15241/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten
Petra Tanzler,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend „Teilnahme am Ethikunterricht“
In den fünften Klassen der AHS bzw. den ersten Klassen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) müssen seit 2021 alle Schüler:innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, das Fach Ethik besuchen. Das Ausmaß beträgt zwei Stunden pro Woche. Im darauffolgenden Schuljahr wurde diese Verpflichtung auf die sechste Klasse AHS bzw. zweite Klasse der BMHS ausgedehnt. Ab 2024/25 gibt es dann Ethikunterricht an allen Oberstufenklassen der AHS, im Jahr darauf auch an allen der BMHS.
Durch den von der Regierung beschlossenen Ethikunterricht werden damit aber lediglich Schüler:innen erreicht, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben, bzw. konfessionslos sind. Eingeführt wird der Ethikunterricht lediglich in der Sekundarstufe II (Oberstufe), Unterstufenschüler:innen, Berufsschüler:innen oder Schüler:innen an Polytechnischen Schulen sind somit nicht umfasst. Das Ministerium rechnete bei der Beschlussfassung mit rund 100.000 Schüler:innen, die den Ethikunterricht besuchen werden. Mit einem Anteil von nicht einmal 10% der Schüler:innen wird hier leider nur ein „Minderheitenprogramm“ verwirklicht.
Der Ethikunterricht wäre vor allem auch ein Beitrag zur politischen Bildung und Entwicklung einer soliden Wertehaltung. Eine große Stärke würde darin liegen, dass gerade Schüler:innen unterschiedlicher Religion, Herkunft oder Wertehaltung genau das miteinander diskutieren. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig es wäre, dass sich alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit gesellschaftlichen Herausforderungen und Fragestellungen auseinandersetzen. Themen wie Migration, Klimakrise, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, aber auch viele andere gesellschaftliche Herausforderungen bräuchten ethische Reflexion. Es geht um Fragestellungen, die uns alle betreffen – unabhängig vom religiösen Bekenntnis. Warum also der Ethikunterricht nur für jene Schüler:innen eingerichtet wurde, die sich von Religion abmelden bzw. ohne Konfession sind und nicht für alle Schüler:innen, konnte bisher sachlich nicht ausreichend gerechtfertigt werden.
Außerdem zeigt eine 2020 veröffentlichte Umfrage des Gallup Instituts, dass der Großteil der österreichischen Bevölkerung sich für einen allgemeinen Ethikunterricht ausspricht (70,1% stimmten dafür). Das von der Regierung forcierte Modell eines Pflichtethikunterrichtes ausschließlich für Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, genoss hingegen sehr geringe Zustimmungswerte (16% der Befragten). Lediglich 13,5% der Befragten lehnten die Einführung eines Ethikunterrichtes grundsätzlich ab.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage
1)
Wie
viele Schüler:innen nahmen im Schuljahr 2021/22 österreichweit am
Ethikunterricht teil? Bitte um Darstellung je Schulstufe, Schultyp und
Bundesland.
a) Wie hoch ist der Anteil an der Gesamtanzahl der Schüler:innen je
Schulstufe und Schultyp sowie Bundesland?
2)
Wie
viele Schüler:innen nehmen im Schuljahr 2022/23 am Ethikunterricht teil? Bitte
um Darstellung je Schulstufe, Schultyp und Bundesland.
a) Wie hoch ist der Anteil an der Gesamtanzahl der Schüler:innen je
Schulstufe und Schultyp sowie Bundesland?
3) Wie viele Schüler:innen werden in den darauffolgenden Schuljahren österreichweit am Ethikunterricht teilnehmen? Bitte um Darstellung je Schulstufe, Schultyp und Bundesland für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25.
4)
An
wie vielen Schulstandorten mit Sekundarstufe II wird im Schuljahr 2022/23 der
Ethikunterricht angeboten?
a) Gibt es Schulstandorte der Sekundarstufe II, an denen kein Ethikunterricht
angeboten wird?
5) Wie viele zusätzliche Lehrkräfte bzw. Unterrichtseinheiten kamen durch die Einführung des Ethikunterrichts für weitere Klassen im Schuljahr 2022/23 zum Einsatz?
6)
Wie
hoch ist der durch die Erweiterung des Ethikunterrichts entstandene Mehraufwand
im Schuljahr 2022/23? Bitte um Darstellung je Schultyp und Bundesland.
a) Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung von zusätzlichen Mitteln?