15306/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.06.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Geschlechtsumwandlungen im Personenstandsregister in Österreich

 

 

Seit 1983 ist es in Österreich möglich, das Geschlecht zu wechseln. Das ist in § 41 Personenstandsgesetz geregelt. Seit 2018 wurden die Optionen von „männlich“ und „weiblich“ um das sogenannte „dritte Geschlecht“ ergänzt.[1]

 

Eine geschlechtsangleichende Operation ist in Österreich für einen offiziellen Geschlechswechsel keine Voraussetzung, heißt es auf oesterreich.gv.at.[2]

 

 

In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Anträge auf eine Geschlechtsänderung im Personenstandsregister wurden seit 2018 durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr sowie um eine Gesamtsumme.)

2.    In wie vielen Fällen wurde das Geschlecht von männlich auf weiblich (aufgeschlüsselt nach Jahr und gesamt) verändert?

3.    In wie vielen Fällen wurde das Geschlecht von weiblich auf männlich (aufgeschlüsselt nach Jahr und gesamt) verändert?

4.    In wie vielen Fällen wurde das Geschlecht von männlich auf das „dritte Geschlecht“ (aufgeschlüsselt nach Jahr und gesamt) verändert?

5.    In wie vielen Fällen wurde das Geschlecht von weiblich auf das „dritte Geschlecht“ (aufgeschlüsselt nach Jahr und gesamt) verändert?

6.    In wie vielen Fällen wurde das Geschlecht vom „dritten Geschlecht“ auf weiblich (aufgeschlüsselt nach Jahr und gesamt) verändert?

7.    In wie vielen Fällen wurde das Geschlecht vom „dritten Geschlecht“ auf männlich (aufgeschlüsselt nach Jahr und gesamt) verändert?

8.    Auf welche rechtliche Grundlage bzw. welches höchstgerichtliche Urteil ist die Abkehr von dem zuvor für den Geschlechtsidentitätswechsel im Personenstandsregister erforderlichen operativen Eingriff zurückzuführen?

9.    Welche Voraussetzungen sind für eine Geschlechtsumwandlung im Personenstandsregister erforderlich?

10. Welche Geschlechter können durch eine Änderung im Personenstandsregister angenommen werden?

11. In wie vielen Fällen wurde ein Geschlechtswechsel im Personenstandsregister ohne operativen Eingriff vorgenommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Geschlecht von – zu, sowie gesamt.)

12. In wie vielen Fällen wurde eine „Detransition“, eine Rückwandlung zum ursprünglichen Geschlecht, im Personenstandsregister vorgenommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr.)

13. Ist das dem Personenstandsregister entsprechende Geschlecht im Falle einer Haftstrafe bindend für die Entscheidung der geschlechtsspezifischen Unterbringung in einer Vollzugsanstalt?

14. Welche Ausweisdokumente besitzen in Österreich Gültigkeit in Bezug auf die Definition des Geschlechts?

15. Wie steht es um die Anerkennung des „dgti“-Ergänzungsausweises, [3] den ein deutscher Privatverein ausstellt?

16. Wie viele Inhaftierte in Österreichs Gefängnissen ließen ihr Geschlecht im Personenstandsregister ändern?

17. In wie vielen Fällen erfolgte diese Änderung während des Verbüßens einer Haftstrafe?



[1] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vfgh/JFR_20180615_18G00077_01/JFR_20180615_18G00077_01.html

[2] https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/%C3%84nderung-der-Geschlechtszugeh%C3%B6rigkeit.html

[3] https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/