15243/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.06.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Österreichs Beteiligung am Wiederaufbau der Ukraine

 

Im Juli 2022 einigten sich 42 Staaten (darunter Österreich), der Europarat, die European Bank for Reconstruction and Development, die Europäische Kommission, die European Investment Bank und die OECD in Lugano im Rahmen der Ukraine Recovery Conference (URC) darauf, gemeinsam den Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen. Die Partner erarbeiteten sieben Prinzipien (Lugano principles) und einigten sich darauf, sich 2023 in London zur weiteren Ausarbeitung des Projekts zu treffen. Dieses Treffen ist nun für den 21.-22. Juni anberaumt. 

Nach einer aktuellen Schätzung der European Investment Bank sind für den Wiederaufbau der bisherigen Zerstörungen rund 400 Milliarden Euro nötig. Österreichs Beteiligung am Wiederaufbau der Ukraine bedeutet nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern beinhaltet auch eine Beteiligung der österreichischen Wirtschaft, sowie eine Positionierung österreichischer Firmen in der Ukraine nach dem Krieg. 

Zur URC 2023 wurden Vertreter der Regierungen, internationaler Finanzorganisationen und Privatunternehmen eingeladen. Der Fokus in London liegt laut Konferenz-Webseite auf einer stärkeren Einbindung des Privatsektors. Die Teilnehmerzahl ist zwangsläufig limitiert und Teilnahme bedarf einer Einladung. Für österreichische Unternehmen mit langfristigem Interesse am Zukunftsmarkt Ukraine bedeutet dies, dass die österreichische Bundesregierung frühzeitig die wichtigsten Akteure identifizieren muss, um ihnen Einladungen zukommen zu lassen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gibt es eine Strategie der österreichischen Bundesregierung, wie sich Österreich in den Wiederaufbau der Ukraine einbringt?
    1. Neben finanzieller Beteiligung, welche Pläne zur Beteiligung gibt es für

                                          i.    die Bundesregierung?

                                        ii.    die österreichische Entwicklungszusammenarbeit (ADA et al.)?

                                       iii.    die österreichische Wirtschaft?

  1. Welche Ministerien sind bei der Planung der österreichischen Teilnahme am Wiederaufbau der Ukraine federführend?
  2. Gibt es eine:n Sonderbeauftragte:n für die Koordinierung der österreichischen Teilhabe am Wiederaufbau der Ukraine, bzw. ist geplant, eine:n zu ernennen? 
    1. Wenn ja, wer ist der oder die Sonderbeauftragte bzw. wann wird er oder sie ernannt? 
  1. Wer wird die österreichische Delegation zur URC 2023 anführen? 
  2. Welche Vertreter:innen der österreichischen Bundesregierung werden im Juni in London bei der URC 2023 anwesend sein?
  3. Gibt es bereits Budgets für die österreichische Beteiligung an einem Wiederaufbaufonds?
    1. Wenn ja, in welcher Höhe und in aus welchen Budgets?
    2. Wenn nein, wie und wann wird ein solches Budget erarbeitet werden?
  1. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass österreichische Unternehmen im Wiederaufbau der Ukraine Zugang zu einem fairen Ausschreibungsverfahren bekommen werden? 
  2. Gab es bzw. gibt es Konsultationen zwischen den für den URC 2023 zuständigen Stellen bzw. Beamten einerseits und der österreichischen Wirtschaft andererseits?
  3. Welche österreichische Unternehmen werden zur URC 2023 eingeladen werden?
  4. Nach welchen Kriterien werden von der österreichischen Bundesregierung Unternehmen ausgewählt? Wie werden Einladungen zur URC 2023 erwirkt? Wie groß wird die österreichische Delegation sein? Nach welchen Kriterien wird die Delegationsgröße festgelegt?