15343/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.06.2023
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petra Steger

an den Bundeskanzler

betreffend Abstimmungsverhalten auf EU-Ebene

 

 

Die Rechtsetzung durch Institutionen der Europäischen Union hat erheblichen Einfluss auf die EU-Mitgliedstaaten und all ihre Bürger. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, dass die Vertreter der Republik Österreich den Interessen der Österreicher und Österreicherinnen im Rahmen dieser Gesetzgebungsprozesse entsprechend Gehör verschaffen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.    An welchen Sitzungen des Europäischen Rates haben Sie bzw. Ihre Vorgänger im Verlauf der XXVII. Gesetzgebungsperiode teilgenommen?

2.    Wie haben Sie bzw. Ihre Vorgänger sich bei der Annahme der Schlussfolgerungen jeweils positioniert?

3.    Wie haben Sie bzw. Ihre Vorgänger die Annahme der Schlussfolgerungen jeweils konkret begründet?

4.    Welche konkreten Änderungsvorschläge im Sinne der Interessen Österreichs haben Sie bzw. Ihre Vorgänger in der jeweiligen Sitzung hinsichtlich der Ausgestaltung der Schlussfolgerungen jeweils eingebracht?

5.    Mit welchen konkreten Änderungsvorschlägen konnte sich Österreich hierbei jeweils durchsetzen?

6.    Aus welchen Gründen konnte sich Österreich im jeweiligen Fall nicht durchsetzen?

7.    In welchen konkreten Fällen haben Sie bzw. Ihre Vorgänger die Schlussfolgerungen angenommen, obwohl die von Österreich gemachten Vorschläge keine Berücksichtigung fanden?

8.    Aus welchen Gründen erfolgte in Fällen, in denen sich Österreich mit seinen Vorschlägen nicht durchsetzen konnte, dann dennoch eine Annahme?

9.    Inwiefern ist Ihre Positionierung hinsichtlich der Annahme der Schlussfolgerungen für die Bürger Österreichs transparent einsehbar?

10. Wo ist diese Positionierung für die Bürger Österreichs konkret aufzufinden?

11. An welchen Sitzungen des Europäischen Rates haben Sie nicht teilgenommen?

12. Aus welchen Gründen jeweils?

13. Haben Sie sich bei diesen Sitzungen vertreten lassen?

14. Wenn ja, von wem jeweils?

15. Wer hat für Österreich in Fällen Ihrer Abwesenheit die Schlussfolgerungen angenommen?