass davon keine Rede sein kann. Dieser Nonsense steht noch immer auf der Webseite der WHO:

Dass eine Impfung in den Oberarm keine sterile Immunität erreichen kann, war von vornherein klar und zum Beispiel eine Pfizer Vertreterin hat das auch kürzlich vor dem EU-Parlament bestätigt. Der direkte oder indirekte Impfzwang sowie die Verfolgung Ungeimpfter ist somit auf eine Lüge der WHO zurückzuführen. Und dieser Organisation sollen jetzt diktatorische Vollmachten übertragen werden. Der Austritt aus dieser Organisation ist dringend geboten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Aus welchen Gründen unterstützen Sie bzw. die Bundesregierung das internationale Pandemieabkommen?
2. Welche Person bzw. Personen aus Österreich nehmen an den Verhandlungen zum Pandemie-Vertrag, in welcher Phase, teil?
3. Welche Änderungen des Vertrages oder welche Vorschläge betreffend des Pandemie-Vertrages kamen von den Vertretern Österreichs?
4. Mit welchen Änderungen und Vorschlägen der anderen Länder ist Österreich einverstanden und warum?
5. Wie wurde das österreichische Parlament in den Entscheidungsprozess über den Pandemievertrag eingebunden?
6. Wie wurde die Öffentlichkeit
a. in Österreich
b. in den anderen Ländern
in den Entscheidungsprozess über den Pandemievertrag eingebunden?
7. Wer lenkt maßgeblich die Prozesse und Entscheidungen in der WHO?
8. Welches Bundesministerium in Österreich, welche Sektion und welche Abteilung ist mit der Verhandlung des Pandemievertrages befasst?
a. Welche Personen waren bei den einzelnen Sitzungen dabei? (Bitte um Liste aller Sitzungen und der beteiligten Personen aus Österreich.)
b. Falls keine Österreicher bei den Sitzungen zu dem Pandemievertrag dabei sind/waren, warum wird so ein wichtiges Dokument ohne unsere Beteiligung ausgearbeitet und verhandelt?
9. Wer in Österreich hat die Entscheidungsgewalt dem Pandemievertrag zuzustimmen oder diesen abzulehnen?
a. Auf welcher gesetzlichen Grundlage?
b. Wann muss das österreichische Parlament dem Vertrag zustimmen?
10. Der Pandemievertrag soll ein verbindliches internationales Instrument zur Abwicklung der nächsten Pandemie werden, wie ist es mit dem nationalen Recht vereinbar?
a. Welche wesentlichen Punkte beinhaltet der derzeit in Verhandlung stehende Pandemievertragsentwurf?
b. Welche Punkte werden derzeit in den Verhandlungen zur Verhinderung der „Verbreitung von Desinformationen etc.“ verhandelt?
11. Kann ein WHO-Vertrag das nationale Recht umgehen?
12. Kann ein WHO-Vertrag das Verfassungsrecht aushebeln?
13. Wie kam es dazu, dass der Europäische Rat grünes Licht für die Verhandlungen zum Pandemievertrag gab?
a. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dieser Beschluss befasst?
b. Wie wurden die nationalen Parlamente eingebunden?
c. Wie wurde die nationale Gesetzgebung in den einzelnen Ländern berücksichtigt?
d. Steht das EU-Recht bzw. stehen internationale Abkommen (wie der Pandemievertrag) über dem Verfassungsrecht in Österreich?
14. Ist es geplant, eine Volksabstimmung bzw. Volksbefragung über den Pandemievertrag durchzuführen?
a. Falls ja, wann?
b. Falls nein, warum nicht?
15. Welcher Mechanismus zum Ausstieg aus dem Pandemievertrag wurde im Entwurf vorgeschlagen?
16. Hat Österreich, wenn es nicht mehr mit dem Vertrag einverstanden ist, die Möglichkeit, aus dem Pandemievertrag wieder auszusteigen?
a. Wenn ja, bitte geben Sie uns den genauen Wortlaut der Ausstiegsklauseln bekannt!
b. Wenn ja, wo sind die Ausstiegsklauseln einsehbar bzw. veröffentlicht?
c. Wenn nein, wieso kann Österreich aus dem von der Weltgesundheitsversammlung beschlossenen Vertrag nicht aussteigen?
17. Wie kann Österreich aus der WHO austreten?
a. Wäre dieser Austritt mit Kosten verbunden?
i. Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten?
ii. Wenn nein, welche andere Konsequenzen wären vorgesehen?
b. In welchem Vertrag ist das Austrittsszenario aus der WHO festgelegt?