15309/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.06.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Kinderpornos werden mit künstlicher Intelligenz generiert
Die Zunahme des Einsatzes von künstlicher Intelligenz stellt uns nicht zuletzt vor ethische Fragen und Probleme. Denn so hilfreich und beeindruckend der wissenschaftliche Fortschritt in Bezug auf die künstliche Intelligenz zu sein scheint, so problematisch sind auch ihre Schattenseiten. Es ergeben sich nicht nur in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht Probleme, wie etwa die zunehmende Wegrationalisierung von Menschen aus dem Arbeitsleben. Auch die Zunahme KI-generierter Bilder, die einerseits Realität und Fiktion nicht mehr voneinander unterscheidbar machen, wird noch eine Vielzahl von Problemen aufwerfen. Das zeigt sich bereits in der Anwendung der KI-Technologie zur Erzeugung von Kinderpornografie. Täter nützen hierfür etwa Programme wie „Openjourney“. Medien berichten zunehmend darüber. In Spanien wurde bereits ein Mann aufgrund der Erstellung von Kinderpornografie mittels KI verhaftet.
Das Schweizer „Tagblatt“ schreibt:[1]
KI erstellt täuschend echte Bilder vom Papst in Sneakers, Trump hinter Gittern – und Kinderpornografie
In Spanien wurde bereits ein Mann verhaftet, der mit einem KI-Generator Material über sexuellen Missbrauch von Kindern erstellte. Dieses Phänomen ist auch den Schweizer Behörden bekannt. Nur ist die Strafverfolgung komplex.
Ein neues Computerprogramm schafft auf Knopfdruck und ohne Filter Abbildungen von abgründigster Gewaltsamkeit und schwerem sexuellen Kindesmissbrauch. Das Gesetz stellt so etwas unter Strafe – doch Ermittlung und Beweisführung sind praktisch unmöglich.
In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihrem Ministerium die Problematik rund um die KI-Kinderpornografie bekannt?
2. Wann ist Österreichs Behörden erstmals ein Fall von KI-Kinderpornografie bekannt geworden?
3. Wie viele Fälle von KI-Kinderpornografie wurden in Österreich bisher behördenkundig?
4. Wie viele juristische Verfahren wurden in Österreich in Bezug auf KI-Kinderpornografie durchgeführt?
a. Wie viele sind noch offen?
b. In welchem Zeitraum erfolgten diese Verfahren?
c. Nach welchen Paragraphen erfolgten die Verfahren?
d. Gibt es Urteile?
5. Welche Schritte erwägt Ihr Ministerium, um diese Problematik einzudämmen?
6. Welche strafrechtlichen Tatbestände erfüllt das Erzeugen von Kinderpornografie mittels künstlicher Intelligenz?
7. Sollte das Erzeugen von Kinderpornografie nicht strafrechtlich sanktionierbar sein, welche Maßnahmen denken Sie an, um diesen Missstand zu korrigieren?
8. Soll das Erzeugen von Kinderpornografie mittels Künstlicher Intelligenz aus Sicht Ihres Ministeriums einem Straftatbestand entsprechen?