15260/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes aufgrund fehlender Übermittlung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen 2022
Nach den eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen müssen Eltern die vorgeschriebenen Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass spätestens bis zum 14. Lebensmonat durchführen lassen und die Nachweise darüber spätestens bis zum 18. Lebensmonat dem Krankenversicherungsträger vorlegen. Ist das nicht der Fall, wird das Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um 1.300 Euro gekürzt. Diese harte Konsequenz trifft nicht nur jene Eltern, die die Untersuchungen nicht oder nicht rechtzeitig durchführen, sondern auch jene, die die Bestätigungen darüber nicht rechtzeitig dem Krankenversicherungsträger übermitteln. Die Volksanwaltschaft wies bereits darauf hin, dass es Probleme bei der Übermittlung gibt, die nicht immer den Eltern anzulasten sind.
In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien folgende
Anfrage
1. Wie viele Eltern waren im Jahr 2022 davon betroffen, einen beträchtlichen Teil des Kinderbetreuungsgeldes zurückzahlen zu müssen, weil sie die Untersuchungsbestätigungen der vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen dem Krankenversicherungsträger nicht rechtzeitig vorgelegt hatten?
2. Wie viele dieser Personen haben vorgeschriebene Untersuchungen nicht durchführen lassen?
3. Welche Untersuchungen wurden wie oft nicht durchgeführt?
4. Wie viele dieser Personen haben die Untersuchungen durchführen lassen, übermittelten die notwendigen Bestätigungen dem Krankenversicherungsträger jedoch nicht rechtzeitig?
5. In wie vielen Fällen lag die Verantwortung für die zu späte Übermittlung der notwendigen Bestätigungen nicht bei den Eltern?