15243/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Österreichs Beteiligung am Wiederaufbau der Ukraine
Im Juli 2022 einigten sich 42 Staaten (darunter Österreich), der Europarat, die European Bank for Reconstruction and Development, die Europäische Kommission, die European Investment Bank und die OECD in Lugano im Rahmen der Ukraine Recovery Conference (URC) darauf, gemeinsam den Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen. Die Partner erarbeiteten sieben Prinzipien (Lugano principles) und einigten sich darauf, sich 2023 in London zur weiteren Ausarbeitung des Projekts zu treffen. Dieses Treffen ist nun für den 21.-22. Juni anberaumt.
Nach einer aktuellen Schätzung der European Investment Bank sind für den Wiederaufbau der bisherigen Zerstörungen rund 400 Milliarden Euro nötig. Österreichs Beteiligung am Wiederaufbau der Ukraine bedeutet nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern beinhaltet auch eine Beteiligung der österreichischen Wirtschaft, sowie eine Positionierung österreichischer Firmen in der Ukraine nach dem Krieg.
Zur URC 2023 wurden Vertreter der Regierungen, internationaler Finanzorganisationen und Privatunternehmen eingeladen. Der Fokus in London liegt laut Konferenz-Webseite auf einer stärkeren Einbindung des Privatsektors. Die Teilnehmerzahl ist zwangsläufig limitiert und Teilnahme bedarf einer Einladung. Für österreichische Unternehmen mit langfristigem Interesse am Zukunftsmarkt Ukraine bedeutet dies, dass die österreichische Bundesregierung frühzeitig die wichtigsten Akteure identifizieren muss, um ihnen Einladungen zukommen zu lassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. die Bundesregierung?
ii. die österreichische Entwicklungszusammenarbeit (ADA et al.)?
iii. die österreichische Wirtschaft?