15279/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Qualifikation von Lehrkräften
Die Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer ist zu einem beträchtlichen Teil für die Qualität des Unterrichts und den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler ausschlaggebend. Diese Qualifikation setzt sich aus verschiedenen formalen und informalen Komponenten im fachlichen, pädagogischen, didaktischen und persönlichen Bereich zusammen.
Nicht alles davon ist messbar und zentral erfassbar, aber zumindest formale Qualifikationen wie Art und Fachrichtung abgeschlossener Ausbildungen und Studien sollte den Bildungsdirektionen und dem Bildungsministerium bekannt sein, um
In der Anfragebeantwortung "Fachfremder Unterricht in Mittelschulen und Gymnasien" vom 22. September 2022 (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/11638/imfname_1470358.pdf) wurde erläutert, dass aus den im Personalinformationssystem PM-SAP erfassten Merkmalen nicht ersichtlich ist, ob Lehrer:innen für die von ihnen unterrichteten Gegenstände facheinschlägig ausgebildet sind:
"Hinsichtlich einer Differenzierung in einschlägig ausgebildete Bundeslehrpersonen und fachfremde Bundeslehrpersonen an den Unterstufen der allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) ist festzuhalten, dass aus dem Einsatz von Lehrpersonen in den angefragten Unterrichtsgegenständen, der in den zentral verfügbaren Lehrfächerverteilungen der Bundeslehrpersonen ersichtlich ist, kein Rückschluss auf eine facheinschlägige Ausbildung ableitbar ist. Dies wäre – da das Merkmal facheinschlägige Ausbildung kein zwingend erforderliches Kriterium im zentral zugänglichen Personalinformationssystem (PM-SAP) darstellt – lediglich durch eine manuelle Datenaufbereitung und unmittelbare Auswertung aus den Personalakten der jeweiligen Bundeslehrpersonen im Wege der Bildungsdirektionen möglich."
In der Anfragebeantwortung "Lehrkräfte-Mangel an Österreichs Schulen" vom 13. September 2022 (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/11581/imfname_1467921.pdf) wurde erwähnt, dass dem BMBWF auch nicht bekannt ist, wie viele Lehramtsstudierende in Österreichs Schulen unterrichten:
"Eine Differenzierung nach Lehramtsstudierenden entsprechend der Subfrage unter lit. a ist auf Basis der zentral verfügbaren Evidenzen nicht möglich."
Dies ist unbefriedigend, weil damit unklar bleibt, in welchem Ausmaß Schülerinnen und Schüler von Lehrpersonen unterrichtet werden, die dafür nicht ausreichend oder nicht passend qualifiziert sind.
Im September 2023 startet außerdem der Einsatz von Quereinsteiger:innen ins Lehramt Allgemeinbildung, die zwar am Papier von Beginn an voll qualifizierte Lehrkräfte sein werden (das Kriterium dafür ist die Eignungsfeststellung durch die "Zertifizierungskommission Quereinstieg"), aber de facto zu diesem Zeitpunkt erst ihre pädagogisch-didaktische Ausbildung in Form des Hochschullehrgangs Quereinstieg beginnen und frühestens nach zwei Jahren eine mit dem Lehramtsstudium vergleichbare Qualifikation aufweisen werden. Diese neuen Quereinsteiger:innen und auch bestehende Sondervertragslehrkräfte weisen überdies unterschiedlichste Erststudien auf, die für zukünftige Evaluierungen, Vergleiche und Analysen erfasst werden sollten.
Eine behelfsmäßige Annäherung an die Frage, welche formalen Qualifikationen Österreichs Lehrerinnen und Lehrer aufweisen, könnte die Auswertung der vermutlich schon bisher erfassten akademischen Grade der beschäftigten Lehrpersonen ergeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende