15305/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.06.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Unterhaltsvorschüsse und Unterhaltsklagen im Jahr 2022

 

 

Staatliche Unterhaltsvorschüsse wurden zu dem Zweck eingeführt, dass ein Kind auch dann finanziell versorgt wird, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. Es handelt sich dabei um einen Anspruch des minderjährigen Kindes selbst. Rechtliche Voraussetzungen sind unter anderem ein vollstreckbarer Exekutionstitel gegen den Unterhaltsschuldner und der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Inland. Dies gilt aufgrund völkerrechtlicher Verträge auch für EU-Bürger, EWR-Bürger und Staatenlose.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Kinder bezogen im Jahr 2022 einen Unterhaltsvorschuss in Österreich (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und Drittstaaten)?

2.    Wie hoch waren die insgesamt ausbezahlten Beträge an die anspruchs- berechtigten Kinder im Jahr 2022 (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)?

3.    Wie hoch waren 2022 die Rückzahlungen von Unterhaltsvorschüssen (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)?

4.    Wie viele Rückforderungen wurden von den Unterhaltspflichtigen bezahlt?

5.    Welche Beträge blieben aus?

6.    Welche Beträge waren uneinbringlich?

7.    Wie viele Ansuchen um Vorschuss mussten abgelehnt werden?

a.    Aus welchen Gründen?

8.    Gibt es Bevorschussungen, die ins Ausland fließen?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn ja, in welche Staaten?