15333/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.06.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend nationalstaatlicher Souveränität Österreichs im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften WHO (2005) im Zuge der Einführung des Internationalen Pandemievertrages

 

Vorschläge zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005) im WHO-Dokument: Article-by-Article Compilation of Proposed Amendments to the International Health Regulations (2005) submitted in accordance with decision WHA75(9) (2022) 1 würden und werden, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur einer potenziellen Gefahr für eine solche, drastische Auswirkungen auf die nationalstaatliche Souveränität Österreichs haben oder dieselbe vielmehr gänzlich aufheben.

 

Der Beschluss von Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005), durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), würde und wird im Fall einer Notsituation von Internationaler Tragweite oder auch nur im Fall einer potenziellen Gefahr für eine solche, die nationalstaatliche Souveränität Österreichs nicht nur maßgeblich einschränken, vielmehr würden und werden dann, beim Eintreten solcher Ereignisse, die Leitung der österreichischen Regierung und die, der österreichischen Gesundheitspolitik durch die WHO kontrolliert und gesteuert werden. Der Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) würde und wird außer Kraft gesetzt werden. Auch die Menschenrechte/Grundrechte würden und werden, aufgrund der Beschlüsse zu den Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005), im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder einer potenziellen Gefahr für eine solche, eklatant eingeschränkt, beschnitten oder vielleicht sogar gänzlich abgeschafft werden.

 

Fragen zum möglichen Verlust der nationalstaatlichen Souveränität allgemein, zur Außerkraftsetzung des Artikels 1 B-VG, zur möglichen Einschränkung, Beschneidung oder zum möglichen Verlust der Menschenrechte, durch vorherige Beschlüsse der Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005), beim Eintreten einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur im Fall einer potenziellen Gefahr für eine solche, betreffen sowohl die Leitung der österreichischen Regierung und deren Regierungsverantwortung, die Bundesministerin für EU und Verfassung, das Bundesministerium für Justiz aber auch die Gesundheitspolitik. Im Fall einer eventuell bevorstehenden Abschaffung der Demokratie und der Installation eines WHO-Diktats in einem WHO-Vertragsstaat, wie Österreich, durch zuvor von der Weltgesundheitsversammlung (WHA) beschlossene drastische Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005), die beim Eintreten einer Notsituation von internationaler Tragweite oder einer potenziellen Gefahr für eine solche in Kraft treten würden und werden, ist eine klare Abgrenzung und Aufteilung in jeweilige Zuständigkeitsbereiche der österreichischen Bundesregierung, aufgrund einer derart komplexen Problematik und aufgrund eines derart radikalen Vorhabens der WHO, wie es ein massiver Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität Österreichs oder vielmehr die Abschaffung derselben, im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder nur der potenziellen Gefahr für eine solche, darstellen würden und werden, nicht mehr möglich.

 

Mit dem Internationalen Pandemievertrag treten Länder, laut Aussagen des WHO-Generaldirektors 2, keinerlei nationalstaatliche Souveränität an die WHO ab. Mit Beschlüssen der Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005), durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), und dem Eintreten einer Notsituation von internationaler Tragweite oder einer potenziellen Gefahr für eine solche, wird dies jedoch sehr wohl der Fall sein.

 

Mit einem Twitter Post vom 23.03.2023 hatte WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus 2 erklärt:

 

„Kein Land wird irgendeine Souveränität an die @WHO abtreten. Die Länder werden entscheiden, was im #PandemieAbkommen steht, und die Länder werden das Abkommen im Einklang mit ihren eigenen nationalen Gesetzen umsetzen. Jede gegenteilige Behauptung ist schlichtweg falsch.“

 

Ein Bild, das Text, Website enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Dieser Twitter Post des WHO-Generaldirektors vom 23.03.2023 bezog sich nur auf den Inhalt des Internationalen Pandemievertrags, nicht jedoch auf den Inhalt der Vorschläge zu den Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005) im WHO-Dokument Article-by-Article Compilation of Proposed Amendments to the International Health Regulations (2005) submitted in accordance with decision WHA75(9) (2022). 1

Der Beschluss der Vorschläge zu den Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005), durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), würde und wird, im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur im Fall einer potenziellen Gefahr für eine solche, eine große Bedrohung der nationalstaatlichen Souveränität Österreichs darstellen oder dieselbe teilweise oder vollständig aufheben. Die Staatsform der Demokratie würde und wird, aufgrund der Beschlüsse der Weltgesundheitsversammlung (WHA), zu den Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005), beim Eintreten einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur einer potenzielle Gefahr für eine solche, durch ein Diktat der WHO teilweise oder vielmehr vollständig ersetzt werden. Dies würde und wird, zum teilweisen oder vielmehr vollständigen Verlust der nationalstaatlichen Souveränität von WHO-Vertragsstaaten und damit auch Österreichs führen.

 

Der Europäische Rat 3 hat die Europäische Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Internationalen Pandemievertrag, aber auch zu den Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005) bereits am 03.03.2022 ermächtigt.

 

Mit dem Beschluss (EU) 2022/451 des Rates vom 03. März 2022Amtsblatt der Europäischen Union vom 21.03.2022 hat der Europäische Rat 3, die Europäische Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über eine internationale Übereinkunft über Pandemieprävention, -vorsorge
und -reaktion, sowie über ergänzende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) ermächtigt. Gleichzeitig mit dem Internationalen Pandemievertrag wird somit auch über die Vorschläge zu den Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005) verhandelt. Diese Information im Amtsblatt der Europäischen Union ist ein Beleg dafür, dass die Vorgänge und Inhalte, rund um die Verhandlungen zum Internationalen Pandemievertrag und zu den Vorschlägen, mit Bezug auf die Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005), sämtlichen Mitgliedern der österreichischen Bundesregierung und daher auch dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für EU und Verfassung, dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in vollem Umfang bekannt sind.

 

Der Vorschlag zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen, in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005) Artikel 3 Grundsätze – Punkt 1. 1, ist die Ausgangsbasis für Verhandlungen in der Weltgesundheitsversammlung (WHA).


 

Würde und wird dieser Vorschlag zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Personen, durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA) beschlossen, steht damit nicht nur eine Bedrohung mit Bezug auf die nationalstaatliche Souveränität von WHO-Vertragsstaaten und damit auch der Österreichs im Raum, der Beschluss des Vorschlags unter Artikel 3 Grundsätze – Punkt 1. 1, durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), würde und wird im Fall einer Notsituation von Internationaler Tragweite oder auch nur aufgrund einer potenziellen Gefahr für eine solche, zur Abschaffung der Menschenrechte / Grundrechte in WHO-Vertragsstaaten und damit auch in Österreich führen. Es ist völlig irrelevant, ob der Vorschlag zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Personen, ursprünglich vom WHO-Vertragsstaat Indien eingebracht wurde, denn die WHO hat diesen Vorschlag in ihr Dokument Article-by-Article Compilation of Proposed Amendments to the International Health Regulations (2005) submitted in accordance with decision WHA75(9) (2022) 1 übernommen.

 

(Seite 3): Artikel 3 Grundsätze

1.     Die Durchführung dieser Regelungen erfolgt unter uneingeschränkter Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen auf der Grundlage der Grundsätze der Gleichheit, der Inklusivität und der Kohärenz sowie im Einklang mit den gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Vertragsstaaten und unter Berücksichtigung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung.

 

Allein der Vorschlag, die Abschaffung der Menschenrechte zur Diskussion zu stellen, ist als ein zutiefst demokratiefeindliches Ansinnen der WHO zu werten und würde und wird, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), beim Eintreten einer Notsituation von internationaler Tragweite oder einer potenziellen Gefahr für eine solche, einen schweren Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich, darstellen, oder dieselbe vielmehr gänzlich aufheben.

 

Im Folgenden werden nun der Artikel NEU 13 A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO - Punkt 1. 1 und Punkt 2. in Artikel 12 Feststellung einer internationalen gesundheitlichen Notlage, einer regionalen gesundheitlichen Notlage oder eines mittleren Gesundheitsalarms 1 in den Vorschlägen zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005), beleuchtet. die die nationalstaatliche Souveränität von WHO-Vertragsstaaten, im Fall eines Beschlusses durch die WHA, beim Eintreten einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur einer potenziellen Gefahr für eine solche, nicht nur bedrohen, sondern vielmehr aufheben werden.

 

Vorschlag: Artikel NEU 13 A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO - Punkt 1. 1 – WHO-Vertragsstaaten verpflichten sich den Anordnungen der WHO zu folgen 1


 

Artikel NEU 13 A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO - Punkt 1. 1 räumt dem Generaldirektor der WHO, autokratische Befugnisse über WHO-Vertragsstaaten ein. Punkt 2. in Artikel 12 Feststellung einer internationalen gesundheitlichen Notlage, einer regionalen gesundheitlichen Notlage oder eines mittleren Gesundheitsalarms 1 sieht die Streichung der Zustimmung durch WHO-Vertragsstaaten bei der Feststellung vor und führt zur Abschaffung des Erfordernisses einer tatsächlichen Notsituation von internationaler Tragweite, um dem WHO-Generaldirektor autokratische Befugnisse mit Bezug auf WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich, einzuräumen. Eine potenzielle Gefahr für eine Notsituation von internationaler Tragweite kann daher bereits zur Ausschaltung der nationalstaatlichen Souveränität von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich, führen und würde und wird, sofern die oben angeführten Vorschläge zu den Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005), durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA) beschlossen würden und werden, somit jederzeit und auf unbestimmte Zeit möglich. Die nationalstaatliche Souveränität Österreichs, würde und wird, daher durch den vorherigen Beschluss der Weltgesundheitsversammlung (WHA), im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur im Fall einer potenziellen Gefahr für eine solche, aufgrund des Inhalts von Artikel NEU 13 A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO - Punkt 1. außer Kraft gesetzt werden. Die Staatsform der Demokratie in Vertragsstaaten der WHO, wie Österreich, würde und wird, im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur im Fall einer potenziellen Gefahr für eine solche, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), durch Fremdbestimmung unter der Leitung des WHO-Generaldirektors ersetzt werden. Eine Fremdbestimmung Österreichs durch den WHO-Generaldirektor wäre dann somit das Gegenteil von Artikel 1 BV-G.

Diese, von der WHO angestrebten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005), müssen daher ebenfalls als ein zutiefst demokratiefeindliches Ansinnen dieser Organisation gewertet werden.

 

(Seite 12): NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO

1.    Die Vertragsstaaten erkennen die WHO als die leitende und koordinierende Behörde für die internationale Reaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit bei Internationalen gesundheitlichen Notfällen an und verpflichten sich, bei ihrer Internationalen Reaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit den Empfehlungen der WHO zu folgen.

 

(Seite 9): Artikel 12 Feststellung einer internationalen gesundheitlichen Notlage, einer regionalen gesundheitlichen Notlage oder eines mittleren Gesundheitsalarms

2. Ist der Generaldirektor auf der Grundlage einer Bewertung nach dieser Regelung der Auffassung, dass eine potenzielle oder tatsächliche gesundheitliche Notlage von internationalem Belang vorliegt, so benachrichtigt er alle Vertragsstaaten und bemüht sich, den Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet das Ereignis eintritt, zu dieser vorläufigen Feststellung zu konsultieren, und kann nach dem Verfahren des Artikels 49 die Stellungnahme des gemäß Artikel 48 eingesetzten Ausschusses (im Folgenden "Notfallausschuss") einholen. Stellt der Generaldirektor fest, dass es sich bei dem Ereignis um einen gesundheitlichen Notfall von internationalem Belang handelt, und sind sich die Vertragsstaaten über diese Feststellung einig, so unterrichtet der Generaldirektor alle Vertragsstaaten nach dem Verfahren des Artikels 49 und holt die Stellungnahme des nach Artikel 48 eingesetzten Ausschusses (im Folgenden "Notfallausschuss") zu geeigneten vorläufigen Empfehlungen ein.

 

Weitere Punkte in den Vorschlägen zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005), die, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), die nationalstaatliche Souveränität und damit die Regierungsleitung, die Regierungsverantwortung, die Verfassung, die Menschen- und Grundrechte sowie die Gesundheitspolitik betreffen, sind:

 

Vorschlag: Artikel 13 Reaktion der öffentlichen Gesundheit 1 Zugriff der WHO auf Finanzmittel und Technologie von WHO-Vertragsstaaten

 

Laut Vorschlag: Artikel 13 Reaktion der öffentlichen Gesundheit 1 würde und wird die WHO, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur im Fall einer potenziellen Gefahr für eine solche, Zugriff auf Finanzmittel, Technologie und das Know-how eines WHO-Vertragsstaats erhalten und damit über die Verwendung der finanziellen Mittel eines WHO-Vertragsstaats, wie Österreich, bestimmen. Dies wäre für die WHO-Vertragsstaaten verpflichtend (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO – Punkt 1.) 1.

 

Der Inhalt des Vorschlags von Artikel 13 Reaktion der öffentlichen Gesundheit würde und wird, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), einen schweren Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich, darstellen. Kompetenzen mit Bezug auf die Regierungsleitung und Regierungsverantwortung – staatliche Finanzmittel im Eigentum des Volkes, Verfassung (Artikel 1 B-VG), Menschen- und Grundrechte (z.B.: Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens) und die Gesundheitspolitik würden und werden an die WHO abgetreten werden.

 

Vorschläge: NEU Artikel 13 A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO - Punkt 4. und Punkt 5. 1 Die WHO erlangt die Kontrolle über Produktionskapazitäten eines WHO-Vertragsstaats

 

Die WHO würde und wird, bei Beschluss der Punkte 4. und 5.1 - NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO, durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), im Falle einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur im Fall einer potenziellen Gefahr für eine solche, die Kontrolle über Produktionskapazitäten von WHO-Vertragsstaaten durch einen “Zuteilungsplan für Gesundheitsprodukte”, erlangen und die entwickelten WHO-Vertragsstaaten dazu verpflichten, Produkte und Technologie zur Pandemiebekämpfung auf Anforderung zu. Der Inhalt der Punkte 4. und 5. würde und wird, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), einen schweren Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich, darstellen. Kompetenzen mit Bezug auf die Regierungsleitung, die Regierungsverantwortung über die staatlichen Finanzmittel im Eigentum des Volkes, die Verfassung (Artikel 1 B-VG), über die Menschen- und Grundrechte (z.B. Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens) und über die Gesundheitspolitik würden und werden an die WHO abgetreten werden.

 

(Seite 11) Artikel 13 Reaktion der öffentlichen Gesundheit

1….Die entwickelten Vertragsstaaten und die WHO bieten den sich entwickelnden Vertragsstaaten nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Finanzmitteln, Technologie und Know-how Unterstützung bei der vollständigen Durchführung dieses Artikels gemäß Artikel 44 an.

 

(Seite 12): NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO:

4. …Auf Anforderung der WHO ergreifen die Vertragsstaaten, die über Produktionskapazitäten verfügen, Maßnahmen zur Steigerung der Produktion von Gesundheitsprodukten, unter anderem durch Diversifizierung der Produktion, Technologietransfer und Aufbau von Kapazitäten, insbesondere in den Entwicklungsländern.

 

5. Auf Anforderung der WHO stellen die Vertragsstaaten sicher, dass die Hersteller in ihrem Hoheitsgebiet der WHO oder anderen Vertragsstaaten die angeforderte Menge der Gesundheitsprodukte entsprechend den Anweisungen der WHO rechtzeitig zur Verfügung stellen, um eine wirksame Durchführung des Zuteilungsplans zu gewährleisten…

 

Vorschlag: Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Behälter, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete. 1 „Ratschläge“ der WHO müssen verpflichtend umgesetzt werden. Impfung, Isolierung und Quarantäne werden verpflichtend

 

Laut Vorschlag Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Behälter, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete 1  würde und wird die WHO, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur im Fall einer potenziellen Gefahr für eine solche, „Ratschläge“ an die WHO-Vertragsstaaten erteilen, die verpflichtend umgesetzt werden müssten (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO Punkt 1.) 1. Medizinische Pflichtuntersuchungen, Pflichtimpfung, Beobachtung, Internierung und Isolierung verdächtiger Personen, aber auch die Beschlagnahme und Vernichtung vom Privateigentum können dann durch die WHO verpflichtend angeordnet werden. Die Ausreise aus Ländern könnte, auf verpflichtende Anordnung der WHO, verweigert werden. Staatsbürger könnten auf unbestimmte Zeit in Fremdländern festgehalten werden. Der Inhalt des Vorschlags des Artikels 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Behälter, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete weist daher, im Fall eines Beschlusses durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), gleich mehrere schwere Verstöße gegen die nationalstaatliche Souveränität von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung, und Gesundheitspolitik), sowie der Menschen- und Grundrechte auf. Weiters tut sich die Frage auf, ob der Inhalt des Vorschlags in Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Behälter, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete in Zukunft nicht auch für Reisen im Inland von der WHO verpflichtend vorgeschrieben werden wird. Hier sei angemerkt, dass die potenzielle Gefahr für eine Notsituation von internationaler Tragweite, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), bereits ein ausreichender Grund dafür wäre, die nationalstaatliche Souveränität in Österreich außer Kraft zu setzen. Permanente Fremdbestimmung Österreichs durch die WHO könnte daher zum Dauerzustand werden.

 

(Seite 16) Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Behälter, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete

1. Die von der WHO an die Vertragsstaaten ausgesprochenen Empfehlungen in Bezug auf Personen können die folgenden Ratschläge enthalten: (Auszug)

- ärztliche Untersuchungen verlangen;

- eine Impfung oder andere Prophylaxe erfordern;

- verdächtige Personen unter Beobachtung der öffentlichen Gesundheit zu stellen;

- Durchführung von Quarantäne- oder anderen Gesundheitsmaßnahmen für verdächtige Personen;

- Isolierung und Behandlung der betroffenen Personen, soweit erforderlich;

2. Die von der WHO an die Vertragsstaaten herausgegebenen Empfehlungen in Bezug auf Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete können die folgenden Hinweise enthalten:

- eine Isolierung oder Quarantäne einführen;

- Beschlagnahme und Vernichtung von infiziertem oder kontaminiertem oder verdächtigem Gepäck, Fracht, Containern, Beförderungsmitteln, Waren oder Postpaketen unter kontrollierten Bedingungen, wenn keine verfügbare Behandlung oder kein Verfahren anderweitig erfolgreich ist; und

- die Ausreise oder Einreise verweigern

 

Vorschlag: Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise 1. Der digitale Impfpass wird auf internationalen Reisen verpflichtend eingeführt

 

Laut Vorschlag Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise 1 würde oder wird, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur im Fall einer potenziellen Gefahr für eine solche, ein digitaler Impfpass für Reisende auf internationalen Reisen verpflichtend vorgeschrieben (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO – Punkt 1.) 1. Dieser digitale Impfpass wird personenbezogene Daten, wie Informationen über den Bestimmungsort, die Reiseroute, Laboruntersuchungen etc. enthalten, medizinische Untersuchungen und weitreichende Inspektionen von Gegenständen im Besitz des Reisenden können vorgenommen werden. Dies sind Praktiken, die in totalitären Regimen üblich sind. Die Vision vom gläsernen Staatsbürger würde und wird mit den WHO-Vorschreibungen im Vorschlag des Artikels 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise, durch Beschluss der Weltgesundheitsversammlung (WHA), Gestalt annehmen. Das Recht auf Datenschutz (Menschen- und Grundrechte) würde und wird von der WHO abgeschafft werden, dies würde und wird daher auch einen schweren Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung und Gesundheitspolitik), darstellen.

 

Es tut sich auch die Frage auf, ob der Inhalt des Vorschlags im Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise zum Mitführen eines digitalen Impfpasses von der WHO in weiterer Folge nicht auch im Inland verpflichtend vorgeschrieben werden wird. Hier sei angemerkt, dass die potenzielle Gefahr für eine Notsituation von internationaler Tragweite, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), bereits ein ausreichender Grund dafür wäre, die nationalstaatliche Souveränität in Österreich außer Kraft zu setzen. Das Mitführen eines digitalen Impfpasses könnte daher aufgrund der Anordnung der WHO zur permanenten Verpflichtung für österreichische Staatsbürger werden. Auch in diesem Fall wäre dann permanente Fremdbestimmung Österreichs durch die WHO die Folge.

 

(Seiten 17 u. 18) Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise

1. Vorbehaltlich der anwendbaren internationalen Übereinkünfte und der einschlägigen Artikel dieser Ausführungsordnung kann ein Vertragsstaat für Zwecke der öffentlichen Gesundheit verlangen, dass bei der Ankunft oder beim Verlassen des Landes ein Dokument in Papierform oder in digitaler Form vorgelegt wird:

(a) in Bezug auf Reisende:

 (i) Informationen über den Bestimmungsort des Reisenden, damit der Reisende kontaktiert werden kann;

(ii) Informationen über die Reiseroute des Reisenden, um festzustellen, ob vor der Ankunft Reisen in ein betroffenes Gebiet oder in dessen Nähe oder andere mögliche Kontakte mit einer Infektion oder Kontamination stattgefunden haben, sowie Überprüfung der Gesundheitsdokumente des Reisenden, sofern sie nach diesen Regelungen erforderlich sind, einschließlich Dokumenten, die Informationen für eine Laboruntersuchung in digitalem oder physischem Format enthalten, einschließlich Dokumenten, die Informationen über eine Laboruntersuchung auf einen Krankheitserreger und/oder Informationen über eine Impfung gegen eine Krankheit enthalten, einschließlich solcher, die auf Ersuchen des Vertragsstaats in digitaler/elektronischer Form bereitgestellt werden; und/oder

(iii) eine nicht invasive medizinische Untersuchung, die die am wenigsten invasive Untersuchung ist, mit der das Ziel der öffentlichen Gesundheit erreicht werden kann;

b) Inspektion von Gepäck, Fracht, Containern, Transportmitteln, Waren, Postpaketen und menschlichen Überresten.

 

Neu (6) Dokumente, die Informationen über das Reiseziel des Reisenden enthalten (nachstehend "Passenger Locator Forms", PLF), sollten vorzugsweise in digitaler Form vorgelegt werden, wobei die Papierform eine weitere Option darstellt. Diese Informationen sollten sich nicht mit den Informationen überschneiden, die der Reisende bereits für dieselbe Reise eingereicht hat, sofern die zuständige Behörde zum Zweck der Ermittlung von Kontaktpersonen darauf zugreifen kann. Die Gesundheitsversammlung kann in Zusammenarbeit mit der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und anderen einschlägigen Organisationen die Anforderungen festlegen, die Dokumente in digitaler Form oder in Papierform im Hinblick auf die Interoperabilität von Informationstechnologie-Plattformen, die technischen Anforderungen an Gesundheitsdokumente sowie Schutzmaßnahmen zur Verringerung des Risikos von Missbrauch und Fälschung und zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der in solchen Dokumenten enthaltenen personenbezogenen Daten erfüllen müssen. Dokumente, die diese Anforderungen erfüllen, werden von allen Vertragsparteien anerkannt und akzeptiert. Die Spezifikationen und Anforderungen für PLFs in digitaler oder Papierform berücksichtigen bestehende, weit verbreitete Systeme, die auf regionaler oder internationaler Ebene für die Ausstellung und Überprüfung von Dokumenten eingerichtet wurden. Vertragsparteien, bei denen es sich um Länder mit niedrigem und unterem mittleren Einkommen handelt, erhalten nach Artikel 44 Unterstützung bei der Umsetzung dieser Bestimmung.

 

Vorschlag: Anhang 6 Impfung, Prophylaxe und entsprechende Bescheinigungen 1. Verabreichung experimenteller Impfstoffe und QR-Code zur digitalen Totalüberwachung der Bevölkerung werden vorgeschrieben.

 

Im Vorschlag Anhang 6 Impfung, Prophylaxe und entsprechende Bescheinigungen 1 wird der Begriff „freiwillige Impfung“ angeführt. Sind digitale Impfpässe, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur im Fall einer potenziellen Gefahr für eine solche, auf internationalen Reisen verpflichtend vorgeschrieben (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO – Punkt 1.) 1, ist die Verabreichung eines Vakzins nicht freiwillig. Außerdem würde und wird die Verabreichung von Impfstoffen, die sich noch im Stadium der Erforschung befinden, daher experimenteller Impfstoffe, von der WHO verpflichtend vorgeschrieben werden. Hier sei wieder angemerkt, dass die potenzielle Gefahr für eine Notsituation von internationaler Tragweite, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), bereits ein ausreichender Grund dafür wäre, die nationalstaatliche Souveränität in Österreich außer Kraft zu setzen. In weiterer Folge könnte daher die Verabreichung von experimentellen Impfstoffen an österreichische Staatsbürger auch im Inland durch die WHO verpflichtend vorgeschrieben werden. Wird die Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur die potenzielle Gefahr dafür, von der WHO zum Dauerzustand erklärt, wird die Verabreichung von experimentellen Impfstoffen, vorerst nur auf internationalen Reisen, später, so ist stark anzunehmen, auch im Inland, auf Anordnung der WHO, zur permanenten Verpflichtung werden. Dies würde und wird, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), eine schwere Verletzung des Grundrechts / Menschenrechts (Recht auf Unversehrtheit) bedeuten und würde und wird auch einen schweren Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung und Gesundheitspolitik), darstellen.

 

Die digitale Totalüberwachung des Staatsbürgers mittels z.B. eines QR-Codes im Vorschlag Anhang 6 würde und wird von der WHO, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), ebenfalls verpflichtend vorgeschrieben werden (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO – Punkt 1.) 1. Die Einführung von QR-Code als digitalen Nachweis der Identität stellt eine schwere Verletzung des (Menschenrechts / Grundrechts) Rechts auf Datenschutz dar. Auch die Einführung von QR-Codes, durch Vorschreibung der WHO, würde und wird einen schweren Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität Österreichs (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung und Gesundheitspolitik) darstellen.

 

Auch diese, von der WHO vorgeschriebene Maßnahme, könnte zum Dauerzustand werden und in weiterer Folge könnte das permanente Mitführen eines digitalen Impfpasses mit QR-Code, von der WHO, auch im Inland verpflichtend vorgeschrieben werden. In diesem Fall wäre dann ebenfalls permanente Fremdbestimmung Österreichs durch die WHO die Folge.

 

(Seite 42) ANHANG 6 IMPFUNG, PROPHYLAXE UND ENTSPRECHENDE BESCHEINIGUNGEN

Wenn ein internationaler Gesundheitsnotstand ausgerufen wurde, sollten für die Zwecke der Ein- und Ausreise internationaler Reisender in einem Szenario der freiwilligen Impfung unter Verwendung von Produkten, die sich noch in der Forschungsphase befinden oder nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, Impfbescheinigungen als im Einklang mit dem normativen Rahmen des Herkunftslandes genehmigt angesehen werden, auch in Bezug auf das Muster/Format der Bescheinigung und den Impfplan (Art des Impfstoffs und Plan).

Bedingungen für digitale Dokumente:

Papierbescheinigungen müssen von dem Arzt ausgestellt werden, der die Verabreichung des Impfstoffs oder einer anderen Prophylaxe anzeigt, oder von einem anderen ordnungsgemäß befugten Angehörigen der Gesundheitsberufe. Digitale Bescheinigungen müssen ein Mittel enthalten, mit dem die Echtheit von einer offiziellen Website aus überprüft werden kann, z. B. ein QR-Code.5

 

Vorschlag: Artikel 45 Umgang mit personenbezogenen Daten 1. Weitergabe von personenbezogenen Daten

 

Mit dem Vorschlag in Artikel 45 Umgang mit personenbezogenen Daten 1 würde und wird, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), die Weitergabe von personenbezogenen Daten, auch an andere WHO-Vertragsstaaten und an internes und einschlägiges Personal verpflichtend vorgeschrieben, das nicht näher definiert wird (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO – Punkt 1.) 1. Abgesehen von der Verletzung des (Menschenrechts / Grundrechts) Rechts auf Datenschutz würde und wird mit dem Vorschlag in Artikel 45 Umgang mit personenbezogenen Daten auch die Weitergabe von personenbezogenen Daten an WHO-Vertragsstaaten, die seit jeher ein geringes Verständnis mit Bezug auf die Werte der Demokratie aufbringen oder z.B. an die Pharmaindustrie von der WHO verpflichtend vorgeschrieben (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO – Punkt 1.) 1.

 

Die Information, dass personenbezogene Daten „nicht länger als nötig“ aufbewahrt werden, ist eine Formulierung, die nicht den Tatsachen entspricht, eine endgültige „Löschung“ von einmal erfassten personenbezogenen Daten ist im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung nicht mehr möglich. Der Inhalt von Vorschlag Artikel 45 Umgang mit personenbezogenen Daten würde und wird, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA) und verpflichtender Vorschreibung durch die WHO, ebenfalls einen massiven Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung, Menschen / Grundrechte: z.B. Recht auf Datenschutz und Gesundheitspolitik) darstellen.

 

(Seite 25): Artikel 45 Umgang mit personenbezogenen Daten

2. Ungeachtet des Absatzes 1, dürfen die Vertragsstaaten personenbezogene Daten nur an internes und einschlägiges Personal weitergeben und verarbeiten, wenn dies für die Beurteilung und das Management eines Risikos für die öffentliche Gesundheit unerlässlich ist. Ist die Weitergabe personenbezogener Daten für diese Zwecke unerlässlich, sollten die Vertragsstaaten die Zustimmung des Vertragsstaats einholen, der die Informationen übermittelt hat. Bei der Verarbeitung und/oder Weitergabe personenbezogener Daten müssen die Vertragsstaaten im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht und die WHO sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten:

(a) nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden und nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesem Zweck unvereinbar ist;

(b) dem Zweck entsprechen, dafür erheblich sind und nicht darüber hinausgehen;

(c) sachlich richtig und, soweit erforderlich, auf den neuesten Stand gebracht sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass unrichtige oder unvollständige Daten gelöscht oder berichtigt werden, und

(d) nicht länger als nötig aufbewahrt werden.

 

Vorschläge: Neu 7. Auf globaler Ebene stärkt die WHO die Kapazitäten für 1: Verpflichtende Leitlinien, verpflichtende Weitergabe von genomischen Sequenzierungsdaten, verpflichtender Technologietransfer, verpflichtende Zensur, verpflichtende Einbindung von nichtstaatlichen Akteuren, verpflichtende Weitergabe von Finanzmitteln zur Krisenbewältigung durch WHO-Mitgliedsstaaten.

 

Neu 7. Auf globaler Ebene stärkt die WHO die Kapazitäten für 1:

 

Die WHO stellt Leitlinien für die Bewältigung von Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich, zur Verfügung. Diesen Leitlinien hätten WHO-Vertragsstaaten verpflichtend zu folgen (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO – Punkt 1.) 1. Bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), würde und wird dies daher einen massiven Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung, Verfassung: Artikel 1 B-VG, Menschenrechte / Grundrechte z.B. Recht auf Unversehrtheit und Gesundheitspolitik), bedeuten.

 

Die WHO führt die Erleichterung der gemeinsamen Nutzung von biologischem Material und genetischen Sequenzierungsdaten und transparenten Zugang zu denselben an. Diese gemeinsame Nutzung von biologischem Material und genetischen Sequenzierungsdaten hätten die WHO-Vertragsstaaten verpflichtend durchzuführen (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO – Punkt 1.) 1 Bei Beschluss, durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), würde und wird dies daher einen massiven Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung, Verfassung: Artikel 1 B-VG, Menschenrechte / Grundrechte: z.B. Recht auf Datenschutz und Gesundheitspolitik), bedeuten.

 

Die WHO führt die Erleichterung des Technologietransfers an. Der Technologietransfer an andere WHO-Mitgliedsstaaten, wie Österreich, würde und wird von der WHO verpflichtend vorgeschrieben werden (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO – Punkt 1.) 1. Bei Beschluss, durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), würde und wird dies einen Zugriff auf die Technologie von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich, und daher einen massiven Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung - staatliche Finanzmittel / Technologie im Eigentum des Volkes, Menschenrecht / Grundrecht: z.B.  Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens und Gesundheitspolitik) bedeuten.

 

Die WHO führt die Bekämpfung von Fehlinformation und Desinformation 1 an. Diese „Bekämpfung“ von sogenannter „Fehlinformation“ und „Desinformation“ hätten die WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich, verpflichtend umzusetzen (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO – Punkt 1.) 1. Bei Beschluss, durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), würde und wird dies eine schwere Verletzung des Rechts auf Meinungsäußerungsfreiheit (Menschenrechts / Grundrechts) und daher einen massiven Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung, Verfassung, Menschenrechte / Grundrechte und Gesundheitspolitik) von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich, bedeuten.

 

Die WHO führt die Koordinierung mit nichtstaatlichen Akteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft 1 an. Diese Koordinierung mit nichtstaatlichen Akteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft hätten die WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich, verpflichtend anzunehmen und den Anordnungen der nichtstaatlichen Akteure und Vertretern der Zivilgesellschaft wäre verpflichtend Folge zu leisten (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO – Punkt 1.) 1. Bei Beschluss, durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), würde und wird dies daher einen massiven Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung, Verfassung: Artikel 1 B-VG und Gesundheitspolitik) bedeuten.

 

Die WHO führt die Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung für die Bewältigung von Gesundheitsnotfällen 1 an. Diese Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung für die Bewältigung von Gesundheitsnotfällen hätten die WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich, verpflichtend durchzuführen (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO – Punkt 1.) 1. Schreibt die WHO verpflichtende Investitionen in die WHO selbst, in Produkte von Pharmaunternehmen oder in nichtstaatliche und philanthropische Organisationen vor, würde und wird dies, bei Beschluss durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA), einen Zugriff auf die finanziellen Ressourcen von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich und daher einen massiven Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung - staatliche Finanzmittel im Eigentum des Volkes , Verfassung: Artikel 1 B-VG, Menschenrecht – Grundrecht: z.B. Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens und Gesundheitspolitik) bedeuten.

 

(Seite 36) Neu 7. Auf globaler Ebene stärkt die WHO die Kapazitäten für:

a. Bereitstellung von Grundsatzdokumenten, Leitlinien, Arbeitsverfahren, epidemiologischen Erkenntnissen und Prognoseinstrumenten für die Bewältigung von Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit von internationalem Interesse

b. Nutzung des Evaluierungsrahmens zur Ermittlung kritischer Lücken und Unterstützung der betreffenden Staaten bei der Erlangung der Kernkapazitäten.

c. Erleichterung der gemeinsamen Nutzung von biologischem Material und genetischen Sequenzierungsdaten und transparenter Zugang zu den daraus resultierenden Vorteilen.

d. Erleichterung der Forschung, des Technologietransfers, der Entwicklung und der rechtzeitigen Verteilung von Gesundheitsprodukten zur Bewältigung von Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

e. Bekämpfung von Fehlinformation und Desinformation

f. Koordinierung mit UN-Einrichtungen, Hochschulen, nichtstaatlichen Akteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft.

g. Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung für die Bewältigung von Gesundheitsnotfällen.

 

Vorschlag: Anhang 2 1: Auch ein Fall von Humaner Influenza müsste an die WHO gemeldet werden

 

Laut dem Inhalt der Vorschläge unter Anhang 2 1 müsste auch ein Fall von humaner Influenza, verursacht durch einen neuen Subtyp, an die WHO verpflichtend gemeldet werden (NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO – Punkt 1.) 1. Daher könnte bereits das Aufkommen einer Grippewelle dazu benutzt werden, die Regierungsform der Demokratie in einem WHO-Vertragsstaat auszuschalten und durch das Diktat der WHO zu ersetzen. Dies würde und wird, bei Beschluss der Weltgesundheitsversammlung (WHA), einen schweren Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität eines WHO-Vertragsstaats, wie Österreich (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung, Verfassung: Artikel 1 B-VG, Menschenrechte / Grundrechte z.B. Recht auf Unversehrtheit, Gesundheitspolitik), bedeuten.

 

(Seite 38) Ein Fall der folgenden Krankheit ist ungewöhnlich oder unerwartet und kann schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben und ist daher zu melden 1,

- Pocken

- Poliomyelitis aufgrund eines Polio-Wildtyps

- Humane Influenza, verursacht durch einen neuen Subtyp

- Schweres akutes Atemwegssyndrom (SARS), sowie Cluster schwerer akuter Lungenentzündungen unbekannter Ursache

- Cluster(s) anderer schwerer Infektionen, bei denen eine Übertragung von Mensch zu Mensch nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Die Einführung von digitalen Impfzertifikaten 4 für internationale Reisen wurde am G20-Gipfel in Bali vereinbart

 

Mit der Bali G20 Leaders` Declaration Bali, Indonesia, 15. – 16. November 2022 4 wurde die Bedeutung gemeinsamer technischer Standards zur Erleichterung des nahtlosen internationalen Reiseverkehrs, der Interoperabilität und digitaler und nicht-digitaler Lösungen anerkannt. (Seite 8): „Wir erkennen die Bedeutung gemeinsamer technischer Standards und Überprüfungsmethoden im Rahmen der IHR (2005) an, um nahtloses internationales Reisen, Interoperabilität und die Anerkennung digitaler und nicht-digitaler Lösungen, einschließlich des Nachweises von Impfungen, zu erleichtern.“ Laut Angaben der Regierung - Republik Indonesien 5 zählte auch Prof. Klaus Schwab, der Vorsitzende des World Economic Forums, zu den Teilnehmern des G20 Gipfels in Bali am 15. – 16. November 2022. Prof. Klaus Schwab wurde, von keinem Volk eines WHO-Vertragsstaats demokratisch gewählt und ist der Vorsitzende einer privaten-nichtstaatlichen Organisation, die ebenfalls von keinem Volk eines WHO-Vertragsstaates gewählt wurde.

Einbindung von nichtstaatlichen Akteuren, die von keinem Volk eines WHO-Vertragsstaat demokratisch gewählt wurden, in den Pandemievertrag laut WHO

 

Die Einbindung von nichtstaatlichen Akteuren, die von keinem Volk eines WHO-Vertragsstaats demokratisch gewählt wurden, wie z.B. der Bill & Melinda Gates 6 Foundation, der Rockefeller Foundation 6, des Wellcome Trust 7, der Impfallianz GAVI 6, der Pharmaindustrie 8 etc. in die Gestaltung des Internationalen Pandemievertrags, wird mit dem Inhalt einer Information auf der Website der WHO dokumentiert:

 

WHO-Website: Wer ist sonst noch in den Prozess für das Abkommen involviert?8

 

Neben den WHO-Mitgliedstaaten bietet der Prozess zur Entwicklung eines möglichen neuen Abkommens umfangreiche Möglichkeiten für die Zusammenarbeit mit relevanten Interessengruppen, einschließlich anderer Organe des Systems der Vereinten Nationen und einer Vielzahl anderer nichtstaatlicher Akteure in offiziellen Beziehungen zur WHO, um eine robuste Zusammenarbeit zu gewährleisten und inklusive Beteiligung an den Verfahren des zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums. Darüber hinaus bemüht sich die WHO um ergänzende Beiträge durch öffentliche Anhörungen mit Interessengruppen, darunter: internationale Organisationen; Zivilgesellschaft; der private Sektor; philanthropische Organisationen; wissenschaftliche, medizinische, öffentliche und akademische Einrichtungen und andere Einrichtungen mit einschlägigen Kenntnissen, Erfahrungen und/oder Fachkenntnissen.

 

Nichtstaatliche Akteure finanzieren, beeinflussen und kontrollieren vielleicht sogar die WHO

 

Die Bill & Melinda Gates Foundation und die Impfallianz GAVI 6 - Beteiligung Gates zählen zu den größten privaten Finanziers der WHO und nehmen daher starken Einfluss auf diese Organisation und ihren Generaldirektor oder kontrollieren beide sogar. Die Impfallianz GAVI wurde am 31.01.2000 auf einer Privatveranstaltung 9 des World Economic Forums (Organisator: Prof. Klaus Schwab) in Davos gegründet. Laut Twitter-Posts des WHO-Generaldirektors 10 wird der Generaldirektor der WHO auch von Prof. Klaus Schwab (WEF), der von keinem Volk eines WHO-Vertragsstaats demokratisch gewählt wurde, stark beeinflusst und vielleicht sogar ebenfalls mitkontrolliert.

 

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„Danke schön @WEF, Klaus Schwab & @JeremyFarrar, dass sie diese Woche viele führende Persönlichkeiten des Privatsektors zusammengebracht haben. Mein Dank gilt der Wirtschaft für ihre Unterstützung. Wir freuen uns darauf, diese Gespräche fortzusetzen und Ihre Vorschläge, Aktionspunkte und Verpflichtungen zu hören. #COVID19“

 

Quelle: https://twitter.com/DrTedros/status/1235469327576395778 bzw. 10

 

 

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„Ausgezeichnete Diskussion mit Klaus Schwab, Gründer & Executive Chairman von @wef über die Frage, wie wir unsere Kräfte bündeln können, um den Fortschritt im Bereich Gesundheit und Entwicklung zu beschleunigen und die @GlobalGoalsUN. Ich freue mich auf die Fortsetzung unserer Gespräche mit den Partnern @Davos. #WEF20 #HealthForAll“

 

Quelle: https://twitter.com/drtedros/status/1195364955014479880

 

Bill & Melinda Gates Foundation, Rockefeller Foundation und Wellcome Trust sagten am G20 Gipfel in Bali Breitschaft zu „Pandemie-Fonds“ zu unterstützen

 

Am G20 Gipfel in Bali am 15.-16. November 2022 hatten bis zu 20 Geberländer und drei philanthropische Organisationen die Bereitschaft bekundet einen "Pandemie-Fonds" (FIF) 11 in Höhe von 1,4 Milliarden US-Dollar aufzubringen. Diese drei philanthropischen Organisationen, die von keinem Volk der WHO-Vertragsstaat demokratisch gewählt wurden, waren die Bill & Melinda Gates Foundation 12, die Rockefeller Foundation 12 und der Wellcome Trust 12. Der neue Finanz-Intermediär-Fonds 33 (FIF) wurde für die Prävention, Vorsorge und Reaktion auf Pandemien (PPR) eingerichtet. Die Weltbank fungiert gemeinsam mit der WHO als FIF-Sekretariat. Auch damit wird der Einfluss von nichtstaatlichen Organisationen auf die WHO und deren Politik deutlich.

 

Regierung ortet Kompetenzlücken mit Bezug auf die, in der Vergangenheit, selbst verhängten COVID-19 Maßnahmen. Ist dies ein beginnender Werbefeldzug für die Abtretung der nationalstaatlichen Souveränität (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung, Verfassung: Artikel 1 B-VG, Menschenrechte / Grundrechte, Gesundheitspolitik) an die WHO?

 

Mittlerweile werden von Regierungsmitgliedern Kompetenzlücken mit Bezug auf das Management der COVID-19 Pandemie eingeräumt, wenn auch dann manchmal wieder behauptet wird, man wurde missverstanden. Science ORF 13: Kritik an Nehammer-Sager zu „Expertenhörigkeit“. Salzburg 24 14: Regierung bietet gemeinsame Corona-Aufarbeitung an. Science ORF 15: Aufarbeitung mehr als „Lockdown-Tage zählen“. Tips Linz-Stadt 16: Linzer Bürgermeister 17 kritisiert Corona-Politik der Bundesregierung und fordert umfassende Aufarbeitung. Selbst der Linzer Bürgermeister fordert die Aufarbeitung der COVID-19-Maßnahmen der Regierung, obwohl Herr Luger der Meinung 18 ist, die Impfpflicht hätte durchgezogen werden müssen. Die COVID-Krisenkoordination (GECKO) 19 wurde ebenfalls aufgelöst.

 

Die Bevölkerung wird weder über die Verhandlungen zum Internationalen Pandemievertrag und vor allem auch nicht über die Verhandlungen zu den Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005) informiert

 

Die Verhandlungen über einen Internationalen Pandemievertrag und die Vorschläge zu den Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005) werden in der Öffentlichkeit, weder von der Regierung noch von den Main-Stream-Medien thematisiert. Große Teile der Bevölkerung sind in Unkenntnis über die Bestrebungen der WHO, im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder einer potenziellen Gefahr dafür, die völlige Kontrolle über WHO-Vertragsstaaten zu erlangen und z.B. digitale Impfpässe und QR-Codes verpflichtend einzuführen, Pflichtuntersuchungen, Pflichtimpfungen, auch mit experimentellen z.B. mRNA-Impfstoffen, Internierungen in Quarantäneeinrichtungen, Beschlagnahme und Vernichtung von Privateigentum verpflichtend anzuordnen und die nationalstaatliche Souveränität und die Menschenrechte / Grundrechte zu beschneiden oder abzuschaffen.

 

Das Eingeständnis der Regierung den Anforderungen eines umfassenden Pandemiemanagements, in der Vergangenheit nicht in vollem Umfang entsprochen zu haben und die Auflösung der nationalen COVID-19-Krisenkoordination (GECKO) können daher auch als Bestrebungen und Vorbereitungen der Regierung gewertet werden, der Bevölkerung die Abtretung der nationalstaatlichen Souveränität (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung, Verfassung: Artikel 1 B-VG, Menschenrechte / Grundrechte, Gesundheitspolitik) und die Installation eines WHO-Diktats in Österreich, im Fall einer kommenden Notsituation von internationaler Tragweite oder auch nur einer potenziellen Gefahr für eine solche, der größtenteils unwissenden Bevölkerung, als Maßnahme zur Gewährleistung eines optimalen Pandemiemanagements verkaufen zu können.

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Der WHO-Generaldirektor hat in seinem Twitter Post vom 23.03.2023 zum Pandemievertrag nicht auf die Vorschläge zu den Änderungen der IHR WHO (2005) hingewiesen, die im Paket mit dem Pandemievertrag mitverhandelt werden. Handelt es sich bei den Änderungen der IHR WHO (2005) um eine Aushebelung der Souveränität in Österreich?

 

2.    Soll die Öffentlichkeit (weltweit aber auch in Österreich) nicht über die Details der Verhandlungen zu den Vorschlägen der Änderungen IHR WHO (2005) informiert werden?

 

3.    Der WHO-Generaldirektor hat in seinem Twitter Post vom 23.03.2023 zum Pandemievertrag nicht auf die Vorschläge zu den Änderungen der IHR WHO (2005) hingewiesen. Was sagt dieses Handeln des WHO-Generaldirektors über die Transparenz der WHO aus?

 

4.    Viele Vorschläge zu den Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften IHR WHO (2005) stellen, im Fall eines Beschlusses durch die WHA, sehr wohl eine Bedrohung für die nationalstaatliche Souveränität Österreichs dar. Handelt es sich um eine Einschränkung oder Aushebelung der nationalen Souveränität?

 

a.    Falls ja, welche Folgen hätte dies für die Rechtstaatlichkeit Österreichs?

b.    Falls ja, warum lässt die Regierung die Souveränität unseres Staates einschränken oder aushebeln?

c.    Falls nein, wie begründen Sie dies?

 

5.    Der Vorschlag unter Artikel 3 Grundsätze - Punkt 1. Änderungen IHR WHO (2005) ist die Ausgangsbasis für Verhandlungen, der bei Beschluss durch die WHA, zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Personen führen würde und wird. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls nein, welche Stellungnahmen wurden bis jetzt von Österreich offiziell abgegeben?

 

6.    Der Vorschlag unter Artikel 3 Grundsätze - Punkt 1. Änderungen IHR WHO (2005) ist die Ausgangsbasis für Verhandlungen, der bei Beschluss durch die WHA, zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Personen in Österreich führen würde und wird. Wie lässt sich die Diskussion um die mögliche Abschaffung der, an sich unveräußerlichen und unteilbaren Menschenrechte, mit dem Bekenntnis der Europäischen Union und Österreichs zur Demokratie vereinbaren?

 

7.    Der Vorschlag Artikel 13 A NEU Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO - Punkt 1. Änderungen der IHR WHO (2005) würde und wird, im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder einer potenziellen Gefahr für eine solche, bei Beschluss durch die WHA, eine Bedrohung für die nationalstaatliche Souveränität Österreichs darstellen. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?


 

8.    Der Vorschlag Artikel 13 A NEU Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO - Punkt 1. Änderungen der IHR WHO (2005) macht den WHO-Generaldirektor, bei Beschluss durch die WHA, im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder einer potenziellen Gefahr für eine solche, zum autokratischen Herrscher über den WHO-Vertragsstaat Österreich. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu dieser Tatsache abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

9.    Vorschlag Punkt 2. in Artikel 12 Feststellung einer internationalen gesundheitlichen Notlage, einer regionalen gesundheitlichen Notlage oder eines mittleren Gesundheitsalarms Änderungen der IHR WHO (2005) würde oder wird, bei Beschluss durch die WHA, zur Abschaffung des Erfordernisses einer tatsächlichen Notsituation von internationaler Tragweite führen und dem WHO-Generaldirektor autokratische Befugnisse mit Bezug auf den WHO-Vertragsstaat Österreich einräumen. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

10. Vorschlag Punkt 2. in Artikel 12 Feststellung einer internationalen gesundheitlichen Notlage, einer regionalen gesundheitlichen Notlage oder eines mittleren Gesundheitsalarms Änderungen der IHR WHO (2005) würde oder wird, bei Beschluss durch die WHA, zur Streichung der Zustimmung durch WHO-Vertragsstaaten bei der Feststellung führen. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

11. Vorschlag Punkt 2. in Artikel 12 Feststellung einer internationalen gesundheitlichen Notlage, einer regionalen gesundheitlichen Notlage oder eines mittleren Gesundheitsalarms Änderungen der IHR WHO (2005) macht, bei Beschluss durch die WHA, die Ausschaltung der nationalstaatlichen Souveränität Österreichs jederzeit und auf unbestimmte Zeit möglich. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

12. Mit Vorschlag Artikel 13 Reaktion der öffentlichen Gesundheit Änderungen IHR WHO (2005) werden die entwickelten WHO-Vertragsstaaten - Österreich, bei Beschluss durch die WHA, von der WHO dazu verpflichtet anderen Ländern finanzielle Mittel, Technologie und Know-How zur Verfügung zu stellen. Dies stellt einen schweren Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität Österreichs dar. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

13. Mit Vorschlag NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO - Punkt 4. und 5. Änderungen IHR WHO (2005) erlangt die WHO, bei Beschluss durch die WHA, Kontrolle über die Produktionskapazitäten eines WHO-Vertragsstaats - Österreich und kann die Lieferung von Produkten und Technologie in andere Länder verpflichtend anordnen. Dies stellt einen schweren Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität Österreichs dar. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

14. Mit Vorschlag Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Behälter, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete Änderungen IHR WHO (2005) kann die WHO, bei Beschluss durch die WHA, medizinische Untersuchungen auch gegen den freien Willen von österreichischen Staatsbürgen, verpflichtend anordnen. Dies stellt eine schwere Verletzung des Grundrechts: Recht auf Unversehrtheit dar. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

15. Mit Vorschlag Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Behälter, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete Änderungen der IHR WHO (2005) kann die WHO, bei Beschluss durch die WHA, die Isolierung und Behandlung von betroffenen Personen (österreichische Staatsbürger), auch gegen den freien Willen der Betroffenen, verpflichtend anordnen. Dies stellt eine schwere Verletzung der Grundrechte: Recht auf persönliche Freiheit und Recht auf Unversehrtheit dar. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

16. Mit Vorschlag Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Behälter, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete Änderungen der IHR WHO (2005) kann die WHO, bei Beschluss durch die WHA, Impfungen oder andere Prophylaxen, auch gegen den freien Willen von österreichischen Staatsbürgen, verpflichtend anordnen. Dies stellt eine schwere Verletzung des Grundrechtrechts: Rechts auf Unversehrtheit dar. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

17. Mit Vorschlag Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Behälter, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete Änderungen der IHR WHO (2005) kann die WHO, bei Beschluss durch die WHA, verpflichtend anordnen verdächtige Personen – österreichische Staatsbürger, auch gegen den freien Willen der Betroffenen, unter Beobachtung der öffentlichen Gesundheit zu stellen. Dies stellt eine schwere Verletzung des Grundrechts: Recht auf persönliche Freiheit dar. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

18. Mit Vorschlag Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Behälter, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete Änderungen der IHR WHO (2005) kann die WHO, bei Beschluss durch die WHA, die Durchführung von Quarantäne- oder anderen Gesundheitsmaßnahmen – Internierung in Quarantäneeinrichtungen - für verdächtige Personen – (österreichische Staatsbürger), auch gegen den freien Willen der Betroffenen, verpflichtend anordnen. Dies stellt eine schwere Verletzung der Grundrechte: Recht auf persönliche Freiheit und Recht auf Unversehrtheit dar. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

19. Sind die Durchführung von Quarantäne- oder anderen Gesundheitsmaßnahmen – Internierung in Quarantäneeinrichtungen an österreichischen Staatsbürgern, im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch im Fall einer potenziellen Gefahr für eine solche, in weiterer Folge, auch im österreichischen Inland geplant?

 

20. Mit Vorschlag Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Behälter, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete Änderungen der IHR WHO (2005) kann die WHO, bei Beschluss durch die WHA, die Beschlagnahme und Vernichtung von Privateigentum österreichischer Staatsbürger auf internationalen Reisen verpflichtend anordnen. Dies stellt eine schwere Verletzung des Grundrechts: Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens dar. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

21. Sind die verpflichtende Beschlagnahme und Vernichtung von Privateigentum österreichischer Staatsbürger, im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite oder auch im Fall einer potenziellen Gefahr für eine solche, in weiterer Folge, auch im österreichischen Inland geplant?

 

22. Mit Vorschlag Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Behälter, Beförderungsmittel, Waren und Postpakete Änderungen der IHR WHO (2005) kann die WHO, bei Beschluss durch die WHA, die Verweigerung für die Ausreise von österreichischen Staatsbürgern aus Ländern, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen bereist wurden, verpflichtend anordnen. Dies stellt eine schwere Verletzung der Grundrechte: Recht auf Personenfreizügigkeit, Recht auf persönliche Freiheit dar. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?


 

23. Mit Vorschlag Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA, ein digitaler Impfpass für österreichische Staatsbürger auf internationalen Reisen von der WHO verpflichtend vorgeschrieben. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

24. Wird das Mitführen von digitalen Impfpässen in Zukunft auch auf Reisen im Inland vorgeschrieben werden? Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

25. Wird das Mitführen von digitalen Impfpässen in Zukunft in Österreich zur permanenten gesetzlichen Verpflichtung für österreichische Staatsbürger werden?

 

26. Mit Vorschlag Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA, die Erfassung des Reiseziels, der Reiseroute und die Erfassung von medizinischen Informationen, auf internationalen Reisen von der WHO verpflichtend vorgeschrieben. Die genaue Erfassung des Reiseziels und der Reiseroute in Dokumenten sind Praktiken, die in totalitären Regierungsformen üblich sind. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

27. Wird die genaue Erfassung des Reiseziels, der Reiseroute und die Erfassung von medizinischen Informationen in weiterer Folge auch im Fall von Reisen im Inland in Österreich für österreichische Staatsbürger gesetzlich vorgeschrieben werden?

 

28. Wird die genaue Erfassung des Reiseziels, der Reiseroute und die Erfassung von medizinischen Informationen aber auch zur Teilnahme am öffentlichen Leben generell in weiterer Folge in Österreich für österreichische Staatsbürger zur permanenten gesetzlichen Verpflichtung werden?

 

29. Mit Vorschlag Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA, der gläserne Staatsbürger geschaffen. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?


 

30. Mit Vorschlag Anhang 6 Impfung, Prophylaxe und entsprechende Bescheinigungen Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA, die verpflichtende Verabreichung von Impfstoffen im Forschungsstadium - experimentellen Impfstoffen auf internationalen Reisen von der WHO verpflichtend vorgeschrieben. Dies ist eine schwere Verletzung des Grundrechts: Recht auf Unversehrtheit. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

31. Mit Vorschlag Anhang 6 Impfung, Prophylaxe und entsprechende Bescheinigungen Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA, die Verabreichung von Impfstoffen im Forschungsstadium - experimentellen Impfstoffen auf internationalen Reisen von der WHO verpflichtend vorgeschrieben. Wie lässt sich die Sinnhaftigkeit der Verabreichung von Impfstoffen im Forschungsstadium – experimentellen Impfstoffen erklären, wenn mit Bezug auf diese Art von Vakzinen weder Wirksamkeit noch Sicherheit erwiesen sind und es daher keine wissenschaftlichen Daten zur Verhinderung von Übertragung und Verhinderung von schweren Verläufen oder Todesfällen im Fall einer Virusinfektion gibt?

 

32. Wird die Verpflichtung zur Verabreichung von Impfstoffen im Forschungsstadium - experimentellen Impfstoffen in weiterer Folge auch im Fall von Reisen im Inland gesetzlich vorgeschrieben werden?

 

33. Wird die Verpflichtung zur Verabreichung von Impfstoffen im Forschungsstadium - experimentellen Impfstoffen in weiterer Folge zur permanenten gesetzlichen Vorschreibung für österreichische Staatsbürger werden. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

34. Mit Vorschlag Anhang 6 Impfung, Prophylaxe und entsprechende Bescheinigungen Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA, die digitale Totalüberwachung des Staatsbürgers mittels z.B. QR-Codes durch die WHO verpflichtend vorgeschrieben. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

35. Ist die digitale Totalüberwachung der Bevölkerung mit QR-Codes in weiterer Folge auch als gesetzliche Vorschreibung im Fall von Reisen im Inland – Österreich für österreichische Staatsbürger geplant? Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

36. Ist die digitale Totalüberwachung der Bevölkerung mit QR-Codes in weiterer Folge auch als gesetzliche Vorschreibung für österreichische Staatsbürger zur Teilnahme am öffentlichen Leben generell geplant?

37. Die Einführung von digitalen Impfzertifikaten für internationale Reisen wurde am G20-Gipfel in Bali vereinbart, an diesem Treffen haben auch Mitglieder nichtstaatlicher Organisationen, wie z.B. Prof. Schwab – WEF, teilgenommen und diese Vereinbarung beeinflusst. Warum dürfen nicht demokratisch legitimierte Personen über die Bevölkerung in vielen Ländern dieser Welt entscheiden?

a.    Wurde die Bevölkerung dieser Länder gefragt, ob sie damit einverstanden ist?

b.    In welcher Funktion und warum war Prof. Schwab vom WEF bei dem G20-Gipfel?

c.    Welche anderen nicht demokratisch legitimierte Personen nahmen am G20-Gipfel teil?

 

38. Mit Vorschlag Artikel 45 Umgang mit personenbezogenen Daten Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA, die Weitergabe von personenbezogenen Daten, auch an andere WHO-Vertragsstaaten und an sogenanntes internes und einschlägiges Personal von der WHO verpflichtend vorgeschrieben, das nicht näher definiert wird. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

39. Mit Vorschlag Artikel 45 Umgang mit personenbezogenen Daten Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA, die Weitergabe von personenbezogenen Daten, auch an andere WHO-Vertragsstaaten und an sogenanntes internes und einschlägiges Personal von der WHO verpflichtend vorgeschrieben, das nicht näher definiert wird, dies stellt einen Verstoß gegen das Recht auf Datenschutz dar. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

40. Mit Vorschlag Artikel 45 Umgang mit personenbezogenen Daten Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA, die Weitergabe von personenbezogenen Daten, auch an andere WHO-Vertragsstaaten und an sogenanntes internes und einschlägiges Personal von der WHO verpflichtend vorgeschrieben, das nicht näher definiert wird, ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten an nichtstaatliche Organisationen wie z.B. die Pharmaindustrie oder philanthropische Organisationen möglich. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?


 

41. Mit Vorschlag Artikel 45 Umgang mit personenbezogenen Daten Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA angekündigt, dass personenbezogene „nicht länger als nötig“ aufbewahrt werden sollen. Im Zeitalter der EDV ist eine vollständige Löschung von Daten nicht mehr möglich. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

42. Mit Vorschlag Neu 7. Auf globaler Ebene stärkt die WHO die Kapazitäten für: Änderungen der IHR WHO (2005) stellt die WHO, bei Beschluss durch die WHA, verpflichtende Leitlinien für die Bewältigung von Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich, zur Verfügung. Dies würde und wird daher einen massiven Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität von WHO-Vertragsstaaten, wie Österreich (Regierungsleitung, Regierungsverantwortung, Verfassung: Artikel 1 B-VG, Justiz: Menschenrechte – Grundrechte z.B. Recht auf Unversehrtheit und Gesundheitspolitik), bedeuten. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

43. Mit Vorschlag Neu 7. Auf globaler Ebene stärkt die WHO die Kapazitäten für: Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA, die verpflichtende Weitergabe von biologischem Material und genetischen Sequenzierungsdaten an z.B. die Pharmaindustrie, philanthropische Organisationen oder staatliche und private Gen-Datenbanken durch die WHO vorgeschrieben. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

44. Wie wird in Österreich sichergestellt, dass die genetischen Sequenzierungsdaten nicht missbraucht werden können?

 

45. Genetische Sequenzierungsdaten werden, ohne freie Einwilligung des Betroffenen, an die Pharmaindustrie oder andere nichtstaatliche Organisationen weitergegeben werden. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

46. Mit Vorschlag Neu 7. Auf globaler Ebene stärkt die WHO die Kapazitäten für: Änderungen der IHR WHO (2005) werden, bei Beschluss durch die WHA, schwere Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, durch die WHO angekündigt. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

47. Mit Vorschlag Neu 7. Auf globaler Ebene stärkt die WHO die Kapazitäten für: Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA, die verpflichtende Einbindung von nichtstaatlichen Akteuren wie z.B. der Bill & Melinda Gates Foundation, der Rockefeller Foundation, des Wellcome Trust, der Impfallianz GAVI (Gates), der Pharmaindustrie etc. in das Management der WHO angekündigt. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

48. Mit Vorschlag Neu 7. Auf globaler Ebene stärkt die WHO die Kapazitäten für: Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA, die verpflichtende Einbindung von nichtstaatlichen Akteuren wie z.B. der Bill & Melinda Gates Foundation, der Rockefeller Foundation, des Wellcome Trust, der Impfallianz GAVI (Gates), der Pharmaindustrie etc. in das Management der WHO angekündigt. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

49. Mit Vorschlag Neu 7. Auf globaler Ebene stärkt die WHO die Kapazitäten für: Änderungen der IHR WHO (2005) wird, bei Beschluss durch die WHA, der Zugriff auf die finanziellen Ressourcen von Vertragsstaaten durch die WHO verpflichtend vorgeschrieben. Dies ist ein Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

50. Laut Vorschlag unter Anhang 2 Änderungen der IHR WHO (2005) muss auch das Aufkommen eines neuen Subtyps von humaner Influenza an die WHO verpflichtend gemeldet werden. Daher kann bereits das Aufkommen einer Grippewelle dazu benutzt werden, die Regierungsform der Demokratie auszuschalten und durch das Diktat der WHO zu ersetzen. Hat Österreich eine eindeutig negative Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wann und wo, wie lautete diese genau?

 

51. Die Bill & Melinda Gates Foundation und die Impfallianz GAVI zählen zu den größten privaten Finanziers der WHO und nehmen daher starken Einfluss auf diese Organisation. Welchen Einfluss haben diese Organisationen auf die Tätigkeit der WHO?

a.    Können diese Organisationen beeinflussen, welche Projekte umgesetzt werden?

b.    Können diese Organisationen über die Zukunftspläne der WHO mitentscheiden?


 

52. Prof. Klaus Schwab der Vorsitzende der Privatorganisation WEF nimmt starken Einfluss auf die WHO und den WHO-Generaldirektor. Kann WEF die WHO beeinflussen?

a.    Kann WEF über die Zukunftspläne der WHO mitentscheiden?

b.    Was sind die Gründe warum das WEF eine so wichtige Stellung bei der WHO hat?

 

53. Das Pandemieabkommen und damit auch die Verhandlungen zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) WHO (2005) stehen, laut WHO, unter dem Einfluss zahlreicher privater Akteure wie philanthropischen Gesellschaften, der Pharmaindustrie etc. Warum ist dem so? Was sind die Ziele dieser privaten Organisationen?

 

54. Die Bill & Melinda Gates Foundation, die Rockefeller Foundation und der Wellcome Trust beteiligen sich am Pandemiefonds von 1,4 Milliarden USD. Damit haben philanthropische Organisationen ihren Einfluss auf die WHO weiter verstärkt. Warum lässt man zu, dass die Macht der privaten Organisationen in der WHO kontinuierlich wächst?

 

55. Werden Eingeständnisse von Regierungsmitgliedern, den Anforderungen eines umfassenden Pandemie- und Krisenmanagements, nicht in vollem Umfang entsprochen zu haben, dazu benutzt werden, der Bevölkerung, die Abtretung der nationalstaatlichen Souveränität, im Fall einer Notlage von internationaler Tragweite oder einer potenziellen Gefahr für eine solche, an die WHO, als optimale Lösung zu präsentieren und zu verkaufen?

 

56. Werden Eingeständnisse von Regierungsmitgliedern, den Anforderungen eines umfassenden Pandemie- und Krisenmanagements nicht in vollem Umfang entsprochen zu haben, dazu benutzt werden, der Bevölkerung, die von der Weltgesundheitsversammlung beschlossenen Änderungen in den IHR WHO (2005), als optimale Lösung für ein zukünftiges Krisenmanagement zu präsentieren?

 

57. Beschlüsse der Änderungen in den IHR WHO (2005) und deren Umsetzung könnten im Fall einer Notsituation von internationaler Tragweite, oder auch schon bei einer potenziellen Gefahr für eine solche, zur Abschaffung der nationalstaatlichen Souveränität führen. Wann und wie werden Sie (betrifft Regierungsleitung, Regierungsverantwortung, Verfassung und Menschenrechte / Grundrechte und Gesundheitspolitik) die österreichische Bevölkerung umfassend und medienwirksam darüber informieren?

 

58. Beschlüsse der Änderungen in den IHR WHO (2005) und deren Umsetzung könnten im Fall einer Notsituation von Internationaler Tragweite, oder auch schon bei einer potenziellen Gefahr für eine solche, zur Abschaffung oder starken Einschränkung der Menschenrechte führen. Wann und wie werden Sie die österreichische Bevölkerung umfassend und medienwirksam darüber informieren?


 

59. Ist aufgrund all dieser Fakten zum Internationalen Pandemieabkommen und vor allem zu den Vorschlägen zu den Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften IHR WHO (2005) ein Verbleiben Österreichs in der WHO weiterhin vertretbar?

 

 

Quellen:

 

[1] WHO-Dokument: Article-by-Article Compilation of Proposed Amendments to the International Health Regulations (2005) submitted in accordance with decision WHA75(9) (2022) - Artikel-für-Artikel-Zusammenstellung von Vorschlägen zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), vorgelegt gemäß Beschluss WHA75(9) (2022) https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf

2 https://twitter.com/DrTedros/status/1638999083888136214

3 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022D0451&from=DE

4 https://www.consilium.europa.eu/media/60201/2022-11-16-g20-declaration-data.pdf

5 https://setkab.go.id/en/president-biden-other-leaders-arrive-in-bali-for-g20-summit/

6 https://www.who.int/about/funding/contributors

7 https://wellcome.org/policy-and-advocacy/wellcomes-partnership-world-health-organization

8 Pandemic prevention, preparedness and response accord 24 February 2023 - Who else is involved in the process for the accord? https://www.who.int/news-room/questions-and-answers/item/pandemic-prevention--preparedness-and-response-accord

9 https://www.weforum.org/agenda/2010/01/davos-celebrates-10-years-of-the-global-alliance-for-vaccines-and-immunisation-gavi

11 https://www.worldbank.org/en/news/press-release/2022/09/09/new-fund-for-pandemic-prevention-preparedness-and-response-formally-established

https://www.theglobalfund.org/media/12482/bm48_10-pandemic-preparedness-objective-establishment-fif-world-bank_update_en.pdf

12 https://westpapuadaily.com/g20-bali-summit-jokowi-launches-pandemic-fund.html

13 https://science.orf.at/stories/3217733/

14 https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/bundesregierung-bietet-gemeinsame-corona-aufarbeitung-an-134085292

15 https://science.orf.at/stories/3217739/

16 https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/597103-linzer-buergermeister-kritisiert-corona-politik-der-bundesregierung-und-fordert-umfassende-aufarbeitung

17 https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/luger-fordert-umfassende-aufarbeitung-der-corona-pandemie;art66,3801232

18 https://www.heute.at/s/daten-chaos-buergermeister-kritisiert-corona-politik-100259866

19 https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2182167-Gecko-wird-Ende-Maerz-aufgeloest.html