15285/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.06.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend ELGA Nutzung
Wie breit etabliert, werden im Jahr 2023 besonders in der Gesundheitspolitik mehr Weichen als in anderen Jahren gestellt. Ein Knackpunkt ist nach wie vor die elektronische Gesundheitsakte ELGA, deren Nutzung mitunter auch in Positionspapieren vorkommt (1). Konkret geht es dabei aber nur um die Anbindung, über die Nutzung von ELGA ist eigentlich nur wenig bekannt. Spricht man mit Patient:innen, kommen oft Fragen: Wieso müssen Röntgenuntersuchungen in verschiedenen Krankenhäusern für den selben Bruch mit nur wenigen Tagen Unterschied gemacht werden? Wie könnte man Befunde in ELGA überhaupt finden?
Spricht man mit Mitarbeiter:innen aus dem Gesundheitswesen, wird dafür oft die umständliche Software kritisiert - ELGA werde lieber gar nicht genutzt, als sich mit zwei oder dreifachen Anmeldeprozessen auseinander zu setzen. Ein Problem, das altbekannt ist und schon in früheren Evaluierungsberichten kritisiert wurde (2). Doch auch nach Jahren hat sich nichts geändert, erst Anfang 2023 rückte die neue Geschäftsführung aus und erklärte die verknüpften Anwendungsoberflächen zur Problemursache (3). Eine Erklärung, die zwar zutreffend sein möge, für Patient:innen sind derartige Erklärungen aber weder nachvollziehbar, noch stellen sie eine Problemlösung für das niedrige Bewusstsein über die positiven Potenziale von ELGA dar.
Schwerwiegender ist die Frage nach der Nutzung von ELGA, wenn man sich den rechtlichen Rahmen ansieht. Im niedergelassenen Bereich ist die Anbindung meist über Kassenverträge vorgesehen, die Anbindung von Wahlärzt:innen ist eben auch Teil der aktuellen Debatte (4). Im stationären Bereich dafür werden Befunde eingespielt, beziehungsweise sollten sie es werden. Je nach Quelle sind um die 30 Millionen (5) oder knapp 74 Millionen (6) e-Befunde bereits eingespeichert - eine hohe Zahl. Welchen Anteil an Befunden das ausmacht, kann aber keiner sagen. Möglich wäre ein Vergleich der Krankenhausbehandlungen, dort würden 30 Millionen Befunde allen stationär erbrachten Leistungen von 2015 bis 2021 entsprechen (7).
Wie viele Befunde tatsächlich eingespeichert sind und ob diese alle Krankenhausleistungen abdecken, ist dennoch unklar. Denn auch für ambulante Behandlungen in Krankenhäusern müssen Abschlussdokumentationen, die per KaKuG Entlassungsbriefen entsprechen (8), erstellt werden, welche seit 2018 verpflichtend in ELGA einzutragen sind (9, 10). Fraglich ist also: Welche Zahlen stimmen, ob wirklich alle Befunde ausreichend vollständig eingespeichert werden und ob durch die Anbindung und verpflichtende Nutzung von ELGA ein ausreichender Patientennutzen sichergestellt ist. Einerseits könnte es sich bei fehlenden Befundungen schließlich um einen Rechtsverstoß handeln, andererseits entsteht beispielsweise durch Mehrfachuntersuchungen auch ein merkbarer finanzieller Schaden für das gesamte Gesundheitssystem. Gerade in Zeiten von monatlichen Schlagzeilen zum Zusammenbruch des Gesundheitssystems sollten derartig leicht verfügbare Effizienzpotenziale wie Digitalisierungsinstrumente unbedingt genutzt werden - sowohl im Sinne des Patientennutzens, als auch im Sinne der Steuerzahler:innen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende