15220/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.06.2023
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Erstellung einer "Ghettoliste"
Vor wenigen Tagen erschien in der Kleinen Zeitung ein Artikel mit dem Titel "Auch Integrationsministerin Raab arbeitet an einer "Ghettoliste", welcher von der Reise der Ministerin nach Dänemark handelt. Auf dieser Reise, welcher zwei Tage dauerte, traf die Ministerin Ihren dänischen Amtskollegen und spazierte durch das "Ghetto" von Kopenhagen. Seit 2021 werden "Ghettos" in Dänemark nunmehr "Parallelgesellschaftsgegenden" genannt.
In Dänemark besteht seit 2018 ein sogenanntes "Ghettogesetz". In diesem wird zwischen Migranten aus der EU, USA, Kanada, Australien und Neuseeland und Migranten aus "nichtwestlichen Ländern" unterschieden. Zum Ghetto ernannt wird eine Gegend mit mindestens 1.000 Einwohner:innen, wenn mehr als ein Drittel von ihnen Einwanderer:innen oder Kinder von Einwanderer:innen aus "nichtwestlichen" Ländern sind. Zusätzlich müssen mindestens zwei weitere Kriterien erfüllt sein: Die Arbeitslosenquote liegt bei über 40 Prozent, mehr als zwei Drittel der Erwachsenen haben höchstens einen Hauptschulabschluss, das Durchschnittseinkommen ist halb so hoch wie im Rest der Bevölkerung oder die Kriminalitätsrate dreimal so hoch wie der nationale Durchschnitt.
Jeden Dezember wird die "Ghettoliste" veröffentlicht. Sollte eine Gegend die Kriterien für die Aufnahme in die "Ghettoliste" erfüllen, hätte das weitreichende Konsequenzen. Die Polizeipräsenz wird erhöht und jedes Kind muss ab dem ersten Geburtstag in einen Kindergarten gehen, um die dänische Sprache und die dänischen Werte vermittelt zu bekommen. Bei Zuwiderhandeln wird den Eltern die Familienbeihilfe gestrichen. Besonders problematisch ist, dass ein Gesetzesbruch in einer "Parallelgesellschaftsgegend" das doppelte Strafmaß mit sich bringt und weiters, dass der Anteil von Sozialwohnungen reduziert, Wohnhäuser verkauft oder sogar abgerissen werden. Jene Bewohner müssen dann notgedrungen in eine andere Gegend ziehen, wo sie eine Ersatzwohnung bekommen. Ein Mitspracherecht haben die Bewohner:innen nicht.
Im Auftrag von Bundeskanzler Nehammer sucht Bundesministerin Raab - wie Sie betont - nach Wegen, wie Sozialhilfeempfänger erst nach einer gewissen Zeit im Land die volle Höhe bekommen sollen. Außerdem wolle Sie Parallelgesellschaften in Österreich zerschlagen, weswegen Sie öffentlichkeitswirksam mit ihrem dänischen Amtskollegen durch das dänische Mjølnerparken spazierte, welches laut der offiziellen Liste eine von zehn "Parallelgesellschaftsgegenden" Dänemarks ist.
Die Reise der Integrationsministerin nach Dänemark lässt die Frage aufkommen, ob die Bundesregierung ähnliche Maßnahmen wie jene in Dänemark auch für Österreich geplant hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Welche Ministerien (Sektionen, Abteilungen, Kabinette)?
i. Ist der Migrationshintergrund oder die ethnische Zugehörigkeit als Kriterium geplant?
ii. Andere Kriterien?
iii. Sind die geplanten Kriterien juristisch geprüft?
i. Ist eine Erhöhung des Strafrahmens bei Begehung von Delikten in den betroffenen Gebieten geplant?
ii. Ist vorgesehen, dass betroffene Personen in andere Gegenden ziehen müssen?
iii. Andere Maßnahmen?
iv. Sind die geplanten Maßnahmen juristisch geprüft?
i. Sind Kürzungen von Sozialleistungen geplant?
ii. Andere Maßnahmen?
iii. Sind die geplanten Konsequenzen juristisch geprüft?
i. Welches Ressort ist hinsichtlich welcher in Betracht gezogenen oder geplanten Maßnahme federführend?
ii. Welches Ressort ist an der Ausgestaltung hinsichtlich welcher in Betracht gezogenen oder geplanten Maßnahme beteiligt?