15358/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.06.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Christian Oxonitsch,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Sprachstandsfeststellungen für alle Dreijährigen

Die Wiener Volkspartei forderte am 17.05.2023 ein Maßnahmenpaket im Bereich der Elementarpädagogik[1]. Dabei stand die Forderung nach einer „Sprachstandsfeststellung" ab Vollendung des dritten Lebensjahres im Zentrum. Daran anknüpfend wird eine Kindergartenpflicht für jene 3- Jährigen gefordert, bei denen dadurch mangelnde Deutschkenntnisse festgestellt werden. Gemäß der 15a Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 22/23 bis 26/27, sind Sprachstandsfeststellungen allerdings erst mit dem Besuch einer Elementarpädagogischen Bildungseinrichtung vorgesehen[2]. Weiters trifft den Bund die Pflicht[3], den Ländern geeignete Verfahren für Sprachstandsfeststellungen zur Verfügung zu stellen. Die Forderung einer Sprachstandsfeststellung für alle Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres, bedarf zu ihrer Umsetzung also nicht nur der Mitwirkung Bundes, sondern auch ein Vorgehen, dass der besagten 15a Vereinbarung widerspricht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Gibt es seitens des BMBWF Pläne oder Überlegungen, eine Sprachstandsfeststellung für alle Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres etnzuführen bzw. mit dementsprechenden Vorhaben an die Länder heranzutreten?

Falls ja:

a.       Bitte um Darstellung der Pläne/Überlegungen samt angestrebten Zeitplan der Umsetzung.

b.       Wer soll diese Sprachstandsfeststellungen bzw. den damit verbundenen Aufwand administrieren?

c.        Wäre die Finanzierung entsprechender Sprachstandsfeststellungen durch den Bund über die 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik gedeckt?

2.       Gibt es seitens des BMBWF Pläne oder Überlegungen ein zusätzliches verpflichtendes Kindergartenjahr für alle 3-Jährigen einzuführen, die über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen bzw. mit dementsprechenden Vorhaben an die Länder heranzutreten?

a.       Falls ja: Wäre ein solches verpflichtendes Kindergartenjahr mit Kosten/Gebühren für die Erziehungsberechtigten verbunden?

3.       Liegen dem BMBWF Studien oder Stellungnahmen vor, die die Sinnhaftigkeit von Sprachstandsfeststellungen ab Vollendung des dritten Lebensjahres bzw. eine daran gekoppelte Kindergartenpflicht belegen?

a.        Falls ja: Was ist der Inhalt der Studien/Stellungnahmen und wo sind diese einsehbar?

4.       Gemäß Artikel 10 Abs 2 der 15a Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahr 22/23 bis 26/27, sind Sprachstandsfeststellungen nur bei Kindern durchzuführen, die bereits eine elementare Bildungseinrichtung besuchen. Gibt es seitens des BMBWF Pläne oder Überlegungen, die 15a Vereinbarung dahingehend zu erneuern, dass Sprachstandsfeststellungen auch vor Besuch einer elementaren Bildungseinrichtung vorgesehen sind?

5.       Gemäß Artikel 12 Abs 1 der 15a Vereinbarung über die Elementarpädagogik für Kindergartenjahre 22/23 bis 26/27 ist der Bund verpflichtet, den Ländern geeignete Verfahren der Sprachstandsfeststellung zur Verfügung zu stellen. Verfügen Sie über Verfahren, die anders als in Artikel 10 der 15a Vereinbarung vorgesehen, eine Sprachstandsfeststellung bereits vor Besuch einer elementaren Bildungseinrichtung vorsehen?

Falls ja:

a.    Bitte um Darstellung der Verfahren.

6.       Die Aussagekraft der derzeit in Verwendung befindlichen Verfahren zur Sprachstandsfeststellung wird von wissenschaftlicher Seite stark in Zweifel gezogen.[4] Welche Maßnahmen/Änderungen wurden in den letzten zwei Jahren ergriffen um die Aussagekraft der Verfahren für Sprachstandsfeststellungen zu erhöhen bzw. um auf die dargestellte Kritik zu reagieren?

7.       Auf welche Höhe schätzen Sie die mit der Einführung einer Sprachstandsfeststellung für alle dreijährigen Kinder verbundenen Kosten?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230517_OTS0094/mahrerzierfuss-kindergartenpflicht-fuer-3-
jaehrige-mit-deutschfoerderbedarf-in-wien-gefordert

[2] Artikel 10 Abs 2 der 15a Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 22/23 bis 26/27

[3] Artikel 12 Abs 3 der 15a Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 22/23 bis 26/27

[4]  https://volksgruppen.orf.at/diversitaet/stories/3144060/#15473