15310/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.06.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Perverse Sexkampagne fürs „Po-Lecken“ auf Kosten der Steuerzahler

 

 

Anlässlich des „Pride-Month“ startet das Gesundheitsministerium eine Kampagne, die mit „Tabus brechen“ will. Dabei werden auf „Freecards, Plakaten und Bierdeckeln“ Sexualpraktiken beworben. Unter dem Vorwand der Werbung für Safer-Sex gibt das Ministerium zu, „Bewusstsein schaffen“, „aufklären“ und „Tabus brechen“ zu wollen. Dabei werden Sexualpraktiken unter landläufig wenig bekannten Begriffen wie „Rimming“, „Doggy“ oder „Scissoring“ beworben.

 

Eine Google-Recherche des Begriffs „Rimming“ bzw. „Doggy“ führt auf Pornoseiten wie „Pornhub“, „xhamster“ oder „xvideos“:

 

Google-Ergebnisse zu "Rimming" und "Doggy"

Google-Ergebnisse (Seite 1) zu „Rimming“ und „Doggy“

 

Vorgeblich soll die Kampagne mit Verweis auf die WHO die Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten wie Chlamydien, Gonorrhö (Tripper), Syphilis und Trichomoniasis reduzieren. Allerdings, so gesteht das Gesundheitsministerium in seiner entsprechenden Aussendung ein[1], lägen gar keine Zahlen zum behaupteten Anstieg dieser Erkrankungen in Österreich vor. Auf einer Seite des Ministeriums[2] heißt es weiters:

 

Zu zweit oder in der Gruppe, Doggy oder Blümchensex – Konsens und Safer Sex sind key!

Zur Vermeidung der Übertragung der Krankheiten wird in der Kampagne allerdings keine Information vermittelt. Vielmehr scheint die „Enttabuisierung“ wenig bekannter Sexualpraktiken bzw. das Bewerben dieser Praktiken im Vordergrund zu stehen.

 

Es ist fraglich, on und inwieweit die Kampagne des Gesundheitsministeriums mit österreichischem Recht vereinbar ist. Denn § 2 Ziffer 1b des Pornographiegesetzes regelt mitunter die wissentliche, schriftliche Darstellung von Pornographie und anstößigen Inhalten, die auch einem größeren Kreis von Personen unter 16 Jahren zugänglich gemacht werden.

 

Auszug aus dem Pornographiegesetz:

 

§ 2. (1) Eines Vergehens macht sich schuldig, wer wissentlich                 

a) eine Schrift, Abbildung oder sonstige Darstellung, die geeignet ist, die sittliche oder gesundheitliche Entwicklung jugendlicher Personen durch Reizung der Lüsternheit oder Irreleitung des Geschlechtstriebes zu gefährden, oder einen solchen Film oder Schallträger einer Person unter 16 Jahren gegen Entgelt anbietet oder überläßt,

b) eine solche Schrift, Abbildung oder sonstige Darstellung auf eine Art ausstellt, aushängt, anschlägt oder sonst verbreitet, daß dadurch der anstößige Inhalt auch einem größeren Kreis von Personen unter 16 Jahren zugänglich wird,

c) einer Person unter 16 Jahren ein solches Laufbild oder einen solchen Schallträger vorführt oder eine Theateraufführung oder sonstige Darbietung oder Veranstaltung der bezeichneten Art zugänglich macht.

(2) Die Tat wird, sofern sie nicht nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft.

 

Laut Wikipedia handelt es sich beim „Rimming“ um eine Sexualpraktik des Po-Leckens. Verwiesen wird dabei auch auf das Götz-Zitat:

 

Vor Ihro Kayserliche Majestät, hab ich, wie immer schuldigen Respect. Er aber, sags ihm, er kann mich im Arsche lecken!

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie und wann wurde Ihr Ministerium auf die WHO-Kampagne, die sich vorgeblich gegen sexuell übertragbare Erkrankungen richten soll, aufmerksam?

a.    Traten Lobbyisten oder „Experten“ der WHO an das Ministerium heran?

                                          i.    Wenn ja, wann fand dies statt?

b.    Welche Informationen erhielt das Ministerium von der WHO bezüglich sexuell übertragbarer Erkrankungen?

c.    Wann erhielt Ihr Ministerium diese Informationen und wie lauten diese im Wortlaut?

2.    Gab es Gespräche zwischen Ihrem Ministerium und den von vermehrten Sucheingaben der in der Kampagne verwendeten Ausdrücke profitierenden Porno-Portalen bzw. Konkurrenzportalen in Bezug auf diese Kampagne?

a.    Wenn ja, besteht eine Zusammenarbeit?

                                          i.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

b.    Sind Lobbyisten von Porno-Portalen an Ihr Ministerium in Bezug auf die Bewerbung dieser Sexualpraktiken herangetreten?

                                          i.    Wenn ja, wann?

3.    Zumal Sie laut eigener Auskunft keine Studien zum Anstieg der genannten STIs (Sexually Transmitted Infections) vorliegen haben, wodurch sehen Sie die Notwendigkeit für diese Kampagne gegeben?

4.    Was wird Ihr Ministerium unternehmen, um Auskunft über die aktuelle Verbreitung der STIs in Österreich zu erlangen?

a.    Wann wird dies erfolgen?

5.    Sie geben an, durch die Kampagne mit „Tabus“ brechen zu wollen. Wodurch ist dieser Zweck gerechtfertigt?

6.    Welchen Nutzen haben die Österreicher durch das Brechen von Tabus in Bezug auf Porno-Begriffe wie „Scissoring“, „Doggy“, „Rimming“ oder „Gruppensex“?

7.    In welchem Zusammenhang stehen diese Sexualpraktiken mit dem „Pride-Month“?

8.    Ist Ihnen bekannt, dass diese Sexualpraktiken vermehrt von jenen Personengruppen praktiziert werden, die der im „Pride-Month“ gefeierten LGBTIQ-Szene angehören?

9.    Für wie repräsentativ halten Sie die angeführten Sexualpraktiken?

10. Wie hoch sind die Kosten für die Kampagne?

11. Wie schlüsseln sich die Kosten auf?

12. Wer kommt für die Kosten auf?

13. Welche Unternehmen wirken an der Kampagne mit?

14. In welchem finanziellen Umfang wurden Aufträge an die einzelnen Unternehmen vergeben?

a.    Wurden diese Aufträge ausgeschrieben?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

15. Wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage wurden sie Aufgabe sonst vergeben?

16. Das Verbreiten von „Freecards, Postern und Bierdeckeln“ macht die Kampagne sexuelle Inhalte auch Minderjährigen zugänglich. Wie rechtfertigen Sie die Konfrontation Minderjähriger mit diesen, insbesondere in der Porno-Branche geläufigen Sexualpraktiken durch Ihr Ministerium?

17. Inwiefern ist das Plakatieren dieser Begrifflichkeiten, deren erste Google-Ergebnisse zu Pornoseiten führen, mit dem Pornographiegesetz vereinbar?

18. Wo bleibt der Schutz Minderjähriger angesichts dieser Kampagne?

19. Wer haftet für die Schädigung Minderjähriger durch diese Kampagne?

20. Wie kommt der österreichische Steuerzahler dazu, eine Sex-Kampagne mit geringem Informationsgehalt zum behaupteten Zweck, nämlich der Verhütung von Erkrankungen zu tragen?

21. Halten Sie das öffentliche Bewerben seltener Sexualpraktiken für angemessen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, welchen Erfolg erwarten Sie sich davon?

22. Wie vermeiden Sie, dass diese Kampagne nach hinten losgeht und ein Anstieg der STIs erst recht in Folge der Bewerbung der riskanten Sexualpraktiken erfolgt?

23. Welche Experten haben Sie in die Planung und Konzeption der Kampagne eingebunden?

24. Wie ist die Einschätzung dieser Experten zu den Auswirkungen dieser Kampagne?

25. Sind weitere Kampagnen in Bezug auf die Sexualität der Österreicher geplant?

a.    Wenn ja, welche?

26. Wird es auch Kampagnen zur Förderung von Heterosexualität bzw. der Förderung der Geburtenrate der Österreich geben?

a.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230602_OTS0038/gesundheitsministerium-startet-kampagne-zu-sexueller-gesundheit

[2] https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/sexuell-uebertragbare-infektionen-und-krankheiten.html