15317/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.06.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Alois Kainz
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Unkontrollierte Tätigkeit von Tierbestattern in Österreich
Am 13. 5. 2023 berichtete der ORF auf seiner Webseite unter dem Titel „Tierbestatter ‚verliert‘ toten Kater“[1] darüber, dass eine niederösterreichische Familie eine Firma beauftragt habe, ihren verstorbenen Kater einzuäschern. Jedoch kam es bei der Abwicklung zu „Ungereimtheiten“. Das ging so weit, dass der Tierbestatter am Ende einräumen musste das tote Tier „verloren“ zu haben.
Aufgefallen sind die „Ungereimtheiten“ deshalb, weil, so die betroffene Kundin, eine von der Firma „selbst ausgestellte Urkunde, ein Erlagschein und ein Sackerl mit Asche, wo Felix draufstand“ nach Hause geschickt wurden und sich die Kundin über das Fehlen des Zertifikates des Krematoriums gewundert hat. Nachforschungen der Kundin haben dann ergeben, dass das Tier weder in Österreich noch in einem ausländischen Krematorium kremiert wurde.
In weiterer Folge musste der Firmeninhaber einräumen, dass es sich nicht um die Asche von „Kater Felix“ gehandelt hat, denn dieser sei verschwunden, etwa von einem wilden Tier gefressen oder von jemanden entwendet worden – so der Inhaber der Firma.
Recherchen von „help.ORF.at“ haben ergeben, dass es sich bei Tierbestattungsunternehmen in Österreich um ein freies Gewerbe, ohne besonderen Befähigungsnachweis handelt. In diesem besonderen Fall wurde durch die Bezirkshauptmannschaft (BH) Korneuburg eine Überprüfung der Tierbestattungsfirma durch einen Amtstierarzt vorgenommen. Laut der BH liegt eine gültige Betriebsgenehmigung vor und der Betrieb wird, so wie alle anderen Tierbestatter auch, alle zwei Jahre überprüft.
Diese Überprüfungen basieren auf dem Tiermaterialiengesetz (TMG).[2] Hier wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Betriebe bzw. Unternehmen registriert und genehmigt werden können, welche Aufzeichnungen geführt werden müssen und wie die Kontrollen auszusehen haben.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie viele Tierbestattungsunternehmen gibt es derzeit in Österreich?
a. Wie hat sich die Zahl der Unternehmen in den Jahren 2020 bis 2022 entwickelt?
2. Wie viele Tierbestattungsunternehmen haben sich in den Jahren 2020, 2021 bzw. 2022 gegründet?
3. Wie viele Personen sind im Bereich der Tierbestattung beschäftigt?
a. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten in den Jahren 2020 bis 2022 entwickelt?
4. Gibt es ein zentrales Verzeichnis aller Tierbestatter in Österreich
a. Wenn ja, wo?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Wie oft und in welchen Umfang werden Tierbestattungsunternehmen kontrolliert?
a. Welche betrieblichen Bereiche werden kontrolliert?
b. Wie viele Beanstandungen hat es hierbei in den letzten fünf Jahren gegeben?
c. Welcher Art waren diese Beanstandungen?
6. Werden exakte Aufzeichnungen über die Kontrollen der Tierbestatter geführt?
a. Wenn ja, kann man diese öffentlich einsehen?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Welche Mindeststandards müssen Tierbestatter einhalten?
a. Welche Hygienestandards müssen Tierbestatter einhalten?
8. Gibt es die Möglichkeit von Aus- bzw. Fortbildungen für Tierbestatter?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Welche räumlichen Voraussetzungen (Kühlung, Lagerräume usw.) müssen Tierbestatter erfüllen?