15239/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend negative Folgen der Auslagerung der Pathologie an der Universität Innsbruck
Die geltenden Gesetzte definieren Universitätskliniken als Ort der Spitzenmedizin, die über alle Sonderfächer vertreten sein muss. Durch die Auslagerung der Universitären Pathologie an der Medizinischen Universität Innsbruck wurde die Universitäre Pathologie auf den studentischen Unterricht reduziert und eine FachärztInnenausbildung verunmöglicht. Dies geschah im Wissen, dass es sich um ein Mangelfach handelt und eine weitere Verknappung nicht verantwortbar ist. Ebenso ist zu befürchten, dass durch diese Ausgliederung massive Mehrkosten verursacht wurden und werden.
Noch vor der Auslagerung wurde die Infrastruktur der Universitären Pathologie unter hohen finanziellen Aufwand auf den neuesten Stand der Technik gebracht und mit entsprechenden Laboren ausgestattet. Befundungen und Diagnostik sowie die Absicherung von Diagnosen wurden auf neue Labore der TILAK und private Labore ausgelagert. Die Problematik von Obduktionen blieb bestehen. Der Landesrechnungshof beanstandende die Befassung anderer pathologischer Einrichtungen in Österreich, aber auch im Ausland, die mit eklatanten Kosten einhergingen.
Das beauftragte Unternehmen, die INNPATH GmbH, hat sich als pathologisches Versorgungsunternehmen etabliert und beschäftigt über 50 Mitarbeiter, während die Universitätspathologie im Stadium vor der Universitären Ausgliederung über 35 bis maximal 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügte.
Aus den genannten Gründen erscheint die Ausgliederung der Universitären Pathologie vor allem im Hinblick auf Universitäre Ausbildung im Mangelfach Pathologie als auch durch die entstandenen Mehrkosten als problemgeneigt.
Aus diesem Grund richten die Unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachfolgende
Anfrage:
1. In welcher Höhe wurden durch die Universitätsklinik Innsbruck Aufträge an externe pathologische Institute und Pathologen vergeben, geordnet nach Budgetjahr und Auftragnehmer?
2. Kam es bei diesen externen Befundungen zu Qualitätsmängel, geordnet nach Budgetjahr?
3. Wie hat sich die Auslagerung der Universitären Pathologie in der Leistungsvereinbarung der Medizinischen Universität Innsbruck wiedergespiegelt?
4. In welcher Form wird das Fehlen einer Universitären Pathologie an der Universität Innsbruck derzeit geltenden Leistungsvereinbarung berücksichtigt?
5. Ist von Ihrer Seite angedacht, die Auslagerung der Pathologie zu beenden und die Verpflichtung zur Spitzenversorgung in allen Sonderfächern an der Universitätsklinik Innsbruck wiederherzustellen?
6. Welche Maßnahmen werden sie treffen um weiterhin eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Sonderfach Pathologie an der Universität Innsbruck zu gewährleisten?
7. Welche Maßnahmen werden sie setzten, um den Status der Medizinischen Universität Innsbruck als Ort der Spitzenversorgung in allen Fachbereichen wiederherzustellen und die Ausbildung von FachärztInnen ehestmöglich zu beginnen?