15282/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Barbara Neßler, Eva Blimlinger, Otga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauen, Famiüe, Integration und Medien betreffend Förderungen an den Österreichischen Pennäler Ring (ÖPR)
Der Österreichische Pennäler Ring (ÖPR) erhält seit der Neuordnung der Jugendförderung durch die frühere schwarz-blaue Bundesregierung und der Beschlussfassung des Bundes-Jugendförderungsgesetzes im Dezember2000 jährlich Mittel aus der Bundesjugendförderung. Bis heute wurde die Förderung nicht wieder abgeschafft.
Schon von Beginn an waren die nicht unerheblichen Förderungen an den ÖPR sehr umstritten, da die politische Orientierung des ÖPR starke Verbindungen zu rechtsextremen und deutsch-völkischen Positionen aufweist. So wurde mehrfach in parlamentarischen Anfragen {vgl. parlamentarische Anfrage Grossmann vom 24.05.2007[1]) aber auch in Stellungnahmen von Organisationen wie dem Mauthausen- Komitee die demokratische Orientierung des ÖPR bezweifelt und die Streichung der Förderungen verlangt[2]. Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) ortet „starke rechtsextreme Tendenzen“[3] im ÖPR.
Aktuell rückt der ÖPR mit den Ermittlungen wegen NS-Wiederbetätigung gegen den ÖPR-Vorsitzenden Udo Guggenbichler in den Fokus der Medienberichterstattung.
Am 24. Mai 2023 wurde durch einen Artikel in der Tageszeitung „der Standard“ bekannt, dass gegen den FPÖ-Politiker Udo Guggenbichler ein Verfahren wegen Verdachts der Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne eingeleitet wurde[4]. Grund hierfür ist die Anzeige einer Frau, die Guggenbichler über mehrere Monate getroffen hatte, und die Aussage der ehemaligen Nationalratsabgeordneten Martha Bißmann. Diese geben zu Protokoll, in der Burschenschaft von Udo Guggenbichler, der Wiener akademischen Burschenschaft Albia, befänden sich eine Reihe von NS- Devotionalien, Bilder mit Mitgliedern der Burschenschaft in NS-Uniformen, sowie ein Gemälde eines SS-Sturmführers, der auf dem Dachgeschoss der Burschenschaft leben soll, um sich einer Strafvollziehung zu entziehen. Des Weiteren würden sich Liederbücher mit verbotenen nationalsozialistischen Inhalten sowie ein Buch mit einem klar erkennbaren Hakenkreuz auf dem Cover in den Räumen der Burschenschaft befinden, die Guggenbichler ihnen teilweise gezeigt haben soll.
Die Vorwürfe gegen Udo Guggenbichler werfen nicht nur erneut ein Licht auf das studentische Verbindungswesen in Österreich, wo nach Rechtsextremismus- expert:innen, wie dem Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW), deutschnationale Burschenschaften oft rechtsextremen bis neonazistischen Umtrieben nahestehen. Und es ist nicht das erste Mal, dass Hausdurchsuchungen und Ermittlungen im Zusammenhang mit dem NS-Verbotsgesetz im Kontext deutschnationaler Korporationen die Öffentlichkeit beschäftigen. Erinnert sei hier beispielsweise nur an die diversen Liederbuchaffären.
Die Vorwürfe wiegen darüber hinaus deshalb schwer, weil Udo Guggenbichler nicht nur ein hochrangiger aktiver Funktionär der FPÖ und seit 2010 Abgeordneter zum Wiener Landtag und Mitglied des Wiener Gemeinderates ist. Er nimmt auch für die deutschnationalen Burschenschaften in Österreich eine zentrale Rolle ein. So ist er Vorsitzender des Österreichischen Pennäler Rings (ÖPR), dem Dachverband der deutschnationalen Schülerverbindungen, und Organisator des von der Wiener Landesgruppe der FPÖ ausgerichteten Wiener Akademikerballs, der als Nachfolgeveranstaltung des Balls des Wiener Korporationsrings (WKR), dem Zusammenschluss aller deutschnationalen studentischen Verbindungen in Wien, gilt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Welche Förderungen gemäß B-JFG hat der ÖPR jeweils in den Jahren 2000 bis 2023 aus der Bundesjugendförderung erhalten
a. Wie viel davon entspricht der Basisförderung?
b. Welche Projekte wurden in den Jahren 2000 bis 2023 zusätzlich zur Basisförderung aus Mitteln der Bundesjugendförderung gefördert? Bitte um Auflistung nach Jahr, Projekttitel, Projektbeschreibung, ggf. Unterorganisation und Fördersumme.
2. Entspricht die Gesinnung und das Bekanntwerden der Geschehnisse der letzten Tage rund um die ÖPR den Grundsätzen der Jugendarbeit (It. § 3 B- JFG)? Insbesondere
a. der Demokratieförderung?
b. der Förderung der Bereitschaft junger Menschen zu Toleranz, Verständigung und friedlichem Zusammenleben sowie Förderung des gegenseitigen Verständnisses im innerstaatlichen wie auch im internationalen Bereich?
c. der Förderung gemeinschaftsstiftender und menschenrechtsbezogener Bildung?
d. von politischer und staatsbürgerlicher Bildung sowie religions- und ethikbezogener Bildung junger Menschen?
e. von Gleichberechtigung beider Geschlechter?
i. Wenn alle diese Grundsätze zutreffen, bitte um Begründung warum.
ii. Wenn diese Grundsätze nicht zutreffen, warum wurde dann eine Förderung vergeben?
3. Wie erfolgt der Nachweis von Mitgliedern bezüglich des §6 (Basisförderung) des Bundesjugendförderungsgesetzes bei verbandltch organisierten Jugendorganisationen?
a. Muss die Anzahl der Mitglieder jährlich glaubhaft gemacht werden?
b. Müssen die Organisationen Mitgliederlisten vorlegen?
c. Wer gilt als Mitglied?
d. Welche Mitgliederanzahl des ÖPR ist dem Bundesministerium bekannt (falls bekannt: Auflistung der Mitgliederanzahl für die Jahre 2000 bis 2023)
4. Liegen dem Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt Zahlen zu den im ÖPR organisierten Mitgliedsverbänden vor?
a. Muss die Anzahl der im ÖPR organisierten Mitgliederverbände jährlich bekanntgegeben werden?
b. Welche Mitgliederverbände sind im ÖPR organisiert? (Bitte um Auflistung der Mitgliederverbände nach Bundesländern für die Jahre 2001 bis 2023)
[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIII/J/J_00862/fnameoriq_079257.html abgerufen
am
30.05 2023
[2] https://derstandard.at/2893524/Streichunq-der-Subventionen-fuer-Pennaelerrinq-qefordert abgerufen am 30.05.2023
[3] Ebd.
[4] https://www.derstandard.at/story/3000000050716/verdacht-der-wiederbetaetiqunq-qeqen-fpoe-
politiker-und-akademikerball-chef-quqqenbichler- abgerufen am 30.05.2023