15235/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Verwendung Bundeszuschussmittel Ausbau Kinderbetreuung 2018/19, 2019/20 und 2020/21, Tagesmütter und -väter und Sprachförderung
Mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 werden vom Bund jährliche Mittel in der Höhe von 125 Mio. € für das Kindergartenjahr 2018/19 sowie jeweils 142,5 Mio. € in den Jahren 2019/20 bis 2021/22 zur Verfügung gestellt. Der Beitrag der Länder beträgt rund 38 Mio. € pro Jahr. Die Vereinbarung trat rückwirkend per 1. September 2018 in Kraft, womit drei bisherige 15a -Vereinbarungen (betreffend Sprachförderung, Ausbau des institutionellen Angebots, Gratiskindergartenjahr) zusammengeführt werden.
Neben dem Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebots für die unter Dreijährigen, der Intensivierung der sprachlichen Frühförderung und der weiteren Finanzierung zur Beibehaltung der einjährigen Kindergarten-Besuchspflicht vor dem Schuleintritt ist die Weiterentwicklung der einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter und -väter Schwerpunkt in der Bund-Länder Vereinbarung.
Tagesmütter, und -väter sind Personen mit einer facheinschlägigen Ausbildung sowie einer behördlichen Bewilligung im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes, die regelmäßig für einen Teil des Tages die entgeltliche Betreuung von Kindern übernehmen (Art. 2). Ihre Bildungsaufgaben werden in Art 3 näher bestimmt. Im darauffolgenden Artikel 4 wird eine österreichweit einheitliche Qualifikation der Tagesmütter- und -väter vorangetrieben. Tagesmütter und Tagesväter haben einen bundesweiten Werte- und Orientierungsleitfaden anzuwenden und diesen zu vertreten (Art. 8). Gem. Art. 11 haben Tagesmütter, und -väter eine facheinschlägige Ausbildung Im landesgesetzlich vorgesehenen Mindestausmaß vorzuweisen. Und auch die Fort- und Weiterbildungen von Tagesmüttern und -vätern wird in der Bund- Länder-Vereinbarung geregelt (Art.11 Abs. 2). Weiters wird die Widmung des Zweckzuschusses des Bundes für den Ausbau und den beitragsfreien Besuch festgeschrieben. Gem. Art. 17 lit. c und d sind Investitionskostenzuschüsse zur Neuschaffung von Bildungs- und Betreuungsangeboten bei Tagesmüttern und -vätern in der Höhe von maximal 750 € pro Person vorgesehen. Zuschüsse zur Ausbildung von Tagesmüttern und -vätern sind in der Höhe von maximal 1.000 € pro Person festgelegt, und zwar dann, wenn der Ausbildungslehrgang mit dem Gütesiegel "Ausbildungslehrgang für Tagesmütter und -väter“ Tagesmüttern und -vätern maximal 15.000 € pro Person und Jahr für maximal drei Jahre.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie hoch war der Zweckzuschuss des Bundes (exklusiv Übertrag vom Vorjahr), der Übertrag aus dem Vorjahr und die Kofinanzierung (getrennt nach Land, Gemeinde und privaten Finanzmitteln) in den Kindergartenjahren 2018/19, 2019/20, 2020/21 und 2021/22 (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
2. Wie hoch war der Bundeszuschuss und die Kofinanzierung (die Investitionskostenzuschüsse) für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 0 – 2 Jährige in den Kindergartenjahren von 2018/19 bis 2021/22 (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
a. Wie viele neue Gruppen und neue Plätze konnten für unter Dreijährige pro Kindergartenjahr (von 2018/19 bis 2021/22) durch die Investitionskostenzuschüsse neu geschaffen werden (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
3. Wie hoch war der Bundeszuschuss und die Kofinanzierung (die Investitionskostenzuschüsse) für zusätzliche Plätze in altersgemischten Einrichtungen in den Kindergartenjahren von 2018/19 bis 2021/22 (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
a. Wie viele neue altersgemischte Gruppen und neue Plätze konnten pro Kindergartenjahr (von 2018/19 bis 2021/22 durch die Investitionskostenzuschüsse neu geschaffen werden (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
4. Wie hoch war der Bundeszuschuss und die Kofinanzierung (die Personalkostenzuschüsse) zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Kindergartenjahren von 2018/19 bis 2021/22 (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
a. Wie viele zusätzliche Fachkräfte in Vollzeitäquivalenten und Hilfskräfte in Vollzeitäquivalenten in den einzelnen Betriebsjahren (von 2018/19 bis 2021/22) wurden durch Zuschüsse für Personalkosten geschaffen (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
b. Wie hat sich der Betreuungsschlüssel in den einzelnen Betriebsjahren (von 2018/19 bis 2021/22) durch Zuschüsse für Personalkosten verändert (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
5. Wie hoch war der Bundeszuschuss und die Kofinanzierung (die Personalkostenzuschüsse) zur Verlängerung der Öffnungszeiten in den Kindergartenjahren von 2018/19 bis 2021/22 (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
a. Wie viele Einrichtungen konnten in den einzelnen Kindergartenjahren (von 2018/19 bis 2021/22) durch die Personalkostenzuschüsse VIF-konforme Öffnungszeiten anbieten (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
6. Wie hoch war der Bundeszuschuss und die Kofinanzierung (die Investitionskostenzuschüsse) zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten in den Kindergartenjahren von 2018/19 bis 2021/22 (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
a. Wie viele Einrichtungen konnten in den einzelnen Kindergartenjahren (von 2018/19 bis 2021/22) durch die Investitionskostenzuschüsse VIF-konforme Öffnungszeiten anbieten (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
7. In
Art. 15 Abs. 1 sind im Rahmen des Ausbaus folgende Ziele definiert: die Betreuungsquote
für unter Dreijährige pro Bundesland und Jahr um 1 Prozent und
bis zum Kindergartenjahr 2021/22 um 5 Prozentpunkte zu erhöhen und den
Anteil der drei- bis sechsjährigen Kinder, die elementare
Bildungseinrichtungen besuchen, die den VIF-Kriterien entsprechen bis
zum Kindergartenjahr 2021/22 um 6 Prozentpunkte zu steigern.
Inwieweit bzw. in welchem Ausmaß wurden oben genannte Ziele von den
einzelnen Bundesländern und in den einzelnen Kindergartenjahren (von
2018/19 bis 2021/22) erreicht?
8. Wie hoch war der Bundeszuschuss und die Kofinanzierung (die Investitionskostenzuschüsse) zur Erreichung der Barrierefreiheit in den Kindergartenjahren von 2018/19 bis 2021/22 (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
a. Für wie viele Gruppen konnte die Barrierefreiheit in den einzelnen Kindergartenjahren (von 2018/19 bis 2021/22) und Bundesländern durch die Investitionskostenzuschüsse erreicht werden?
9. Wie hoch war der Bundeszuschuss und die Kofinanzierung (die Investitionskostenzuschüsse) für zusätzliche Betreuungsangebote bei Tagesmüttern/-vätern in den Kindergartenjahren von 2018/19 bis 2021/22 (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
a. Wie viele zusätzliche Tagesmütter/-väter konnten in den einzelnen Kindergartenjahren (von 2018/19 bis 2021/22) durch die Investitionskostenzuschüsse angestellt werden (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
10. Wie hoch war der Bundeszuschuss und die Kofinanzierung zur Ausbildung für Tagesmütter/-väter in den Kindergartenjahren von 2018/19 bis 2021/22 (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
a. Wie viele Tagesmütter/-väter konnten in den einzelnen Kindergartenjahren (von 2018/19 bis 2021/22) durch die Zuschüsse zur Ausbildung von Tageseltern ausgebildet werden (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
11. Wie hoch war der Bundeszuschuss und die Kofinanzierung zu Lohnkosten und zum Administrativaufwand bei Anstellung von Tagesmüttern/-vätern in den Kindergartenjahren von 2018/19 bis 2021/22 (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
a. Wie viele zusätzliche Tagesmütter/-väter konnten in den einzelnen Beschäftigungsjahren (von 2018 bis 2022) durch die Zuschüsse zu Lohnkosten angestellt werden (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
12. Wie hoch war der Bundeszuschuss und die Kofinanzierung für die Sprachförderung in den einzelnen Bundesländern und in den Kindergartenjahren von 2018/19 bis 2021/22 (Auflistung getrennt nach Personalkosten, Kosten für Fort- und Weiterbildung und die Sachkosten)?
a. In
Art. 15 Abs. 2 sind im Rahmen der Sprachförderung unter anderem folgende
Ziele definiert:
die Anzahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler in
der ersten Schulstufe pro Bundesland um mindestens 20 Prozent zu reduzieren
und 15 Prozent der Fachkräfte sollen eine Qualifikation entsprechend dem
Lehrgang für die frühe sprachliche Förderung aufweisen.
Inwieweit bzw. in welchem Ausmaß wurden oben genannte Ziele von
den einzelnen Bundesländern und in den einzelnen Kindergartenjahren (von
2018/19 bis 2021/22) erreicht?
13. Wie hoch war der Bundeszuschuss für die Besuchspflicht für die öffentliche Einrichtungen und private Einrichtungen in den Kindergartenjahren von 2018/19 bis 2021/22 (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
a. Wie viele Kinder konnten in den einzelnen Kindergartenjahren (von 2018/19 bis 2021/22) durch Zuschüsse zu Kosten des beitragsfreien Besuchs, beitragsfrei öffentliche Einrichtungen besuchen (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
b. Wie viele Kinder konnten in den einzelnen Kindergartenjahren (von 2018/19 bis 2021/22) durch Zuschüsse zu Kosten des beitragsfreien Besuchs, beitragsfrei private Einrichtungen besuchen (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
14. Für welche Zwecke wurden die verbleibenden 10 Prozent des Bundeszuschusses (Art.14 Abs.2) in den einzelnen Bundesländern und in den Kindergartenjahren von 2018/19 bis 2021/22 verwendet (Aufschlüsselung nach Kindergartenjahren und Bundesländern)?
15. Mussten für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 Bundeszuschüsse seitens Länder rückerstattet werden?
a. Wenn ja, welche Länder waren in welcher Höhedavon betroffen und welchen Grund hatte die Rückerstattung?