15278/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.06.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Warum ist die Arbeitslosenversicherung in Österreich so teuer?
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung liegen in Österreich bei 6%, in Deutschland bei 2,6% vom Brutto, jeweils aufgeteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Rahmen der parlamentarischen Fragestunde am 25. Mai 2023 hat daher Abg. Michael Bernhard an Bundesminister Martin Kocher folgende Frage gestellt:
„Warum ist die Arbeitslosenversicherung in Österreich mehr als doppelt so teuer wie in Deutschland und der Schweiz?“
Bei der Beantwortung merkte BM Kocher an, dass die Belastung des Faktors Arbeit in Österreich hoch sei und idealerweise zurückgehen sollte. Zudem sei die österreichische Arbeitslosenversicherung teurer als das Pendant in Deutschland, weil durch die Arbeitslosengeld II Reform (sog. Hartz IV) die Notstandshilfe in Deutschland nicht in der Form existiere und die damit verbundenen Kosten aus anderen Töpfen getragen würden.
Der Minister stellt also darauf ab, dass die Bezugsdauer für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Österreich als einzigem EU-Land zeitlich unbegrenzt ist, während sie in Deutschland mit maximal 24 Monaten begrenzt ist. Die durchschnittliche Verweildauer bei der österr. Arbeitslosenversicherung beträgt rund 125 Tage. Es erscheint daher wenig plausibel, dass allein die zeitlich unbegrenzte Leistung aus der Arbeitslosenversicherung in Österreich einen Kostenunterschied zu Deutschland in Höhe von mehr als dem Doppelten ausmacht.
Der Rechnungshof fordert seit langer Zeit, die beiden Systeme Notstandshilfe und Mindestsicherung bei längerer Bezugsdauer zu einem gemeinsamen System der sozialen Absicherung zusammenzuführen. (1) Es ist nämlich bürokratisch nicht sinnvoll, die Notstandshilfebezieher nach ihrem Kontakt mit dem AMS über Jahre hinweg zur Bezirksverwaltungsbehörde zu schicken, um dann auf Mindestsicherung aufzustocken.
(1) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Mindestsicherung_Tirol_Vorarlberg.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende